Landtag, 6. Sitzung vom 30.06.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 69
wird.
Wichtig wäre natürlich, dass es auch in der Privatwirtschaft perspektivisch eingeführt wird. Dazu brauchen wir aber bundesgesetzliche Regelungen. Wir müssen ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es letztlich natürlich nicht nur für die Eltern und für die Kinder besser ist, sondern natürlich für die Gesellschaft insgesamt. Langfristig oder auch mittelfristig ist es auch für die Unternehmen besser, wenn sie zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, die sich durch den Job nicht drangsaliert fühlen, sondern die Väterkarenz in Anspruch nehmen können. Ich glaube, dass das auch in der Privatwirtschaft nicht den Unternehmen perspektivisch schadet, sondern es sich auch dort letztlich nur positiv auswirken würde. Es ist sicher eine Aufgabe, diesbezüglich in der Zukunft noch bewusstseinsbildend zu wirken, dass das dort auch passiert.
Zum Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP meine ich, dass er teilweise, dass er von uns nicht unterstützt wird. Zum einen einmal ist der Begriff „Weiterentwicklung der gemeinsamen Obsorge“ für mich schon eine gewisse Metapher dafür, dass man hier die Verpflichtung der gemeinsamen Obsorge meint, die nach Ansicht nahezu aller Expertinnen und Experten nicht dem Kindeswohl dient. Also die verpflichtende gemeinsame Obsorge, wie es derzeit diskutiert wird und von manchen propagiert wird, würde uns nicht weiterhelfen. Auch sonst, was da gefordert wird, wird ja von Wien schon im hohen Maß praktiziert. Die MAG ELF hat ihre Präventionsarbeit wesentlich ausgearbeitet. Sie hat maßgeschneiderte Angebote geschaffen, um die Zahl der Gefährdungen hier im Familienbereich zu senken und Eltern zu unterstützen, noch bevor die Überforderung durch das Kind spürbar wird. Man schafft möglichst früh Angebote der Eltern-Kind-Zentren, dass diese helfend eingreifen. Die Beratungsangebote wurden ausgeweitet, spezielle Elterntrainingsgruppen ausgearbeitet und die Hausbesuche werden auch intensiviert. Es ist so, dass die ersten Kontakte schon über das Jugendamt geschaffen werden und über die Elternschule und dass auch in den Geburtshilfekliniken hier Kontakte schon vertieft werden. So gibt es in den acht Eltern-Kind-Zentren zahlreiche Beratungsangebote etwa zu dem Thema Erziehung, Scheidung, Trennung und vieles mehr, Babytreffs, Krabbelkinder, Zusammenkünfte und vieles andere mehr. Also es ist so. dass man vor allem natürlich auch dann schon handeln soll, wenn ein kleines Problem nicht zum großen werden soll. Genau dem dienen auch Hausbesuche bei verschiedenen Zielgruppen. In dem Sinn gibt es sehr viel Unterstützung für die Kinder, auch für Eltern mit behinderten Kindern. Es gibt Ausbau der Krisenzentren und Wohngemeinschaften und eben, wie schon eingangs erwähnt, eine sehr gute Struktur an Pflegeeltern, weil von diesen Kindern, diese problematischen Fälle, wo Kinder eben nicht in die Familie zurückgegeben werden können, eine Hälfte praktisch von Pflegeeltern aufgezogen wird und die andere wird in städtische oder private Wohngemeinschaften untergebracht. Also insgesamt hat die MAG ELF und hat die Stadt Wien und haben die Eltern-Kind-Zentren eine außerordentliche Verstärkung ihrer ohnehin schon sehr intensiven Arbeit. Insofern, glaube ich, sind auch wir hier in Wien vorbildhaft. Danke schön.
Präsident Johann Herzog: Weitere Meldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben hier heute zwei wesentliche Verbesserungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorliegen. Auf der einen Seite die Väterfrühkarenz, die ein wesentlicher Schritt in Richtung Halbe-Halbe ist und der Beginn sein wird von vielen weiteren rot-grünen Vereinbarkeitsmaßnahmen, und auf der anderen Seite ist es mir sehr wichtig gewesen, ist es uns sehr wichtig gewesen, den wesentlichen Beitrag, den Pflegeltern leisten mit anderen Eltern gleichzustellen und somit eine weitere landesrechtliche Gleichstellungsregelung auch eben für Regenbogenfamilien zu sichern. Ich bitte um Zustimmung.
Präsident Johann Herzog: Ich danke der Frau Landesrat fürs Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen. Somit ist das Gesetz in erster Lesung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den vorliegenden Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP-Abgeordneten Mag Barbara Feldmann und Christine Marek betreffend Ausbau der Väterbeteiligung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das sind die Stimmen der ÖVP und der FPÖ und damit ist keine Mehrheit gegeben.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.
Präsidentin Marianne Klicka: Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiet der Stadt Wien - Vergnügungssteuergesetz 2005 geändert wird, ein Gesetz über die Erhebung eines Zuschlags zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe im Land Wien - Wiener Bundesautomaten- und VLT-Zuschlagsabgabengesetz erlassen wird und das Zuschlagsabgabengesetz zu den Bundesgebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten für Wien 1983 aufgehoben wird. Berichterstatterin dazu ist Frau LhptmStin Mag Brauner. Da zu diesem Tagespunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen
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