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Landtag, 11. Sitzung vom 27.01.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 68

 

das sehr rasch tun können. Wir werden daher als eines der ersten Bundesländer auch diesen Bereich maßgeblich verbessern und zum Schutz von Opfern vor Misshandlungen entsprechende Maßnahmen setzen.

 

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es gerade wir in Wien waren und sind – ich wiederhole das auch von gestern –, die insgesamt immer wieder auf ein neues Bundesjugendhilfegesetz drängen. Daher war es für uns sehr wichtig, dass in den Verhandlungen seitens des Bundes gerade diese Möglichkeit auch über das Bundesjugendhilfegesetz sichergestellt wird. Diese Verhandlungen wurden ja von Staatssekretärin Marek beziehungsweise Remler noch sehr engagiert geführt. Leider gibt es seit dem Ausscheiden der Frau Remler keine Verhandlungsrunde mehr über das Bundesjugendhilfegesetz, das es einfach notwendig macht, durchaus dann auch das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz in mehreren Punkten, vor allem sprachlicher Natur – in den Standards sind wir hier ja bereits sehr, sehr weit vor vielen anderen Bundesländern –, zu novellieren.

 

Nachdem es diese Verhandlungen derzeit nicht gibt, was ich sehr, sehr bedaure, werden wir eben diesen Schritt wählen, ungeachtet des entsprechenden Bundesjugendhilfegesetzes und einer entsprechenden Vereinbarung auf Bundesebene, diesen Paragraphen zu verändern. Durch diesen entsprechenden Initiativantrag wird sichergestellt, dass nicht nur MitarbeiterInnen der Stadt Wien am Beginn ihrer Tätigkeit, sondern auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in privaten Wohngemeinschaften, Tagesmütter, Tagesväter, KindergruppenbetreuerInnen, alle Personen, die Minderjährige in Jugenderholungsheimen, in Ferienlagern oder im Rahmen einer Erholungsaktion betreuen wollen, aber auch alle BewerberInnen als Pflegemütter und Pflegeväter sowie auch AdoptivwerberInnen auf ihre Sexualstraftaten überprüft werden können.

 

Diese Daten betreffen strafrechtliche Verurteilungen und sind für die Beurteilung der Eignung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen unbedingt notwendig, wobei der Verurteilung wegen eines Sexualdelikts besondere Bedeutung zukommt. Ich denke, in diesem Bereich sind wir uns natürlich auch inhaltlich einig.

 

Wir werden hier sehr rasch handeln, und ich hoffe im März hier selbstverständlich auf eine sehr breite Zustimmung zu diesem Gesetzesvorschlag, der zunächst noch im entsprechenden Ausschuss zu behandeln ist.

 

Präsident Johann Herzog: Die 1. Zusatzfrage stellt Abg Dr Aigner. Ich ersuche darum.

 

9.11.38

Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Die Strafregistersache ist die eine Seite, aber meine Zusatzfrage geht dahin, ob es bei Aufnahmen im engeren Bereich der Stadt Wien, für den Sie verantwortlich sind, über diese rein rechtliche Seite hinaus bei Bewerbungsgesprächen auch ein Screening gibt im Hinblick auf etwaige Probleme in diesem Bereich mit Sexualität, also psychologischer Natur oder so, oder ist das mehr oder weniger mit der juristischen Seite, wo es halt Verurteilungen gibt oder Ermittlungen, erledigt?

 

Präsident Johann Herzog: Ich ersuche um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Wir haben durch die Veränderung der Dienstordnung hier den gesetzlichen Rahmen geschaffen, auf einschlägige Verurteilungen zurückzugreifen. Ich bitte aber, diesbezügliche Auskünfte und nähere Informationen selbstverständlich auch von der entsprechend zuständigen Stadträtin, in diesem Fall für Personalangelegenheiten, einzuholen. Das ist nicht mein Wirkungsbereich.

 

Präsident Johann Herzog: Die 2. Zusatzfrage stellt Abg Dr Ulm. Ich ersuche darum.

 

9.12.18

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Im Augenblick haben die Jugendämter keinen Zugriff zu dieser Sexualstraftäterkartei, und es wird noch einige Monate brauchen, bis das möglich sein wird.

 

Gibt es jetzt irgendwelche Möglichkeiten für die Jugendämter, wenn auch nicht durch direkten Zugriff, zu diesen wichtigen Informationen auf andere Art und Weise zu gelangen? Denn mit der Strafregisterauskunft werden nur bestimmte Verurteilungen offenkundig, andere Verurteilungen nicht. Das heißt, wie werden Sie jetzt in diesen Monaten, bis dieses neue Gesetz in Geltung ist, mit der Situation umgehen?

 

Präsident Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um eine Absenkung des Lärmpegels. Wir hören die Reden und Antworten nicht mehr.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Wir können jene Möglichkeiten ausschöpfen, die uns der Bundesgesetzgeber nach entsprechender Novellierung auch der gesetzlichen Grundlagen einräumt, so wie wir das eben im Bereich des Magistrats in seiner Einheit bereits im vergangenen Jahr durch die entsprechende Novelle des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes getan haben. Es werden entsprechende Auskünfte ja auch jetzt schon eingeholt.

 

Es geht ja derzeit um den Lückenschluss, in erster Linie um Verurteilungen im Bereich von null bis drei Monaten. In allen anderen Bereichen ist es ja auch jetzt schon notwendig, über den Strafregisterauszug im Zuge der Eignungsfeststellung entsprechend Auskunft zu erlangen. Zudem werden wir durch diese gesetzliche Grundlage auch sicherstellen, dass es bei begründetem Verdacht auch in einem bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnis möglich ist – denn es kann ja auch zu Verurteilungen kommen, von denen man unmittelbar keine Kenntnis erlangt –, einen entsprechenden Zugriff zu haben.

 

Darüber hinaus werden selbstverständlich Personen, die im Bereich der Jugendwohlfahrt tätig sind, im Zuge von natürlich sehr intensiv geführten Bewerbungsgesprächen auf die besondere Sensibilität in diesem Bereich hingewiesen. Aber einen entsprechenden Zugriff haben wir derzeit nicht. Erst dann, wenn es die gesetzliche Grundlage gibt, können wir den auch sicherstellen.

 

Präsident Johann Herzog: Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Hebein.

 

9.14.35

Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Sehr

 

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