Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 55
Rechtsauslegung durch eine Beeinspruchung des Bescheides aufschiebende Wirkung bekommen - und bis die Natur und die Stadt recht bekommen haben, hat man nichts mehr zu schützen gehabt, weil uns der Besitzer, der Eigentümer, der Betrieb, wer auch immer, vor vollendete Tatsachen gestellt hat. - Das war eine der Herausforderungen, die es zu beheben galt.
Eine andere war die Diskussion im Naturschutzbeirat - ich war einer von denen, die das seit Langem verfolgen durften -, wo wir gemeint haben, es ist nicht nur Naturschutz, sondern auch Umweltschutz, der die Diskussionen dieses Expertengremiums, dieses Kontrollorgans, dieses Beratungsorgans, das Wien ziemlich einzigartig in ganz Europa aufweist, prägt, dass sich der Gegenstand seiner Diskussionen ausgeweitet hat. Auch dem hat die Vorlage, die die Frau Stadträtin heute als Berichterstatterin einbringt, Rechnung getragen, indem hier eine Verbreiterung erfolgte. Es wurde gesagt, es wird ein Umwelt- und Naturschutzbeirat, der auch in seinem Namen und in seiner Zusammensetzung diesen neuen Erfordernissen Rechnung trägt.
Wir haben auch gemeinsam gemeint, es geht auch darum - und damit komme ich zu dem Thema, in das Kollege Guggenbichler so viel hineingeheimnisst -, dass sich der Standard, wie der Bürger, die Bürgerin erwartet, dass die Stadt mit ihm, mit ihr umgeht, geändert hat. Der Bürger, die Bürgerin, der Betrieb, der Landwirt, wer auch immer, erwarten sich, wenn die Stadt ein Landesgesetz exekutiert, im Rahmen einer Hinterfragung, eines Dienstrechtes auch die Möglichkeit, sich beschweren zu können. Auf der anderen Seite muss die Stadt gewährleisten, dass alle Mitarbeiter, die dieses Gesetz vollziehen, erstens einmal bestens ausgebildet sind, zweitens auch zeitlich so flexibel sind, dass sie dort einschreiten können, wo es gerade Not tut. Hier hat sich auch ganz einfach die Bandbreite der Notwendigkeiten verändert. Und wir würden eine schlechte Politik machen, meine Damen und Herren, wenn wir diesen Veränderungen nicht Rechnung tragen würden.
Und gerade das tun wir heute. Da gilt es nichts hineinzugeheimnissen, das ist so. Es gibt Standards, erfreulich hohe Standards, wie die Stadt Wien mit ihren Bürgerinnen und Bürgern umgeht, kommuniziert, mit ihnen auch Konfliktsituationen bewältigt. Und diesen Standard, den wir gelernt haben, beispielsweise auch bei den Waste Watchers, der ein sehr, sehr hoher ist und wo man merkt, dass in Konfliktsituationen einem guten Ziel auch durch sehr sinnvolle, sehr qualifizierte, sehr engagierte Tätigkeiten nachgekommen werden kann, gerade das wollen wir im Naturschutzgesetz durch die Naturschützer, die wir neu etablieren, die Naturschutzorgane, gewährleisten.
Und das ist eine gute Sache, meine Damen und Herren. Da gibt es nichts hineinzugeheimnissen, das ist eine klare Weiterentwicklung einer vernünftigen, einer guten und fortschrittlichen Verwaltung. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Und weil das alles Not tat und Not tut, wurde dieses Gesetz in die Begutachtung geschickt und zu den Beschlussfassungen vorgelegt, und bis zum gestrigen Tag wurden noch im Feinschliff einige Dinge verändert.
Es ist mir insofern eine Freude - und ich sage das auch mit Dankbarkeit gegenüber der Frau Stadträtin und all jenen, die sich an diesem Prozess beteiligt haben -, jetzt den Abänderungsantrag der Mitglieder des Umweltausschusses der Fraktionen SPÖ, GRÜNE und ÖVP bezüglich des § 37 Abs 7, den Sie vorliegen haben, einzubringen.
Ich möchte gleichzeitig darauf verweisen, dass in den Erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz, die Ihnen mit dem Gesetzestext zugegangen sind, im § 7 Abs 2 klarer und ausführlicher die Frage des vertretbaren Aufwandes, im Abs 37 die Gefahr-im-Verzug-Problematik beschrieben wird, wobei ich anmerken darf, dass wir sehr, sehr glücklich sind, dass wir mit diesem Gesetz sagen können, ja, dort, wo es irreparablen Schaden gäbe, wenn die Bescheidbekämpfung eine aufschiebende Wirkung hätte, dort wollen wir gegensteuern – denn ein 300-jähriger Baum ist nicht zu ersetzen, wenn er einmal umgesägt ist, ein Wald ist nicht zu ersetzen, wenn er einmal weg ist, eine Straße ist zwar vielleicht wieder wegzureißen, aber der Schaden, der in Schutzgebieten damit entstanden ist, ist ein irreversibler.
Und es wird auch hingewiesen auf die Information im Umweltgut und in anderen Bereichen - und das ist die dritte Änderung in den Erläuternden Bemerkungen -, damit diejenigen, die Eigentümer von Grundstücken sind, auch wissen, was sie bei der Bearbeitung ihres Grundstücks, was sie in Sachen des Naturschutzes auf ihrem Grundstück beachten müssen.
Ich darf diesen Abänderungsantrag hiermit einbringen.
Ich möchte mich noch einmal für das konstruktive Klima bedanken, das zu diesem Gesetz geführt hat, das gemeinsam das trägt, was wir alle haben wollen, nämlich dass unsere Umwelt so gut und so intakt bleibt, wie wir sie gewohnt sind. Und ich bedauere es, dass sich einmal mehr - aber ich sage, das war nicht verwunderlich und war zu erwarten - eine Fraktion dieses Hauses abseits dieses Konsensbogens stellt. Vielleicht ist es auch gut so, dass die Menschen draußen auch merken, wo konstruktive Geister unterwegs sind und wo die anderen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Zum Wort gemeldet ist Frau StRin Matiasek. Ich erteile es ihr.
StRin Veronika Matiasek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Vielleicht jetzt ein bisschen nüchtern und phantasielos: Ich sehe keine Geister, ich sehe keine Gespenster, und ich sehe meinen Vorredner noch nicht mit einem Feuerschwert durch die Gegend laufen, sondern ich sehe hier vor mir den Herrn Kollegen Valentin, so wie er da sitzt. Also es plagt uns auch weniger die Angst und es plagen uns auch sonst keine Phantasien, sondern es geht hier um ein Gesetz, und ich stehe nicht an zu sagen, dass wir in weiten Bereichen mit dieser Vorlage konform gehen, in zwei Bereichen jedoch nicht.
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