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Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 60

 

nur das Gespann betrachtet, ist also kein Argument, denn es kann sehr wohl einmal sein – das wird überhaupt nicht bedacht –, dass eine Kutsche zu Bruch geht und man eine Ersatzkutsche nehmen muss. Das kann ja ruhig die sein, die am Vortag mit anderen Pferden unterwegs war. Also es geht nicht um die Kutsche allein, die selbstverständlich mit einer festverschraubten Nummer gekennzeichnet ist, und man kann sehr wohl beweisen, dass die Pferde nicht jeden Tag laufen. Kein Mensch von uns will das.

 

Und zur Verbringung außerhalb Wiens oder zu Stallungen außerhalb Wiens: Wenn wir uns Wien vorstellen, so muss man auch bedenken, dass es Punkte gibt, die, wenn man jetzt die Entfernung zum Zentrum nimmt, zwar auf niederösterreichischem Boden sind, aber näher zum Zentrum liegen, und dass dort vielleicht mehr Platz ist. Wenn der Auslauf gewährleistet sein muss, was wir alle begrüßen, dann ist es unter Umständen wesentlich leichter, in ländlichen Gebieten die Pferde unterzubringen. Also das ist kein gutes Argument und überprüfbar ist alles, wenn man es überprüfen will.

 

Man muss jedoch schon feststellen, dass über Jahre, auch durch den Kompetenzdschungel, der geherrscht hat, keine Überprüfungen stattgefunden haben und dass sich genau auf Wiener Gebiet, nämlich im Areal Prater, die schlechtesten und miesesten Ställe befunden haben. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das haben Sie jahrelang nicht kontrolliert. Es ist mittlerweile behoben, keine Frage, und da hat es ja auch eine Änderung gegeben, nur die große Garantie, dass ein Stall auf Wiener Boden ist ... (Abg Kurt Wagner: Wir haben einen Kontrollamtsbericht in der vergangenen Periode gehabt! Da waren Sie dabei! Da ist wortwörtlich drinnen gestanden, was überprüft worden ist! Das könnten Sie auch wissen!)

 

Da muss man bei der Art der Kontrolle ansetzen. Jedenfalls ist es kein Argument, wenn Sie sagen, es widerspricht dem Tierschutz, so wie es derzeit gehandhabt wird. Das Verbringen nach außerhalb über einen längeren Zeitraum, das muss für die Unternehmer auf jeden Fall gewährleistet sein, denn wenn man die Pferde auch einmal über einen gewissen Zeitraum zur Erholung einstellen kann, dann muss das möglich sein. Denn es ist sehr schwer, das auf Wiener Boden zu tun, sondern hier ist eine Koppel irgendwo außerhalb sicher besser geeignet.

 

Wie gesagt, es ist nicht alles schlecht, das ist überhaupt keine Frage, das haben wir nicht gesagt, aber es sind einige Punkte drinnen, die durchaus Verbesserungsbedarf haben. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. – Bitte, Frau Vizebürgermeisterin.

 

14.12.50

Berichterstatterin LhptmStin Mag Maria Vassilakou|: Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren!

 

Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen, worum es in dieser Novellierung geht. Als oberste Maxime gilt für uns, dass der Tierschutz in diesem Gewerbe eingehalten wird. Bis jetzt wurden immer wieder Möglichkeiten gefunden, diesen zu umgehen. Deshalb möchte ich eines an dieser Stelle noch einmal betonen: Sie haben mehrfach jetzt in den Raum gestellt, dass die Kontrollen nachlässig gewesen wären. Das Gegenteil ist der Fall. Offensichtlich waren die Kontrollen gründlich, denn wenn sie nicht gründlich gewesen wären, wäre man nicht auf derart viele Umgehungsmechanismen und Tricks gestoßen und man hätte nicht so viele Veränderungen in diesem Gesetz verankern müssen, eben um sicherzustellen, dass sämtliche Umgehungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, nicht mehr möglich sind.

 

Einmal mehr, dieses Gesetz wurde in der vorliegenden Fassung erforderlich, nicht, weil die Behörde einen Fehler gemacht hat, sondern weil diejenigen, die die Umgehungen vorgenommen haben, die Regeln, die es gegeben hat und die selbstverständlich zu befolgen gewesen wären, wiederholt wissentlich und absichtlich gebrochen haben. Und unsere Aufgabe ist es hier, nicht nur mit Kontrollen und Strafen vorzugehen, sondern darüber hinaus immer dann, wenn wir entdecken, dass es hier zu systematischen Umgehungen kommt, die Regeln so zu verändern, dass denjenigen schwarzen Schafen, die es leider, leider auch in diesem Gewerbe gibt, das Handwerk gelegt wird.

 

Die in diesem Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen sollen nun dazu führen, dass der Tierschutz eingehalten wird und dies auch kontrolliert wird und besser und leichter kontrollierbar wird.

 

Neuerungen sind vor allem die Einführung eines Fahrtenbuches, wobei zwischen den Aufzeichnungspflichten des Unternehmers und jenen des Kutschers unterschieden wird.

 

Weiters wird eine periodische Stallüberprüfung mindestens einmal jährlich gesetzlich fixiert. Bei dieser Überprüfung, einmal mehr, sind sämtliche Pferde vorzuführen. Die Nummerntafeln, F-Nummern, müssen künftig mit der Pferdekutsche fest verbunden sein. Das Auffahren auf den Fiakerstandplätzen ist künftig nur mehr in der Zeit von 10 Uhr bis 22 Uhr gestattet.

 

An dieser Stelle sei daher einmal mehr wiederholt: Die Betriebszeiten bleiben unverändert. Sie lauten weiterhin 10 Uhr bis 22 Uhr. Was sich sehr wohl ändert, sind die Anfahrtszeiten. Das geänderte Auffahren hat ja auch den Sinn, hier denjenigen das Handwerk zu legen, die die Auffahrtzeit missbraucht haben, um auf diese Art und Weise die Betriebszeit künstlich zu verlängern.

 

Die Möglichkeit, Stallungen außerhalb Wiens als Bestandteil des Konzessionsumfanges genehmigen zu lassen, wird gestrichen, da unangekündigte Sofortkontrollen in Stallungen außerhalb Wiens de facto nicht möglich waren. Es ist nämlich so, dass wir nicht über das Recht verfügen, in Niederösterreich unangekündigte Kontrollen durchzuführen. Wir müssen jedes Mal in Niederösterreich entsprechend um Erlaubnis ersuchen, das Land Niederösterreich setzt sich daraufhin mit dem Besitzer der Stallung in Verbindung, das heißt, eine unangekündigte Kontrolle ist nicht möglich. Jede Kontrolle in Niederösterreich hat angekündigt zu sein. Somit können

 

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