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Landtag, 7. Sitzung vom 30.09.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 27

 

Instrument der Bauordnung gibt und dass man manche Dinge vielleicht noch stärker in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festlegt, zum Beispiel auch die Höhe von Gebäuden oder die Ausgestaltung von Gebäuden, Anordnung von Giebeln, beispielsweise, Reihenhauscharakter, vieles andere mehr. Diese Möglichkeit gibt und gäbe es jetzt auch schon.

 

Bei dem Beispiel, das du jetzt angeführt hast, was Grinzing betrifft, glaube ich, ist es wichtig, dass man auch die Schutzzonen, die es in Grinzing und in anderen Gebieten unserer Stadt gibt, sehr ernst nimmt. Wir haben festgelegt, dass es auf Grund dieser Schutzzonen beispielsweise notwendig ist, einen Abbruch eines Gebäudes zu bewilligen. In anderen Teilen der Stadt muss man den Abbruch eines Gebäudes nur anzeigen. Dort ist er bewilligungspflichtig. Es muss entweder eine technische oder eine wirtschaftliche Abbruchreife gegeben sein, die auch entsprechend überprüft wird. Wenn man so will, gibt es hier auch einen sehr strengen Zugang, der von den jeweiligen Magistratsabteilungen ausgeschöpft wird. Aber, wie gesagt, es ist hier notwendig, die ganz enge Verbindung zwischen den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen auf der einen Seite und der Bauordnung auf der anderen Seite zu sehen, auch zu nutzen.

 

Ich persönlich bin davon überzeugt, dass die von dir angesprochenen Möglichkeiten in der jetzigen Bauordnung durchaus gegeben sind.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Dipl-Ing Gretner. - Ich bitte darum.

 

9.58.04

Abg Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Wohnbaulandesrat!

 

Ich verstehe die Besorgnis des Kollegen Walter. Es ist uns allen, glaube ich, ein großes Anliegen, die Identität dieser Ortskerne zu bewahren.

 

Sie haben jetzt in Ihrer Antwort diese überparteiliche Arbeitsgruppe angesprochen, wo wir vor, ich glaube, einstweilen zweieinhalb, drei Jahren gemeinsam recht intensiv an einer Reform der Bauordnung gearbeitet haben. Wir haben im Regierungsübereinkommen auch festgehalten, dass wir Reformen in der Bauordnung wieder durchführen wollen. Wird es wieder eine solche überparteiliche Arbeitsgruppe geben? Und wann kann man damit rechnen, dass wir uns dazu wieder treffen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Frau Abgeordnete!

 

Wir sammeln derzeit gerade Anregungen, die in einer Novelle der Bauordnung ihren Platz haben sollen. Ich glaube, ich bin bekannt dafür, dass ich Entscheidungen gerne auch überfraktionell diskutiere, wenngleich man dann natürlich zu Entscheidungen kommen muss. Aber ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Monaten mit Gesprächen beginnen können, was eine neuerliche Novelle der Bauordnung betrifft.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Meyer. Ich bitte darum.

 

9.59.17

Abg Uta Meyer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Grüß Gott, Herr Landesrat!

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Wenn Sie das Mikrofon bitte zu sich drehen.

 

Abg Uta Meyer (fortsetzend): Sünden, die durch die Flächenumwidmungen gegen den Bürgerwillen entstanden sind, sind groß, vor allem im 19. Bezirk. Da muss ich jetzt ein Beispiel bringen. Und zwar gab es bei der Vienna einen Parkplatz, der der Gemeinde Wien gehörte und damals an einen privaten Investor um 120 EUR verkauft wurde, was allen völlig unverständlich war, denn der Grundstückspreis belief sich zwischen 500 und 600 EUR. Das nur einmal zur Einführung.

 

Das Einzige, was „Pro Heiligenstadt" - es gab eine Riesenbürgerinitiative - geschafft hat, war, gegen die Stimmen von ÖVP und SPÖ zu verhindern, dass ein Riesenbürokomplex Ecke Klabundgasse/Gallmeyergasse hingebaut wurde. Aber dieses Grundstück, dieser Parkplatz, wurde dann zu fast 70 Prozent mit teuren Eigentumswohnungen zubetoniert. - Das zum einen.

 

Meine Frage an Sie: Wie werden Sie zum Beispiel die Hohe Warte, die eine Schenkung von Andrássy war, die von der Stadt Wien an einen wirklichen Spekulanten, der jetzt als Kriegsverbrecher im Gefängnis sitzt - und das dümpelt vor sich hin, das Gebäude wird verfallen, es wird abgerissen werden, und dort wird wieder eine Betonwüste entstehen ... Das ist ein sensibles Kernstück von Döbling, auf Neustift will ich gar nicht eingehen. Aber das sind wirklich Sachen, wo die Gemeinde Wien etwas machen könnte. Es wäre ja ein Vorschlag der Verkauf dieses Gebäudes.

 

Warum kann das die Stadt Wien nicht wieder zurücknehmen und es einem sozialen Zweck zuführen, wofür die Stiftung eigentlich angedacht war? Das ist meine Frage an Sie, ob Sie das überhaupt realisieren könnten, dieses Gebäude, dieses große Areal wieder einem sozialen Zweck zuzuführen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich denke, dass das die Kompetenzen meines Ressorts weit überschreitet. Ich bin im Wohnbauressort für die Einrichtung sozialer Organisationen nicht zuständig. Das ist eine Frage, die andere und mehrere Ressorts betreffen würde.

 

Aber generell würde ich meinen, dass Flächenwidmungs- und Bebauungspläne ja nicht gegen den Willen der Bevölkerung getroffen werden können. Denn Flächenwidmungs- und Bebauungspläne werden im Wiener Gemeinderat beschlossen, und ich gehe davon aus, dass der Wiener Gemeinderat auch Ausdruck des Bevölkerungswillens ist.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abg Walter.

 

10.02.14

Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!

 

Mir ist schon klar, dass man jetzt mit der bestehenden Bauordnung sehr viel machen kann. Nichtsdestoweniger haben wir immer wieder das Thema, dass man durchaus auch positive Beispiele sehen kann. Ich sage einmal, zum Beispiel die Servitengasse im 9. Bezirk ist sicher ein sehr gelungenes Beispiel. Aber es gibt viele andere, wo es auch darum geht, nicht nur den Ortskern an sich zu erhalten, sondern mit der Identität braucht es auch Nahversorgung, braucht es soziale Einrichtungen und, und, und.

 

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