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Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 55

 

Möglichkeit zur Rückkehr nach Hause mehr. (Abg Dr Claudia Laschan: Das stimmt ja gar nicht! Sie brauchen nur die Zahlen anzuschauen!) Das stimmt nicht? – Ich persönlich kenne genug Fälle!

 

Wen betrifft nun die Pflege daheim? – Sie betrifft in erster Linie die Frauen, und wir haben die Frauen heute ja schon genug erwähnt, die für Systemfehler büßen müssen, diesfalls Frauen, die neben dem Beruf noch ihre Mutter pflegen. Ist das Ihre Frauenpolitik, meine Damen und Herren? Schieben Sie die Kosten auf die Frauen ab? Ist das Ihre Politik?

 

Nächstes Thema: Pflegestufen statt Hilfen für die Pflege sind zumeist auch Schikanen. An und für sich hat man erst ab Pflegestufe 3 Recht auf Pflegegeld. All das klingt im Gesetz sehr gut. Wie aber ist es in der Realität? – In der Realität dauert es vorerst einmal ein paar Monate, bis überhaupt jemand von der Pensionsversicherung den Pflegling begutachtet, und es dauert noch länger, bis endlich ... (Abg Dr Sigrid Pilz: Wieso sagen sie Pflegling?) Den Pflegebedürftigen. Bitte schön. (Abg Kurt Wagner: Herr Kollege! Wissen Sie, wie lange es dauert, wenn Sie jetzt schon darüber reden?)

 

Ja! Ich habe jetzt einen Fall von vier Monaten! (Zwischenruf von Abg Kurt Wagner.) Sie können sich dann auch zu Wort melden! Ich glaube Ihnen, dass Ihnen das nicht gefällt! Aber ich setze Ihnen meine Interpretation auseinander, und diese beruht auch auf Zahlen und persönlichen Erfahrungen, die ich lange Jahre im Gesundheitssystem gemacht habe.

 

Im Zusammenhang mit den Pflegestufen zeigt sich auch ein starker Unwille und offensichtlich oft auch fehlende soziale Kompetenz. Diese Zeitspanne ist nämlich tatsächlich da, und das ist ein weißer Fleck in der Pflegelandkarte, meine Damen und Herren! Das muss man hier unterstreichen. Die Menschen bekommen monatelang kein Geld, und das sind 2 000 EUR im Monat. (Abg Kurt Wagner: Das ist ja nicht wahr!) Das ist wahr! (Abg Kurt Wagner: Das können Einzelfälle sein, die wir nicht beziffern, aber das ist nicht die Regel!)

 

Bitte kommen Sie dann heraus! Sie wissen immer alles besser! Ich erkläre Ihnen das jetzt. Sie müssen das jedenfalls überbrücken! Wissen Sie, um wie viel Geld es geht? – Es geht immerhin um 2 000 EUR bei der Vollzeitpflege, und die Durchschnittspension beträgt 1 300 EUR.

 

Meine Damen und Herren! Kommen wir jetzt zu den vielen Fragen, die in der Pflege noch unbeantwortet sind. (Abg Kurt Wagner: Erzählen Sie keine Geschichten, sondern die Wahrheit!)

 

Ja! Es fehlt an realitätsnahen Konzepten. Das beginnt schon damit, dass es in jedem Bundesland andere Gesetzesvorschriften gibt, meine Damen und Herren! Gerade bei einer Diskussion über eine solche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern muss man sagen, dass es dilettantisch ist, dass das in jedem Bundesland anders ist! In diesem Punkt haben letzten Endes alle versagt. Es tut mir leid, Ihnen kein besseres Zeugnis geben zu können! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf von Abg Kurt Wagner.)

 

Ich glaube, dass ich nicht sehr falsch liege, wenn auch die Frau Landesrätin meiner Meinung ist! Es braucht zukunftsorientiertere Formen und es müsste zumindest angedacht werden, dieses eigentlich ungerechte und falsche Pflegesystem, das derzeit im Gegensatz zum Kassensystem steht, zu verbessern. – Danke schön! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mörk. Ich erteile es ihr.

 

12.57.33

Abg Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

In der Landtagssitzung am 25.6.2009 wurde die Art 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung genehmigt. Es geht dabei nicht um Pflege, so wie Sie das jetzt gesagt haben, Herr Kollege Frigo! Damals ist es darum gegangen, die Betreuung zu legalisieren, weil der von Ihnen, von der FPÖ und der ÖVP, eingeführte Pflegescheck damals ein Flop war. Das war der Grund, wieso man diese Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen hat. Sie haben jetzt in Ihrer Rede auch vergessen, das zu erwähnen, Herr Kollege Frigo!

 

Damals ist man in der Vereinbarung auf Grund der Ergebnisse der Finanzausgleichsverhandlungen für die Periode von Jänner 2008 bis Dezember 2013 übereingekommen, die Förderung dieser 24-Stunden-Betreuung zu 60 Prozent auf den Bund und zu 40 Prozent auf die Länder aufzuteilen. Gedeckelt ist diese 24-Stunden-Betreuung mit 40 Millionen EUR, und davon tragen Bund und Länder 16 Millionen EUR.

 

Die derzeitige Fassung gilt bis 2013, und da im neuen österreichischen Stabilitätspakt vereinbart wurde, die gegenwärtige Finanzausgleichsperiode bis zum Jahr 2014 zu verlängern, wird in dieser Vereinbarung jetzt auch die Geltungsdauer für die 24-Stunden-Betreuung bis 2014 verlängert. Ich darf Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ersuchen, dieser Vereinbarung Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Frau Berichterstatterin hat auf das Schlusswort verzichtet.

 

Wir kommen zur Abstimmung.13.00.00 Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mit den Stimmen der ÖVP, der SPÖ und der GRÜNEN mehrstimmig so beschlossen.

 

13.00.09Postnummer 11 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau ... (Abg Ing Mag Bernhard Dworak: Zweite Abstimmung?! – Abg Karlheinz Hora: Das ist ja kein Gesetz!) – Falls es Ihnen entgangen ist: Das ist kein Gesetz, nur eine Verordnung. Aber danke für die Bemühung, mir einen Fehler vor Augen zu führen.

 

Postnummer 11 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung der Sozialhilfe geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist

 

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