Landtag, 8. Sitzung vom 20.10.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 30
NEN! Und es würde sehr gut tun, wenn die Leute sehen, dass Grün und Rot überhaupt nicht an den Problemen der Bevölkerung interessiert sind.
Wir haben heute eine Sonderlandtagssitzung über das Valorisierungsgesetz und die Frau Krotsch spricht über Bildung, Gratiskindergarten und Spitalsreform. Sie spricht über fünf Säulen, das heißt, über soziale Nachhaltigkeit, und die Belastung in den Jahren 2006 bis 2011 durch die rote und letztlich auch die rot-grüne Regierung beträgt für eine Durchschnittsfamilie 1 250 EUR. Wo ist denn da die soziale Nachhaltigkeit? Sie sind gut durch die Krise gekommen, spricht die Frau Krotsch, und wir haben einen extrem hohen Schuldenstand und die höchste Arbeitslosigkeit in Österreich. Sie stellen sich heraus und werben mit etwas, was überhaupt keine Werbung verdient. So schaut es aus in Wien.
Ich möchte jetzt aber zu meiner Rede kommen, um nicht zuviel den anderen zu widmen. Es gab eine Zeit, da hieß es: Armut explodiert in Wien, kalte Weihnachten für tausende Familien und kleine Kinder. Da wurde unter anderem davon gesprochen, dass dieses Valorisierungsgesetz ein Skandal ist, es ist zum Narrischwerden und eine bodenlose Sauerei, was dann auch noch einen Ordnungsruf einbrachte. So sprach einmal ein Herr Ellensohn. Und dass die Roten nur mit der Gießkanne das alles verteilen und dass das die Probleme nicht löst. Ja, glauben Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, die Probleme werden gelöst, wenn man Elektrofahrräder mit 70 EUR sponsert oder wenn die Mindestsicherung für Kinder zwar um 60 EUR angehoben wird, aber Sie parallel dazu durch dieses Valorisierungsgesetz den Familien hunderte Euro im Jahr kosten? (Abg David Ellensohn: 60 EUR mal 12!) Das sind 720 EUR, aber sie haben ja 1 250 EUR an Mehrkosten! (Beifall bei der FPÖ.) Das passt doch hinten und vorne nicht.
Und wenn Sie sich so brüsten, was Sie jetzt alles mit Ihrem Fahrschein machen: Es ist immer noch nicht ausgesprochen, wie hier Jugendliche und Studenten und so weiter außerhalb dieser festgelegten Zeiten, nämlich der gesetzlichen Sonn- und Feiertage, der gesetzlich festgelegten schulfreien Tage und so weiter, Kinder unter 15 Jahre, Studenten und Lehrlinge fahren dürfen.
Wir wollen, dass auch diese mit einem öffentlichen Verkehrsmittel gratis fahren. Alles andere, was hier im Gesetz vorgesehen ist, bedeutet ja nur enormen Verwaltungsaufwand und bringt nichts. Wir bringen daher diesen Antrag ein:
„Das Land Wien möge gesetzliche Vorkehrungen treffen beziehungsweise mit dem Bund und den jeweiligen Verkehrsbetrieben Vereinbarungen abschließen, die es ermöglichen, dass Schülern, Lehrlingen und Studierenden alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien kostenlos und ohne Selbstbehalt zur Verfügung stehen.“ (Beifall bei der FPÖ.)
Und nun noch zum Valorisierungsgesetz. Auch hier wurde von der Frau Krotsch so stark hervorgehoben, wie wichtig es ist, dass die Infrastruktur und so weiter funktioniert und das jetzt alles gedeckt wird. Aber im Gesetz schreiben Sie, der mutmaßliche Jahresertrag dieser Abgabe darf das doppelte Jahreserfordernis für die Erhaltung und den Betrieb der benützten Einrichtungen sowie für die Verzinsung und Tilgung der Errichtungskosten unter Berücksichtigung einer der Art der Einrichtungen entsprechenden Lebensdauer nicht übersteigen. Das heißt, wenn Sie 50 Prozent Kosten haben, dürfen Sie parallel dazu 50 Prozent Gewinn machen. Das ist doch nicht sozial, meine Damen und Herren, und entspricht ja auch nicht. Lesen Sie die Rechnungshof- und Kontrollamtsberichte! Sie weisen doch alle darauf hin, dass hier eine Änderung stattfinden muss. Wenn es jetzt um diese Valorisierung geht: Das Gesetz beruht auf Betriebskosten, auf Kosten einer Basis, die erhöht werden soll. Ich sage Ihnen jetzt, wie Ihre Basis aussieht.
Wir haben hier eine Wohnhausanlage – ich werde jetzt ganz konkret – im 10. Bezirk, in der Laaer-Berg-Straße. Da hat es jetzt 2004 und 2010 eine Wassererhöhung – es sind zwei verschiedene Bauten – gegeben, bei einem waren es 39 Prozent, beim anderen 86 Prozent. Warum denn 86 Prozent? Weil Ihre Kontrollen nicht funktionieren. Es ist völlig legal für Sie, dass man Bauwasser und Baustrom einfach von der Hausanlage abzieht und den Mietern aufrechnet und dann auch noch valorisiert! Na, sehr sozial, die 5. Säule mit der sozialen Nachhaltigkeit! Beim Kanal 88 Prozent Erhöhung, Müll 52 Prozent, Entrümpelung 172 Prozent und dann kommen noch Hausbesorger- und Fremdbetreuung mit 111 Prozent und eine Gartenbetreuung mit einer Erhöhung von 353 Prozent! Und dann wollen Sie noch valorisieren? Jetzt sage ich Ihnen auch, wie diese Berechnungen ausschauen, die Sie erhöhen wollen.
Bei Durchsicht einer Wohnhausanlage im 17. Bezirk und der mir überlassenen Betriebsabrechnungs-CD sind mir folgende Punkte aufgefallen: Hier geht es um Wasser und Kanal. Es wurde statt dem Abwasser- und Wasserbescheid 2009 der von 2010 zwei Mal eingescannt. Bei der Müllabfuhr: Es wurde kein Bescheid eingescannt, der letzte Bescheid war aus 2006 und es gibt für die jetzigen Buchungen keine bescheidmäßige Grundlage. Entrümpelung: Bei den gebuchten Rechnungen wurde kein bestätigter Lieferschein gefunden, außerdem ist der berechnete Sperrmüll zu teuer. Rauchfangkehrer: Aus den abgebildeten Rechnungen sind kein Leistungsdatum und kein Leistungsumfang ersichtlich. Schädlingsbekämpfung: Es wurden zwei Firmen beauftragt für Rattennachschau und Nagerbekämpfung. Warum das so ist, weiß man nicht. Strom und Gas: Die gebuchte Rechnung für die Stiegenhausbeleuchtung ist enorm zu hoch und deutet darauf hin, dass es sich hier um den Waschküchenstrom handelt, denn das Waschküchenwasser wird nach wie vor nicht verbrauchergerecht abgerechnet, sondern nur der Strom und das Gas auch nicht. Wir haben hier schon sehr eklatante Differenzen, die nach wie vor allen Mietern zu Lasten gehen. Versicherungen: Die gebuchten Ersätze aus Mieterverrechnung sind nicht nachvollziehbar. Leider wurde bei der Grundsteuer kein Bescheid eingescannt, daher sind die gebuchten Belege nicht nachvollziehbar. Hausbesorgerarbeiten: Für die verbuchten geringwertigen Wirtschaftsgüter gibt es keine Lieferscheine beziehungsweise Übernahmebestätigungen. Sämtliche Aufwendungen für den Hausbesorger
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