Landtag, 11. Sitzung vom 27.01.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 68
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen!
Ich eröffne die 11. Sitzung des Wiener Landtages.
Entschuldigt sind Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely bis 12 Uhr, sie ist bei einem Begräbnis; Abg Florianschütz, Abg Frank, Abg Matzka-Dojder, Abg Univ-Prof Dr Frigo, Abg Ing Guggenbichler, er ist dienstlich verhindert, Abg Haslinger, ebenfalls dienstlich verhindert (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.), Abg Korosec bis 10 Uhr, Abg Mag Anger-Koch bis 10.30 Uhr, Abg Ing Leeb ab 13 Uhr, Abg Mag Straubinger ab 13.30 Uhr.
Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, erlaube ich mir, einige Worte zum heutigen Datum, 27. Jänner, an Sie zu richten.
Hohes Haus! Heute vor 67 Jahren, am 27. Jänner 1945, wurde das schrecklichste der Vernichtungslager Nazi-Deutschlands, Auschwitz, durch die sowjetische Rote Armee befreit.
Am Vormittag wurde zunächst das Nebenlager Monowitz beim Buna-Chemiewerk von den Einheiten der 60. Armee befreit, am Nachmittag das Stammlager Auschwitz. Dort fanden die Befreier 1 200 kranke Häftlinge vor. In Auschwitz-Birkenau waren 5 800 Gefangene zurück geblieben. Trotz aller ärztlicher Bemühungen verstarben noch viele dieser befreiten Häftlinge in den darauffolgenden Tagen.
In mehreren Außenstellen des Konzentrationslagers Auschwitz hatte die SS vor dem Abrücken etwa 300 entkräftete Häftlinge erschossen. Es gibt Hinweise, dass eine Vernichtungsaktion für die zurückgelassenen Gefangenen geplant war, die nur durch das rasche Vorrücken der Roten Armee verhindert wurde.
Wir wissen heute, dass in diesen Vernichtungslagern noch Stunden vor der Befreiung die Mordmaschine perfekt funktioniert hat und auch Österreicher gehenkt wurden. In Auschwitz fanden nach Schätzungen – genaue Aufzeichnungen gibt es nicht – 1 100 000 Menschen den Tod. Bei der Befreiung des Stammlagers verloren 232 sowjetische Soldaten im Kampf mit sich zurückziehenden Deutschen ihr Leben.
Gerade Wien, eine Stadt, in der mehr als 60 000 Wiener Juden ermordet wurden, hat eine spezielle Verpflichtung. Wir haben eine spezielle Verpflichtung! Wir müssen die Front der Ablehnung gegen Intoleranz, Menschenverachtung, Gewalt und Rassismus so breit und so stark wie möglich machen – über alle Parteigrenzen hinweg.
Meine Damen und Herren! Ich denke, es wäre angebracht, sich der Opfer in einer Gedenkminute zu erinnern und zu schwören, dass so etwas nie wieder geschehen darf. Ich darf Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen und verharren in stillem Gedenken.) – Ich danke. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)
Die 1. Anfrage (FSP - 00202-2012/0001 - KU/LM) wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Aigner gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jungend, Information und Sport gerichtet. (Die Menschen in Wien stehen noch immer fassungslos vor den Enthüllungen im Missbrauchsskandal in Wiener Jugendheimen. Es herr-scht parteiübergreifender Konsens, dass die Politik alles unternehmen wird, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern. Vor kurzem gab es mediale Kritik, dass die Wiener Jugendämter auf Grund einer Gesetzeslücke keinen Zugriff auf die Sexualstraftäterdatei des Bundes haben und somit nur einen allgemeinen Strafregisterauszug erhalten, der wichtige Informationen über einschlägige Verfehlungen von Stellenbewerbern nicht enthält. Wann werden Sie dem Landtag einen Gesetzesentwurf vorlegen, um diese gefährliche Gesetzeslücke zu schließen?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Danke schön. – Einmal mehr einen wunderschönen guten Morgen!
Sie fragen betreffend die Vorlage eines Gesetzesentwurfes, mit dem ein entsprechender Zugriff auf die Sexualstraftäterdatei sichergestellt wird, vor allem für Personen, die in pädagogischen Bereichen der Stadt arbeiten.
Wie Sie richtig feststellen, gibt es diese Möglichkeit durch eine entsprechende Novelle mit dem zweiten Gewaltschutzgesetz. Damit wurde ein verbesserter Schutz der Opfer vor strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung im September 2010 auf der Bundesebene verankert. Mit diesem Maßnahmenpaket – es ist auch gestern im Gemeinderat schon darauf hingewiesen worden – wurden zahlreiche neue Bestimmungen im Zivil- und Strafrecht geschaffen.
Die Stadt Wien hat sehr umgehend darauf reagiert. Wie Sie wissen, haben wir die Schutzbestimmungen im eigenen Bereich mit einer Novelle der Dienstordnung 1994, § 4, bereits im Frühjahr 2011 entsprechend umgesetzt. Dabei wird der Magistrat in seiner Gesamtheit als eine Einrichtung zur Ausbildung von Lehrlingen, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Schülerinnen und Schülern auch im Bereich der Wiener Gesundheits- und Krankenpflegeschule beziehungsweise auch zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Wiener Jugendwohlfahrt angesehen. Das heißt, bei allen Bediensteten wird seit März 2011 eine entsprechende Auskunft aus dem Strafregister und der Sexualstraftäterdatei eingeholt. Es wurde dies auch rückwirkend mittels Zustimmungserklärungen für Beschäftigte ab dem 18.9.2011, also dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, durchgeführt.
Diese Abfragen werden mit den entsprechend strengen Auflagen zentral über die MA 2 beziehungsweise auch im KAV durchgeführt. Das heißt, Wien hat hier für diesen Bereich, in dem wir unmittelbar sehr rasch handeln konnten, die entsprechenden Novellen auch vorgenommen.
Darüber hinaus werden wir – ich habe das ja auch bereits angekündigt – durch einen entsprechenden Initiativantrag zur Novellierung des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes sicherstellen, dass ein entsprechender Gesetzesvorschlag hier im Landtag bereits in der nächsten Sitzung des Wiener Landtages im März beschlossen werden kann. Sie kennen den formalen Ablauf, dass wir
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