Landtag, 7. Sitzung vom 30.09.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 27
dass eine Schutzhundeausbildung doch ein Gefühl der Sicherheit auch für Private, denn wir reden jetzt natürlich nicht von Polizeihunden und Feuerwehrhunden, geben könnte.
Könnte man vielleicht überlegen, die Schutzhundeausbildung doch wieder zuzulassen? Könnte man das vielleicht auch im Rahmen einer Evaluierung des ganzen Gesetzes überdenken?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Herr Abgeordneter!
Die Debatte in den Tierschutzkreisen geht in eine völlig andere Richtung, weil die Schutzhundeausbildung nichts anderes ist, als das Scharfmachen eines Hundes zu Verteidigungszwecken. Die Grenze, sagen wir so, ist halt eine sehr schmale zu einem Missbrauch. Das muss man schon sagen. Aus diesem Grund haben wir uns auch entschlossen, diesen Schritt zu setzen. Das ist mittlerweile eine österreichweite Diskussion geworden, das auch in anderen Bundesländern oder sogar bundesgesetzlich zu regeln, weil es immer wieder sehr große Kritikpunkte in diesem Bereich gibt.
Mir ist schon klar, und deswegen haben wir auch den sportlichen Bereich ausgenommen, dass es sicher sehr viele gibt, die sich in diesem Bereich nichts zu Schulden kommen lassen, aber es gibt doch eine große Zahl von schwarzen Schafen. Aus diesem Grund haben wir uns zu diesem Schritt entschieden. Ich glaube, dass es in Österreich eine ähnliche Entwicklung geben wird, so wie die Diskussion zur Zeit in diesem Bereich läuft.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.
Die 5. Anfrage (FSP - 03857-2011/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Norbert Walter gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Werden Sie sich für eine Änderung der Wiener Bauordnung dahingehend einsetzen, dass historisch gewachsene Ortskerne im Wiener Landesgebiet verstärkt berücksichtigt und geschützt werden?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Hoher Landtag!
In Beantwortung Ihrer Frage, Herr LAbg Walter, betreffend Wiener Bauordnung und historisch gewachsene Ortskerne im Wiener Landesgebiet möchte ich Ihnen hier Folgendes antworten:
Die Gewährleistung des Bestandes von Gebieten, die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind, stellt im Sinne des § 1 Abs 2 Z 14 der Bauordnung für Wien eines der Ziele dar, auf die bei der Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne jedenfalls Bedacht zu nehmen ist. Demgemäß besteht die Möglichkeit, die Festlegungen der Bebauungspläne für solche Gebiete insbesondere hinsichtlich der Höhenentwicklung und der bebaubaren Fläche bestandsorientiert zu treffen. Darüber hinaus können die wegen ihres örtlichen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdigen Gebiete in den Bebauungsplänen gemäß § 7 der Bauordnung als Schutzzonen ausgewiesen werden, wobei in solchen Gebieten sowohl der Abbruch von Bauwerken als auch die Errichtung neuer beziehungsweise die Änderung bestehender Gebäude nur bei Vorliegen der im Gesetz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Das heißt, um es auf den Punkt zu bringen, ich bin der Meinung, dass das Instrument der Bauordnung schon jetzt alle von dir angestrebten Möglichkeiten beinhaltet.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Norbert Walter. - Ich ersuche darum.
Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Herr Landesrat!
Wenn dem so sein sollte, dann frage ich Sie: Sehen sie nicht auch noch Bedarf hinsichtlich der Ortskerne, die zum Teil schon umgestaltet worden sind, wo die Bevölkerung aber überhaupt nicht zufrieden ist und gerade die ortsansässige Bevölkerung immer wieder davon spricht, dass die Identitäten verloren gehen und damit natürlich auch entwurzelte Ortskerne insofern stattfinden, weil das Erscheinungsbild überhaupt nichts mehr mit dem ursprünglichen zu tun hat? Ich sage jetzt nur ein Beispiel, das ist Grinzing. Ich weiß, dort diskutiert man schon lange. Es gibt auch dieses 50-Orte-Programm, das der Kollege Troch gestern in seiner Rede erwähnt hat.
Jetzt frage ich Sie: Sehen Sie nicht auch Bedarf, dass man die ortsansässige Bevölkerung partizipativ, oder wie auch immer, stärker einbindet?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Herr Abgeordneter!
Wir haben bei der letzten Novelle der Bauordnung Folgendes gemeinsam, in einer überfraktionellen Arbeitsgruppe, besprochen, nämlich, dass es, wenn man so will, zwei kommunizierende Gefäße gibt, die ganz eng miteinander verbunden sind. Das eine sind die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und das andere ist das Umsetzen mit Hilfe der Bauordnung. Das steht auch in einem direkten Zusammenhang. Es gibt im Wesentlichen zwei Zugänge. Das eine ist, dass man sagt, die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind relativ starr und mit Hilfe der Bauordnung gibt es auf Grund der Wünsche der Bezirke - das sollte man hier nicht vergessen - auch eine gewisse Flexibilität der Handhabung. Die umgekehrte Variante würde vorsehen, dass es eine stärkere Flexibilität in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen und ein starreres System in der Umsetzung der Bauordnung gäbe.
Wir haben uns in Wien in den letzten Jahren schon immer dafür entschieden, dass wir gesagt haben, es soll eigentlich ein sehr rigides System bei den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen geben, Umwidmungen sind nur mit einem sehr großen Aufwand und in enger Kooperation auch mit den Bezirken, mit der Bevölkerung möglich, dafür gibt es aber eine gewisse Flexibilität, auch durch Eingreifen der Bezirke, zum Beispiel mit dem § 69, den wir auf Grund der letzten Novelle der Bauordnung, auch auf Wunsch der Bezirke, sehr stark geändert haben und womit wir versucht haben, bestimmte Auswüchse in den Griff zu bekommen. Ich glaube, wichtig ist, dass man sieht, welche Möglichkeiten es jetzt schon durch das
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