Landtag, 11. Sitzung vom 27.01.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 68
deutsche Experten und Tierärzte eingebunden, und ich bin wirklich zuversichtlich, dass das ein sehr gutes und zukunftsweisendes Projekt werden kann.
Präsident Johann Herzog: Ich danke der Frau Stadträtin für die Beantwortung.
Die 5. Anfrage (FSP – 00201-2012/0001 – KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Ulm gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Der Wiener Landtag hat 2011 ein neues Wiener Prostitutionsgesetz beschlossen. Welche Erfahrungen wurden bis dato mit dem neuen Gesetz gemacht?)
Ich bitte Frau StRin Frauenberger um Beantwortung.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu den Erfahrungen mit dem neuen Wiener Prostitutionsgesetz möchte ich vielleicht einmal vorausschicken: Im Sinne von Erfahrungen muss man berücksichtigen, dass dieses Gesetz erst seit 1. November 2011 in Kraft ist. Das heißt, wir haben zwar sehr positive Tendenzen, aber von Erfahrung kann man nach drei Monaten noch nicht sprechen, das wäre ein bisschen unprofessionell. Wir haben dieses Gesetz im Landtag beschlossen, hatten danach für die Stellungnahmen im Bereich des Bundes diese Achtwochenfrist einzuhalten, und konnten dann eben mit 1. November 2011, also vor etwas mehr als drei Monaten beginnen.
Hinsichtlich der Erfahrungen möchte ich gerne meinen ersten Bericht in zwei Punkte teilen. Das eine sind die Erfahrungen im Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Lokale, das andere sind Erfahrungen im Zusammenhang mit der Straßenprostitution. Was die Lokale betrifft, haben wir am 1. November diese Überprüfungsverfahren eingeleitet, sehen aber, dass durch diese Übergangszeit bis zum 31. Oktober 2012, die wir mit dem Gesetz den LokalbetreiberInnen eingeräumt haben, sich natürlich schon einige neue Lokale angemeldet haben. Wir sehen, wie das Verfahren mit diesen wenigen neuen Lokalen gelaufen ist, nämlich gut, aber es ist noch keine repräsentative Erfahrung hier, bei der Bundespolizeidirektion Wien, weil wir durch diese Übergangsfrist davon ausgehen, dass das jetzt erst so richtig in Fahrt kommen wird. Was wir gemacht haben, ist: Wir haben für die LokalbetreiberInnen eine sehr umfassende Informationsbroschüre ausgearbeitet, die wir allen zur Verfügung stellen, und die wir – abgesehen davon, dass sie überall aufliegt, wo es um solche Genehmigungsverfahren geht – auch über Streetwork zur Verteilung bringen.
Was die Straßenprostitution an sich im Wohngebiet betrifft, kann man sagen, dass sie im Wohngebiet weitgehend nicht mehr stattfindet. Laut den Mitteilungen der Bundespolizeidirektion, die sich aber mit den Berichten unserer StreetworkerInnen absolut decken, sehen wir, dass die Wohngebiete wirklich absolut entlastet sind. Das ist auch etwas, das wir in den Berichten von den BürgerInnen und von den AnrainerInnen sehr stark zurückgespielt bekommen. Das heißt, es sind nicht nur Polizeistatistiken und Erfahrungen aus Beratungen im Streetwork, die wir dazu zur Verfügung haben; sondern es gibt dazu auch eine sehr große Resonanz aus der Bevölkerung, die sehr erleichtert ist und einfach sagt, das Gesetz wirkt. Die Bevölkerung ist entlastet und damit auch sehr zufrieden.
Was vielleicht noch zu sagen ist in diesem Zusammenhang: Ich glaube, das liegt jetzt nicht nur daran, dass wir diese Trennung zwischen Wohngebiet und Straßenprostitution vollzogen haben, sondern – und das bestätigt uns in diesem Fall wiederum die Bundespolizeidirektion Wien – es liegt auch daran, dass das Gesetz, so wie es jetzt formuliert ist, sowohl für die PolizistInnen auf der Straße als auch für die SexarbeiterInnen und auch für die Freier leicht zu verstehen ist und es da eben nicht mehr diese unübersichtliche Regelung über Schutz- und Verbotszonen gibt, wie wir sie im vorangegangenen Gesetz hatten.
Was wir noch sehen: Wiederum im Sinne einer ständigen Beobachtung, aber noch nicht Erfahrung, ist nennenswert, dass wir Verwaltungsstrafverfahren haben, und dass uns die Polizei jetzt dargestellt hat, dass diese Verwaltungsstrafen sich mehr als halbiert haben. Hinsichtlich dieser Thematik der Erlaubniszonen hat die Bundespolizeidirektion Wien drei Verfahren eingereicht, nämlich im Bereich 6. und 15. Bezirk, im 7. Bezirk und im 9. Bezirk; aber diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, daher kann ich noch keine Details dazu sagen.
Alles in allem: Wir haben lange diskutiert, haben uns lange durchgerungen, aber wir sehen seit 1. November: Dieser Prozess hat sich gelohnt, es sind alle gut informiert, das Gesetz wirkt. Die Steuerungsgruppe beobachtet diesen Prozess sehr genau und wird natürlich jetzt, im ersten Jahr eher öfter zusammenkommen, und dann, wenn alles geregelt ist, wenn wir ein Jahr durchhaben und auch die Übergangsfristen für die Lokale erledigt sind, werden wir schauen, dass diese Steuerungsgruppe natürlich weiter als Beratungsgremium zur Verfügung steht, allerdings ohne dass wir uns in dieser extrem intensiven, regelmäßigen Form treffen wie vor den Inkrafttreten des Gesetzes und seit dem Inkrafttreten des Gesetzes.
Präsident Johann Herzog: Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. Ich ersuche darum.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Danke. Frau Stadträtin!
Sie haben gesagt, dass die Straßenprostitution in den Wohngebieten weitgehend zurückgegangen ist. Auch ich kann bestätigen: Sie hat sich verringert. Wenn dem so ist, dann, glaube ich, sollte die Politik auch darauf achten, dass dieser Rückgang nachhaltig ist, und dass wir zu keiner, auch nicht zu geringer Straßenprostitution in den Wohngebieten kommen und diese jedenfalls nicht in Wohngebieten implementieren.
Jetzt komme ich natürlich auf die Erlaubniszone Gürtel zu sprechen, die Sie schon angesprochen haben. Man hat dort die Bevölkerung sicherlich beunruhigt. Die Bevölkerung, die dort wohnt, möchte die Straßenprostitution am Gürtel nicht haben. Es haben sich ja auch schon der 7. und der 15. Bezirk klar dagegen ausgesprochen.
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