Landtag, 9. Sitzung vom 24.11.2011, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 60
hundeführscheinpflichtig eingestuft werden."
Und darüber hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir selbst uns ja darauf geeinigt, dass wir 2013 eine Evaluierung planen, in der wir ganz genau sehen können, wie der Rückgang der Hundebisse mit dem Hundeführschein in Zusammenhang steht.
Und weil vom Kollegen Aigner jetzt auch wieder dieses Geschichterl von dem vollen Tierschutzheim gekommen ist, das auch immer wieder angestrengt wird: Das Wiener Tierschutzheim, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist zu einem großen Teil auch von Hunden aus Niederösterreich belegt, gerade weil in Niederösterreich zum Teil die Hundeabgabe auch sehr viel höher ist und gerade weil dort auch diese Kampfhunderegelung noch sehr, sehr viel strenger ist als in Wien. Das heißt also, es sind eher die niederösterreichischen Hundehalterinnen und Hundehalter, die die Hunde dort abgeben.
Warum also die vorliegende Novelle? Genau deswegen, um bei Bissvorfällen noch schneller und effizienter durchgreifen zu können. Es soll, wenn ich die wesentlichen Punkte noch mal umreißen darf, das Aussprechen des Tierhalteverbotes künftig bei schwerwiegenden Fällen auch nach dem ersten Biss und nicht erst im Wiederholungsfall ausgesprochen werden.
Es soll ein Tierhalteverbot bereits während der Dauer eines Verfahrens ausgesprochen werden können – ein bisschen wie das Waffengesetz, wo ich meine Waffe auch schon während des Verfahrens abgeben muss. Bis jetzt war es so, dass der Hund ja sozusagen beim Hundehalter verbleiben durfte.
Drittens wurde damit auch die Möglichkeit der sogenannten Nachschulung gegeben, also wenn ein Hund trotz bestandenen Hundeführscheins einmal zubeißt.
Letztlich ist es auch noch um einige Klarstellungen gegangen, wo sozusagen im Gesetz nachvollzogen werden soll, was ohnehin schon geübte Praxis ist, wie zum Beispiel der Strafregisterauszug bei der Anmeldung zum Hundeführschein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle ist eine gute Novelle, wie das ganze Gesetz bereits ein sehr gutes Gesetz ist. Ich ersuche Sie, noch einmal darüber nachzudenken und dem vielleicht doch zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau StRin Matiasek.
StRin Veronika Matiasek: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Noch einmal zur Klarstellung und zum wiederholten Mal: Wir sind nicht gegen einen Hundeführschein, wir sind gegen diesen Hundeführschein. (Beifall bei der FPÖ.)
Im Jahr 2010 in der Diskussion zur Einführung dieses Hundeführscheins waren ja drei Oppositionsparteien geschlossen dagegen. Mit gutem Grund. Am 1. Juli 2010 ist das in Kraft getreten, und jetzt, nicht einmal eineinhalb Jahre später, müssen wir schon novellieren. Also das zeigt ja schon ganz deutlich, dass hier ein Pfusch- und ein Flickwerk vorhanden ist.
Und selbstverständlich braucht es eine detaillierte Bissstatistik, eine detaillierte Statistik über Angriffe. Es muss ja nicht immer der Biss sein, es gibt ja andere Attacken auch. Ja, das ist notwendig, es zeigt sich ja auch ganz klar und deutlich, dass man mit dieser Rassenliste in Wirklichkeit gar nicht auskommt. Wie übrigens der Hundeführschein, wie er derzeit in Wien ist, noch kein Garant dafür ist, dass nichts passieren kann.
Das heißt, er sollte auf jeden Fall in der Qualität wesentlich besser sein, ausgeweitet werden auf wesentlich mehr Hundebesitzer, auf jeden, der zum ersten Mal einen Hund hat, sowieso, ganz egal, welcher Hund das ist, denn es ist ganz klar, dass es noch einige Hunderassen gibt, die gefährlich sind. Das haben Sie ja mit Ihrer Meldung selbst gesagt, wenn Sie von den 25 Prozent sprechen. Da müssen wir uns ja fragen, wo die restlichen 75 Prozent sind; das ist immerhin der größere Teil.
Daher bedarf es einer Überarbeitung, natürlich unter Bezugnahme auf eine allgemeine Bissstatistik, aber auch in der Form, dass man im Besonderen mit den künftigen Hundehaltern im Vorfeld schon gezielt auf den Hund, den sie haben wollen, in der Information und dann beim Hundeführschein hinarbeitet.
Und natürlich brauchen wir eine Vereinheitlichung. Es kann doch bitte nicht sein, dass ich, wenn ich in der Ketzergasse gehe, praktisch zwei Hundeführscheine brauchen würde. Das muss man sich schon mal überlegen. Die Mobilität der Menschen ist größer geworden, selbstverständlich auch die der Hundehalter. Also dass Wien und Niederösterreich unterschiedliche Vorschriften und Gesetze haben, das ist doch für niemanden einzusehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin leider davon überzeugt, dass wir in ein paar Monaten wieder hier stehen und wieder über den Hundeführschein diskutieren werden. Da werden wir nämlich die nächste Novelle machen müssen. Eigentlich wollen wir das nicht. Wenn Sie aber ein Gesamtwerk erstellen können, das alle zufriedenstellt, dann werden wir dem selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Danke, Herr Präsident!
Ich habe mir jetzt einige Anmerkungen gemacht und werde versuchen, sie hier ein bisschen strukturiert abzuarbeiten.
Frau StRin Matiasek, wenn Sie keine unterschiedlichen Gesetze zwischen Wien und Niederösterreich haben wollen, dann müssen Sie den Wiener Landtag auflösen, denn der einzige Sinn dieses Gremiums ist es, Gesetze für das Bundesland Wien zu beschließen. Die werden sich in der einen oder anderen Form immer von Niederösterreich unterscheiden, das ist in der Natur der Sache. Dann müssten wir auch die Landeskompetenzen abgeben, die Bundesländer auflösen und eine einheitliche Bundesverwaltung haben, sonst wird es immer wieder Gesetze geben, die sich unterscheiden. (StRin Veronika Matiasek: Aber das ist doch eine wesentliche Sache! Warum kann man das nicht vereinheitlichen?) Also das ist eine absurde Forderung, die vor allem hier im
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