Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 55
gestaltet. Ich bitte darum.
Gleichzeitig begrüße ich die Damen und Herren auf der Galerie, die uns besuchen. Sie sind von der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien 5. - Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Abg Dr Ulm!
Das, was ich in den Medien sage, ist tatsächlich meine Einstellung und gilt natürlich auch für unsere Diskussionen hier. Ich werde alles daransetzen, um im unmittelbaren Wirkungsbereich, wo wir direkt Verantwortung übernehmen können, das gilt insbesondere bei den städtischen Wohnhausanlagen und Amtshäusern, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um diesem Wildwuchs entgegenzutreten.
Zu dem konkreten Beispiel, das Sie genannt haben, mit dem Amtshaus Margareten, das auch mir missfallen hat und das vor einigen Tagen auch in den Medien ein Thema war, habe ich schon die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Es handelt sich dabei um die Dienstwohnung eines Hausbesorgers in diesem Amtshaus. Wir haben hier eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen vorgenommen, also dieser Schulwart ist in Pension gegangen. Die Wohnung des Schulwartes beziehungsweise des Amtshauswartes wird in den nächsten Wochen geräumt werden. Beim Nachfolger der Wohnung wird keine Antenne mehr genehmigt werden. Das heißt, wir werden die Räumung der Wohnung zum Anlass nehmen, dass wir hier keine weitere Genehmigung mehr erteilen. Es ist auch für diese Antenne, die ein Ärgernis war, keine Genehmigung vorgelegen. Wir haben also, wie gesagt, jetzt schon die Maßnahmen getroffen, dass in Zukunft an diesem Amtsgebäude keine Antenne, weder genehmigt noch nicht genehmigt, sein wird.
Generell muss man sagen, dass die MA 19 hier verstärkt eingebunden wird, um darauf zu achten, dass das Stadtbild gewahrt bleibt und dass durch Solarantennen beziehungsweise Sat-Schüsseln keine Beeinträchtigung des Stadtbildes erfolgt.
Ich denke, das ist ein gutes Beispiel, wo man auch illustrieren kann, dass wir ein Problem erkannt haben und dieses Problem sofort einer Lösung zuführen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Meyer. - Ich bitte darum.
Abg Uta Meyer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat!
Es ist schon sehr fein, dass die ÖVP jetzt auf dieses Thema aufspringt. Wir haben das schon vor einem Jahr gemacht.
Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Frau Abgeordnete, wenn Sie das Mikrofon bitte zum Mund drehen. - Danke.
Abg Uta Meyer (fortsetzend): Danke. - Die Bauordnung ist, glaube ich, nicht das Problem des Wildwuchses der Satellitenanlagen. Denn es gibt eine oberstgerichtliche Entscheidung, dass es jedem Mieter im Gemeindebau zusteht, Fernsehen in seiner Muttersprache zu empfangen. Sie können gar nichts mit der Bauordnung erreichen, denn diese sagt sehr wohl, dass jeder Eingriff in eine Fassade bewilligungspflichtig ist und dass man das nicht machen kann, aber die Mieter haben recht gekriegt, es gibt diese oberstgerichtliche Entscheidung und sie können alle an ihrem Fenster eine Sat-Schüssel aufstellen. Da können Sie gar nichts machen.
Es sei denn, gerade im Gemeindebau, wo viele Ausländer wohnen, müsste man andenken, die technischen Möglichkeiten sind gegeben, dass man am Dach eine Sat-Schüssel mit 20 bis 30 Weichen aufstellt und die Leute zwingt, sich an dieser Weiche anzuschließen. Es kann nicht sein, dass sie einfach, weil es diese Entscheidung gibt, an jedem Fenster eine Schüssel machen. Und wenn Sie das bei Gericht bekämpfen, kriegen Sie kein Recht. Daher müsste man das so handlen, dass man für die Ausländer, die im Gemeindebau sitzen, und dort ist der Wildwuchs am größten, einfach am Dach eine technische Möglichkeit macht, dass sie sich anschließen.
Ist so etwas bei der Gemeinde Wien angedacht?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Frau Abgeordnete!
Sie haben recht, das ist generell eine Entscheidung, die vom Obersten Gerichtshof getroffen worden ist und den Bereich der Informationsfreiheit generell betrifft. Das ist unabhängig von Muttersprache oder davon, welchen Zugang man wählt. Das gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner. Das Mietrecht hat es auch entsprechend unterstützt. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung ausdrücklich ganz allgemein das Grundrecht auf Informationsfreiheit anerkannt, weshalb einem Mieter die Errichtung einer solchen Anlage nicht allein mit dem Argument verwehrt werden kann, ihm stehe ohnehin die Möglichkeit des Anschlusses an ein im Haus bereits vorhandenes Telekabel offen. Also, wir haben versucht, diesem Wildwuchs der Sat-Schüsseln auch dadurch entgegenzutreten, dass wir die Möglichkeit des Telekabels angeboten haben. Das ist durch diesen Entscheid des Obersten Gerichtshofes unterlaufen worden.
Das heißt, wir versuchen jetzt verstärkt, das zu tun, was wir bereits im Bereich der Sanierungen gemacht haben, nämlich, dass wir Sat-Bügel am Dach errichten und dann auch die Mieterinnen und Mieter anhalten, diesen Sat-Bügel zu nutzen, um ihre Antennen nach ihrer freien Wahl dort anzubringen. Es ist auch eine weitere Auflage unsererseits, dass das mit Professionisten beziehungsweise so professionell von den Mieterinnen und Mietern gemacht wird, dass es zu keiner Sachbeschädigung des Gebäudes, insbesondere der Fassade oder des Daches, kommt. Falls eine solche Sachbeschädigung auftreten sollte, dann werden wir natürlich eine entsprechende Abgeltung einfordern.
Das Problem dabei ist, dass unsere rechtlichen Möglichkeiten sehr eingeschränkt sind. Das heißt, bei Mieterinnen und Mietern, die sich - unter Anführungszeichen - taub stellen, haben wir nur die Möglichkeit, mit Gerichtsentscheid vorzugehen, was wir
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