Landtag, 7. Sitzung vom 30.09.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 27
ihnen zusteht und was nicht, und das unabhängig davon, wo sie zufälligerweise gerade ihre Adresse haben. Darum geht es, und um nicht mehr.
Selbstverständlich, wenn es darum geht, Standards verbindlich zu machen, gibt es mehrere Wege, aber es gibt einen Weg, der den Landtag betreffen könnte. Das ist natürlich, dass vielleicht die eine oder andere Bestimmung konkret Eingang in die Gesetzesmaterie findet und somit dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Was es sein wird, kann ich zum heutigen Zeitpunkt deshalb noch nicht sagen, denn im Laufe des Jahres 2012 wird der Vorschlag vorgelegt. Er wird zu diskutieren sein, auch mit Ihnen von der Opposition, aber selbstverständlich auch in den beiden Regierungsfraktionen. Wenn sich ein klarer Weg abzeichnet, werden wir wissen, welche der Bestimmungen konkret in die Gesetzesmaterie Eingang finden sollen und welche nicht. Das heißt, von der rechtlichen Seite ist die Vorgangsweise absolut klar.
Zu Ihrer konkreten Frage, wer beauftragt wurde: Uns stehen mehrere Magistratsabteilungen zur Verfügung, insbesondere die MA 18, die für Stadtentwicklungsangelegenheiten zuständig ist, und die MA 21A und MA 21B, die konkret für Planungs- und Widmungsangelegenheiten zuständig sind. Glauben Sie mir, die Beamtinnen und Beamten des Hauses verfügen über jene Qualifikationen, die es braucht, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.
Präsident Prof Harry Kopietz: Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Wir haben jetzt gehört, dass 2012 das Jahr der Veränderungen, auch der gesetzlichen Veränderungen, wird. Wir gehen daher davon aus, dass im Jahr 2012 auch die Verfassungsänderung betreffend das Wahlrecht über die Bühne gehen wird. Es hat leider seit April über diese Frage keine Gespräche mit den Oppositionsparteien gegeben.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese in den allernächsten Tagen wieder stattfinden werden?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Das Jahr 2012 wird ein Jahr der Veränderung. Das Jahr 2013 wird noch mehr ein Jahr der Veränderung. Wir freuen uns auf jedes Jahr der Veränderung, das auf uns zukommt. (Beifall von Abg Ing Isabella Leeb.)
Selbstverständlich werde ich diesbezüglich mit meinem Klubobmann Rücksprache halten. Ich bin der Meinung, dass die Opposition gerade bei so wichtigen Fragen wie das Wahlrecht selbstverständlich einzubinden ist.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.
Die 4. Anfrage (FSP - 03856-2011/0001 - KFP/LM) wurde von Herrn Abg Univ-Prof Dr Herbert Eisenstein gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Die Erstellung der Liste so genannter Kampfhunde, basierend auf dem Wiener Tierhaltegesetzes, das mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, beruht Ihren Aussagen nach auf der Biss-Häufigkeit dieser Hunderassen. In Wien gibt es - im Gegensatz zu anderen Bundesländern und anderen europäischen Städten - keine offizielle Biss-Statistik, die getrennt nach Hunderassen und Art der Biss-Attacke (gegen Menschen, gegen Artgenossen, gefährliches Anspringen) die tatsächliche Häufigkeit von Hundebissen belegt. Werden Sie dieses Gesetz bzw. diese Verordnung trotz des nachweislich fehlenden seriösen Datenmaterials aufrecht halten?)
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Meine Frage beschäftigt sich mit dem Thema der sogenannten Kampfhunde.
Herr Abgeordneter, ich glaube, ich muss Sie im Zusammenhang mit der Beantwortung dieser Frage daran erinnern, dass wir im Februar 2010 unter anderem mit einer Frage zum Thema Wiener Hundeführschein eine Volksbefragung abgehalten haben. Das war die Frage, die die höchste Zustimmung bekommen hat, nämlich 89 Prozent der Wienerinnen und Wiener haben sich damals für einen verpflichtenden Hundeführschein für sogenannte Kampfhunde ausgesprochen.
Wir haben vor der Volksbefragung, und das habe ich sehr bewusst gemacht, alle Fakten auf den Tisch gelegt. Die Rassen waren bekannt. Das Prozedere war bekannt. Die Kosten waren bekannt. Das Ergebnis war mit 89 Prozent eine überwältigende Mehrheit, die sich dafür ausgesprochen hat.
Aus Ihrer heutigen Anfrage, die in eine ganz andere Richtung geht, kann ich eigentlich nur schließen, dass es Ihnen offensichtlich schwerfällt, dieses Ergebnis der direkten Demokratie zu akzeptieren. Das belegt auch, dass es beim Verfassungsgerichtshof eine Klage mit Unterstützung der FPÖ gegeben hat. Dort wollte ein Besitzer eines American Staffordshire Terriers diese Liste bekämpfen. Aber wir haben auch vom Verfassungsgerichtshof recht bekommen. Laut Verfassungsgerichtshof ist der Wiener Hundeführschein verfassungskonform. Ich zitiere jetzt aus dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes: „Der Verfassungsgerichtshof hat an sich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen gesetzliche Regelungen, mit denen die Zulässigkeit der Haltung von Tieren, von denen potenziell eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen ausgeht, an die Bedingungen geknüpft wird, dass sich die Halter dieser Tiere mit den besonderen Gefahren und wie diesen durch eine sachgerechte Haltung begegnet werden kann, vertraut machen." - Also auch hier hat es Zustimmung gegen. Noch dazu hat der Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen, weil es hier um eine Terrierrasse ging, dass Hunde dieser Terrierrasse im Jahr 2009 12 Prozent aller Hundebisse in Wien verursacht hätten. „In Anbetracht dessen," - ich zitiere wieder – „dass vor allem die Bissigkeit von Hunden ein relevantes Kriterium für die Gefährlichkeit der betreffenden Rasse für Menschen darstellt, sei dem der Stadt Wien nicht entgegenzutreten, wenn diese Hunderasse neben allen weiteren gelisteten
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