Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 62
ausgesprochen. Den Rahmen für solche Verordnungen, für solche Beschränkungen und für eine flexible Reaktion auf die Wiener Prostitution gibt das Wiener Prostitutionsgesetz, um hier auch noch einmal ganz korrekt zu sein, mit dem § 10. Diese zeitliche Beschränkung wird dann mit dem 1. Juni letztlich in Kraft treten. Was haben wir also? Wir haben ein Wiener Prostitutionsgesetz, das Straßenprostitution vom Wohngebiet, von der Wohnbevölkerung, entkoppelt hat. Wir haben jetzt auch noch eine Verordnung und der Rahmen dafür wurde auch im Wiener Prostitutionsgesetz geschaffen, dass das dort nicht stattfindet. Das heißt, die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden von der Stadt gesetzt. Jetzt gilt es, im Sinne der BürgerInnen von der Polizei dieses Gesetz auch entsprechend durchzusetzen und entsprechend auch zu handeln, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird.
Was ich hier nur sagen möchte, ist, auch Prostituierte haben Grundrechte, das heißt, wenn Frauen sich im öffentlichen Raum bewegen, wenn sie zum Beispiel im Stuwerviertel ein Lokal aufsuchen, dann ist das noch nicht verboten, aber Anbahnung ist verboten. Auch das regelt das Wiener Prostitutionsgesetz. Das heißt, das Gesetz hat alle Rahmenbedingungen geschaffen. Jetzt gehört es sanktioniert und jetzt gehört es durchgesetzt. Da müssten Sie eigentlich die Polizeidirektion Wien fragen.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Seidl. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Landesrätin!
Herzlichen Dank für die Beantwortung. So wie Sie vollkommen richtig gesagt haben, diese Woche hat eine außerordentliche Bezirksvertretungssitzung in der Leopoldstadt stattgefunden. Es war eine gute Woche für die Leopoldstadt. Dort wurde etwas beschlossen, das wir Freiheitlichen mitbeschlossen haben, und das war gut so. Vor knapp zwei Monaten sind wir uns schon einmal gegenübergestanden, möchte ich jetzt einmal sagen, und ich habe mir jetzt noch einmal das Protokoll durchgelesen, denn ich dachte mir, dass meine 2. Frage beim letzten Mal nicht beantwortet wurde. Ich habe mir sowohl meine Frage als auch Ihre Antwort durchgelesen und dem ist leider so. Deswegen würde ich es ganz gerne noch einmal probieren.
Es geht darum, die Abteilung Menschenhandel im Landeskriminalamt ist, und das sagen nicht nur wir Freiheitlichen, sondern eigentlich alle in der Polizei, auch in der Politik, personell unterbesetzt. Jetzt haben Sie eine sehr hohe politische Funktion und ich würde Sie ganz gerne noch einmal fragen, ob Sie sich dafür einsetzen, dass diese Abteilung personell aufgestockt wird?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sowohl die Polizei als auch VertreterInnen der Abteilung Menschenhandel sitzen in der Steuerungsgruppe zum Wiener Prostitutionsgesetz und wir haben von unserer Seite her schon mehrmals betont, dass eine ausreichende personelle Besetzung in diesem Bereich notwendig ist, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen. Das heißt, auch wir vertreten diese Forderung. Ich setze mich auch dafür ein.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Mag Feldmann. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
In der derzeitigen Fassung ist das Prostitutionsgesetz nicht erfolgreich, um nicht zu sagen, gescheitert, weil die gewünschte Intention, die Prostitution von den Wohngebieten fernzuhalten, nicht erreicht wird. Mittlerweile gibt es ja eine zeitliche Beschränkung in der Messe- und Südportalstraße, die eingeführt wurde.
Können Sie sich nun eine Novelle vorstellen, dass man die Straßenprostitution grundsätzlich verbietet und ausschließlich in diverse Einrichtungen, wie zum Beispiel Laufhäuser, verlegt?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Wir leben schon in derselben Stadt. Wir hatten wahnsinnige Probleme im 14. und 15. Bezirk. Wenn Sie dort mit den AnrainerInnen sprechen, dann werden Sie merken, dass dieses Gesetz sehr wohl wirkt. Selbst im 2. Bezirk sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg. Das Gesetz gibt die Rahmenbedingungen vor, um flexibel reagieren zu können. Ich habe das vorhin auch schon beim Abg Seidl gesagt, dass wir da im § 10 dafür extra Vorsorge getroffen haben. Eine Novellierung braucht dieses Gesetz nicht, es ist ein erfolgreiches Gesetz.
Zu Ihrer 3. Frage, wie war die? Darf ich noch einmal ...
Abg Mag Barbara Feldmann: Straßenprostitution und ...
Amts StRin Sandra Frauenberger: Nein, ach ja, genau, danke schön. Nein, die Straßenprostitution wird die rot-grüne Regierung nicht verbieten.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Hebein. Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus): Werte Frau Landesrätin!
Wir sprechen in einer 2-Millionen-Stadt wie Wien immer wieder darüber, wo wir vielleicht Plätze für die Straßenprostitution von zirka 200 Frauen finden könnten. Die Diskussionen werden sehr emotional geführt, wie ich finde, die stehen in keinem Verhältnis mehr zum eigentlichen Problem. Und immer wieder fällt mir auf, dass hier vor allem eine Partei sehr aktiv ist und voller Scheinmoral immer wieder argumentiert, fast möchte ich sagen, wie ein Rumpelstilzchen immer wieder aufstampft und Moral einfordert. Das ist eine Partei, die gleichzeitig, wie wir gestern ausführlich besprochen haben, alte Leute um ihr Erspartes bringt.
Meine Frage und zwar ernsthafte Frage an Sie ist: Sehen Sie Möglichkeiten, dass wir diese Diskussion versachlichen können, wirklich versachlichen, indem wir auch unsere gemeinsamen Vorhaben beim Prostitutionsgesetz weiter umsetzen können?
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