Landtag, 12. Sitzung vom 30.03.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 55
meiner Mieterhilfe, die in meinem Ressort angesiedelt ist –, dass es Konflikte im nachbarschaftlichen Umgang durchaus auch in allen anderen Bereichen gibt.
Aber ich möchte jetzt wieder zurückkommen zum Gesetz. Die Frau LAbg Mörk hat ja darauf hingewiesen, worum es bei diesem Gesetz vor allem geht, nämlich um die Früherkennung bei Delogierungen. Wir haben jetzt in Wien – verglichen auch mit allen anderen Großstädten – einen ganz geringen Anteil an Delogierungen, die sich im Promillebereich bewegen. Trotzdem ist jede Delogierung ein sehr stark Eingriff, nicht nur in die Hausgemeinschaft, sondern vor allem natürlich auch ein Eingriff in das persönliche Leben der delogierten Personen. Es macht daher Sinn, sich frühzeitig und vernetzt über alle Ressortgrenzen hinweg den Kopf zu zerbrechen: Was macht man mit den Personen, die, aus welchen Gründen auch immer – entweder aus materiellen Gründen oder als sozialen, gesundheitlichen, psychologischen Gründen –, delogiert werden? Die Personen bleiben ja in der Stadt, und von da her muss man sich frühzeitig überlegen, wie man mit diesen Menschen umgeht
Das ist der Grund, dass wir in meinem Ressort ganz gezielt auch Investitionen im Bereich des betreuten Wohnens vornehmen, wo es mir darum geht, dass wir Menschen, die Schwierigkeiten haben – und meistens ist es ja eine Zusammensetzung aus mehreren Problemen –, Formen des betreuten Wohnens anbieten, wo es soziale, wo es medizinische Begleitung gibt, damit sie angeleitet werden, auch wieder selbstständig zu wohnen oder überhaupt eine Form der medizinischen, der sozialen Begleitung haben und deshalb auch wieder leichter in die Gesellschaft zu integrieren sind. Denn das Gefühl zu haben, die lösen sich in Luft auf, das gibt es nicht. Die bleiben weiter in der Stadt, und wir haben als Stadt auch weiter eine gewisse Verantwortung für diese Menschen. Die tauchen dann halt in anderen Bereichen auf. Also von da her ist es sinnvoll, frühzeitig nachzudenken, was man mit diesen Menschen macht, und ich glaube, dass das Angebot im Bereich des betreuten Wohnens ein sehr gutes ist. Hier investieren wir auch sehr, sehr viel Geld.
Mit einem Gerücht möchte ich auch noch aufräumen, das immer wieder in der Diskussion eingebracht wird, nämlich dass Delogierungen von Wiener Wohnen oder einer anderen Hausverwaltung vorgenommen werden können. Delogierungen sind von einem unabhängigen Gericht zu treffen, und es liegt an der Beweisführung auch jener, die einen Antrag für die Delogierung stellen, inwieweit dieses unabhängige Gericht sich für eine Delogierung ausspricht. Hier hat die Hausverwaltung die Möglichkeit, in der Beweisführung zu unterstützen, was wir auch in vielen Fällen machen, aber die Entscheidung liegt in letzter Konsequenz bei einem Richter, bei einer Richterin, die dann dieses Urteil für oder gegen eine Delogierung zu treffen hat.
Auf Grund der Erfahrung, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, zeigt sich, dass die Gerichte im Wesentlichen immer für die Mieterinnen und Mieter entscheiden, die vor einem Delogierungsverfahren stehen, also gegen unsere Anträge, weil sie sagen, man muss besonders auch soziale Rahmenbedingungen mitdenken, und weil sie der Stadt Wien eine höhere Verantwortung beimessen und sagen, wenn jemand aus einer Gemeindewohnung delogiert wird, dann hat er es viel schwerer, wieder eine Unterkunft zu finden. Also von da her haben wir es insgesamt bedeutend schwerer vor Gericht, solche Delogierungsverfahren, beispielsweise wegen unleidlichen Verhaltens, durchzubringen, auch gemeinsam mit betroffenen Mieterinnen und Mietern. Das muss man nur wissen. Hier liegt die Entscheidung in letzter Konsequenz bei einem unabhängigen Gericht.
Mir geht es vor allem darum, dass wir frühzeitig in enger Abstimmung auch mit anderen Ressorts die Probleme erkennen und Maßnahmen setzen können, denn, wie gesagt, die Personen haben wir dann in anderen Formen der sozialen Begleitung. Von da her macht es Sinn, hier die Überführung auch in andere Formen wie zum Beispiel in den Bereich des betreuten Wohnens zu ermöglichen.
Ich möchte deshalb auch das Ansinnen noch einmal unterstützen, den gesamten Hohen Landtag zu ersuchen, dieses Wiener Wohnungssicherungsgesetz auch mit Zustimmung zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke. Das ist mehrstimmig, mit den Stimmen der SPÖ, der Grünen und der ÖVP, so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.
Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ersuche alle Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung, ebenso wie in erster Lesung, mehrstimmig, mit den Stimmen der SPÖ, der Grünen und ÖVP, beschlossen.
Wir kommen zu Postnummer 9. Sie betrifft eine Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Amtsf StR Dr Ludwig, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück.
Präsidentin Marianne Klicka: Da mir keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Ich stelle die Einstimmigkeit fest.
Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Ich wünsche all jenen, die Elternteile und Eltern sind,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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