Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 55
das umzusetzen, was sich die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Bezirksteile wünschen.
Wir haben uns vorgenommen, dass wir ganz speziell im Bereich des sogenannten Westgürtels in den nächsten Jahren solche Maßnahmen setzen. Hier gibt es, auch von meiner Seite her, ein starkes Bekenntnis, unsere finanziellen Mittel einzusetzen, um den gesamten Westgürtel zu sanieren. Aber auch hier gilt, dass der Großteil dieser Wohnhausanlagen im Eigentum Privater ist und wir diese nicht zwingen, sondern einladen wollen, auch mit hoher finanzieller Unterstützung ihre eigene Gebäudesubstanz zu renovieren und damit das Stadtbild zu verbessern.
Abschließend zum Punkt, den du angesprochen hast, mit den Erdgeschoßzonen: Das ist in der Tat eine große Herausforderung, nicht nur für uns in Wien, sondern in allen Großstädten, dass wir mit der Frage umgehen, wie der Abfluss der Kaufkraft in Einkaufszentren dadurch gestoppt werden kann, dass wir die Erdgeschoßzonen in allen Teilen unserer Stadt attraktiver gestalten. Hier kann die Bauordnung Maßnahmen setzen.
Das haben wir auch bei der letzten Novelle der Bauordnung getan, wo ich alle Fraktionen eingeladen habe mitzuwirken, wo wir versucht haben, auch diese toten Augen, von denen du gesprochen hast, also beispielsweise Garagen in den Erdgeschoßzonen, so weit wie möglich hintanzuhalten, wenn sie nur eine geringe Anzahl an PKWs unterbringen können. Von daher gibt es, wie ich meine, ein Bündel an Maßnahmen, um auch den Bereich der Erdgeschoßzonen zu attraktiveren, damit auch Bezirksteile zu beleben, denn das ist oft wichtig, was auch das Sicherheitsgefühl betrifft.
Dass man hier noch weitere Schritte setzen kann, ist klar. Das habe ich mir auch für die nächste Novelle der Bauordnung vorgenommen. Ich lade dich und deine Fraktion gerne ein, im Rahmen dieser Novelle der Bauordnung mitzuwirken, damit wir hier weitere Schritte gemeinsam setzen können.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat.
Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP - 01086-2012/0001 - KFP/LM), die von Herrn Abg Wolfgang Seidl gestellt wurde und an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet ist. (Das neue Prostitutionsgesetz ist seit 1. November 2011 in Kraft. Dieses sieht vor, dass die Straßenprostitution in Wohngebieten verboten ist. Trotzdem ist der Straßenstrich im Stuwerviertel allgegenwärtig und es ist zu befürchten, dass sich die Straßenprostitution im 2. Bezirk weiter ausbreitet. Wann werden Sie eine Evaluierung dieses erst kürzlich in Kraft getretenen Gesetzes vornehmen?)
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen von meiner Seite! Herr Abgeordneter!
Gleich zur Beantwortung Ihrer Frage, möchte ich festhalten, dass das Stuwerviertel ein Viertel ist, das mit Prostitution eine sehr lange Geschichte hat. Über Jahrzehnte hat dort Prostitution stattgefunden. Das Stuwerviertel ist schon vorher durch die Schutzzonenregelung ein Viertel gewesen, wo Straßenprostitution nicht erlaubt war, wo aber sehr viel Ungewissheit mit dieser Schutzzonenregelung da war. Das neue Gesetz hat jetzt eine ganz klare Trennung des Wohngebietes von der Straßenprostitution vorgesehen. So ist das Stuwerviertel ein Viertel, in dem Leute wohnen und daher Straßenprostitution verboten ist.
Wir haben uns bei der Erstellung dieses Gesetzes ganz klar positioniert. Wir haben uns gegen ein Totalverbot der Prostitution positioniert. Wir haben uns aber für eine Entlastung der Anrainerinnen und Anrainer ausgesprochen, indem wir in dem Gesetz auf der einen Seite Wohngebiet von Straßenprostitution getrennt haben und uns auf der anderen Seite zum Ziel gesetzt haben, sehr auf die Sicherheit der Frauen zu schauen. Eine Aussage nach Inkrafttreten des Gesetzes seit 1. November, das heißt, gerade einmal fünf Monate, zu treffen, wäre verfrüht. Was wir aber anhand der Daten und Zahlen der Polizei, die dieses Gesetz durchzusetzen hat, als auch von den NGOs sehen, zeigen uns diese, dass das Gesetz wirkt, dass diese Trennung von Straßenprostitution und Wohngebiet gut funktioniert. Wir begleiten dieses Gesetz evaluierend. Das ist auch das, was wir schon beim Beschließen im letzten Juni diskutiert haben.
Was man aber auch sagen muss, ist, der Prater an sich, der gleich nebenan liegt, ist auch ein Gebiet, wo Straßenprostitution immer stattgefunden hat. Wir könnten jetzt in beiden Bereichen von keiner Veränderung sprechen. Das Stuwerviertel ist eben nicht erlaubt. Was man auch sagen muss, weil das in Ihrer Frage auch so beinhaltet ist, ist, dass sich die Frauen im Stuwerviertel bewegen dürfen. Das ist öffentlicher Raum. Die Frauen dürfen sich dort bewegen. Was sie dort nicht dürfen, ist anzubahnen. Das wird sehr konsequent beobachtet und auch sehr konsequent sanktioniert.
Abschließend möchte ich auch noch gerne darum bitten, dass wir jetzt nicht wiederum mit dieser Verunsicherungskeule anfangen, wie Sie das schon immer bei diesem Prostitutionsthema tun. Lassen wir sozusagen die Kirche im Dorf. Vor 2 Tagen sind in den Abendstunden im Prater 30 Frauen gestanden. Das ist nicht mehr oder weniger, als wir das im Prater grundsätzlich kennen. Manchmal wird es ein bisschen mehr. Es wird auch noch ein bisschen mehr werden, weil die wärmere Jahreszeit kommt. Aber es ist keine Situation, die in irgendeiner Form eskalieren würde. Es ist auch von keiner Ausbreitung die Rede. Das sagen auch NGOs und auch die Polizei. Im Stuwerviertel sind drei Frauen unterwegs gewesen. Da hat die Polizei diese Frauen auch angesprochen, sie verwiesen und ihnen eine Strafe gegeben.
Das heißt, wenn wir hier über die Dimensionen reden, dann möchte ich gerne der Wahrheit halber und der Realität halber davon sprechen, 30 Frauen im Partner, 3 im Stuwerviertel. Diese dürfen dort nicht stehen, sind gestraft worden. Passt. Das heißt, das Gesetz wirkt. Der Prater ist ein Gebiet der Straßenprostitution. Das ist so. Aus diesem Grund ist
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