Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 60
triebsstandorte und der Betriebe gesehen wird, und kaum die Bedürfnisse der Tiere herangezogen werden.
Lassen Sie mich jetzt in Kürze die Bereiche skizzieren, um die es in Wirklichkeit geht und die wir, wenn wir den Vorstellungen der Freiheitlichen Partei folgen würden, nicht machen würden. Wir sagen, dass zukünftig, um die Arbeitszeit der Tiere einigermaßen im Erträglichen zu halten, die Standplätze nur noch zwischen 10 Uhr und 22 Uhr angefahren werden dürfen. Wir sagen, dass bei der jährlich durchzuführenden Konzessionsüberprüfung das gesamte Kutscheninventar und die Pferde vorgeführt werden müssen. Wir haben es erlebt, da ist jemand mit dem halben Gespann gekommen, und die anderen Pferde waren gerade auf Urlaub oder wo auch immer. Also wir wollen wissen, wie schaut das Gefährt aus, in welchem Zustand ist es, welche Tiere ziehen es, ist es adäquat oder nicht. Die veterinärmedizinische Untersuchung kann dann vorgenommen werden; da sind Bereiche der Orthopädie, des Hufbeschlags und vieles andere notwendig.
Dann haben wir in dem Gesetz verankert – und das ist neu, und deshalb bin ich sehr verwundert, dass Sie solche an sich Banalitäten nicht zulassen wollen –, dass die Pferde regelmäßig gefüttert werden und dass sie danach eine Ruhezeit von mindestens einer Stunde haben. Und um das zu überprüfen – und das ist nicht eine administrative gefinkelte Sache –, sind halt auch die Kutscher angehalten, ein Fahrtenbuch zu führen. Man wird überprüfen müssen, ob der Tierschutz gewährleistet ist.
Die Vergabe der Stellplätze wird konkretisiert in dem Gesetz. Es wird ein einheitlicher Vollzug gewährleistet, und deshalb sagen wir auch, es müssen Auslaufflächen für die Pferde da sein. Diese Auslaufflächen, meine Damen und Herren, dürfen aber nicht in 30, 40 km Entfernung sein, sondern die müssen in Wien sein. Es muss gewährleistet sein, dass die Pferde zwischen den Einsatzzeiten in unmittelbarer Nähe ihren Auslauf haben. Eine Selbstverständlichkeit. Wie man sich dagegen wenden und sträuben kann, verstehe ich nicht.
Unangekündigte Tierschutzkontrollen durch die MA 60 sind verankert. Auch das ist eine klare Sache. Nicht nur die Pferde werden künftig strenger überprüft, auch die Kutscher selbst werden nachjustiert mit der Fiakerfahrtendienstprüfung. Und da vertraue ich schon einer Prüfungskommission und keiner im Standesbereich situierten Überprüfung oder Verleihung eines Abzeichens. Ich denke mir, gerade bei der heiklen Frage, bin ich befähigt, ein Tier zu führen, bin ich befähigt, die Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, hat der Gesetzgeber nicht nur das Recht, sondern auch die Verpflichtung, dies zu überprüfen
Dann sagen wir, eine fixe Identifikationsnummer am Fahrzeug ist anzubringen. Früher waren die sehr lose montiert, so wie Wechselkennzeichen. Das heißt, es ist passiert – nicht bei vielen, aber bei den schwarzen Schafen, und nach denen müssen wir das Gesetz ausrichten –, dass sich plötzlich dieselbe Nummer an unterschiedlichen Gefährten gefunden hat. Und auch das wollen wir natürlich nicht.
Weiters sagen wir auch, wenn ich die Verantwortung für Tiere übernehme, muss ich auch nachweisen können, dass ich das Geld habe, das zu tun, denn da geht es nicht allein um ein Taxi, um ein Fahrzeug, das ich überprüfen muss, sondern da muss ich auch gewährleisten, dass ich ein Tier auch erhalten kann. Deshalb müssen sie garantieren, dass sie pro Gespann 25 000 EUR Rücklage haben, um das Gespann auch in den Wintermonaten durchzufüttern.
Dass die Standplätze verschärft kontrolliert werden, dass sie Standplatzhydrant und Wasserschlauch haben müssen, dass auch die Frage der beschatteten Standplätze eine wichtige ist – all das haben wir in das Gesetz hineingeschrieben. Und dass wir die taxative Aufzählung der Geschirrteile vorgenommen haben, haben wir nicht deshalb gemacht, weil wir jetzt so lustig waren, alles zu regeln, sondern weil wir draufgekommen sind, dass es Umgehungstatbestände gibt, die wir allesamt nicht wollen.
Und es gibt auch einen einheitlichen Strafkatalog, damit diejenigen schwarzen Schafe, die sich nicht daran halten, auch wissen, was ihnen droht.
Meine Damen und Herren! Es handelt sich dabei um zirka 40 Unternehmerinnen und Unternehmer mit zirka 200 Gefährten, 200 Kutschen, die wir in der Stadt haben. Ich denke mir, die erste Priorität in dieser Frage ist, dass die Pferde in dieser Stadt so gehalten werden, dass es nicht nur den historischen und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten entspricht, sondern dass vor allem der Tierschutz zu seinem Stellenwert gelangt.
Lassen Sie mich ein Letztes sagen: Wer fährt denn tatsächlich mit dem Fiaker? Ich glaube, es sind in hohem Maße Fremde, die diese Stadt aus dieser Perspektive betrachten wollen. Ich glaube daher nicht, dass es notwendig ist, dass man Werbemaßnahmen auf einem Fiaker anbringt. Erstens einmal glaube ich nicht, dass es historisch war. Ich habe niemals eine historische Abbildung aus der Jahrhundertwende oder wann auch immer gesehen, wo auf einem Fiaker draufgestanden ist: „Fahr mit dem lustigen Ferdl, denn da ist es am lustigsten oder am schönsten!"
Ich denke mir, wenn man wirklich eine saubere, historisch nette Lösung haben will, die die Einheimischen genauso anspricht wie die Fremden, wenn man gleichzeitig gewährleistet haben will, dass man dem Tierschutz Rechnung trägt, dann kann man dieser Gesetzesvorlage nur zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau StRin Matiasek. – Bitte sehr
StRin Veronika Matiasek: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
In aller Kürze, weil ich das ganz sicher nicht auf uns und auch nicht auf mir sitzen lassen möchte, dass wir den Tierschutz nicht respektieren oder dass uns der kein Anliegen wäre. Selbstverständlich hat der Schutz der Pferde oberste Priorität. Das ist überhaupt keine Frage.
Man kann heute sehr leicht per Chip feststellen, welches Tier unterwegs ist. Das heißt, eine Umgehung, die dadurch hintangehalten werden soll, dass man immer
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