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Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 62

 

sein wird, wenn der Antrag eingebracht wird, ich konstatiere aber schon, dass ich in den letzten Tagen lesen und vernehmen musste, dass Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Fragestellung geäußert haben. Und wenn Sie diese Zweifel äußern, bevor der Antrag eingebracht ist, dann muss es auch für die ÖVP möglich sein, auf die Rechtmäßigkeit der Fragestellung hinzuweisen.

 

Aber meine Frage zielt in jene Richtung, die am Mittwoch in der „Kronen Zeitung" offenbar vorgegeben wurde von Herrn Bubak, der im Zusammenhang damit, dass es jetzt sehr unübersichtlich werden könnte, wo nun Parkscheine auszufüllen sind und wo das Parkpickerl gilt und wo nicht, darauf hinweist, es gibt ja eine ganz einfache Lösung: 2 544 EUR im Jahr, und man braucht sich diese Gedanken nicht mehr zu machen, man kann in ganz Wien parken, man braucht nichts auszufüllen, man braucht nichts Zusätzliches mehr zu bezahlen, und man kann stehen, so lange man möchte.

 

Sie planen keine Differenzierung der Parkgebühren der Höhe nach in den unterschiedlichen Gebieten Wiens, unabhängig davon, wie dicht die Beparkung dort ist, Sie haben ursprünglich auch Gedanken geäußert, die in die Richtung gehen, ganz Wien mehr oder weniger oder sehr, sehr viele Bezirke zu einer Kurzparkzone zu machen.

 

Ich frage Sie daher: Planen Sie tatsächlich politisch, dass in Zukunft jeder Wiener Autofahrer 2 544 EUR für das Parken in Wien bezahlen soll?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Vizebürgermeisterin.

 

LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Zunächst ohne jegliches falsche Pathos: Die Fragestellung, die mir bekannt ist – im Wesentlichen aus dem Internet – und wo ich vermute, dass auf Basis dieser Fragestellung derzeit Unterschriften gesammelt werden, ist nicht nur nach meiner Ansicht, sondern nach der Bewertung vieler kompetenter Juristen nicht zulässig. Ich sage das jetzt mit aller Vorsicht, denn, wie gesagt, eine abschließende Bewertung kann immer nur dann erst vorgenommen werden, wenn ein konkreter Antrag vorliegt, wie Sie selbst auch festgestellt haben und worin Sie mich bestätigt haben. Aber ich muss warnen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zulässig ist.

 

Ich halte es für erforderlich, wenn Sie so wollen, und für eigentlich nur fair, wenn ich außerhalb des Hauses in meinen politischen Stellungnahmen auch darauf hinweise, wenn die Alternative wäre, überhaupt nichts dazu zu sagen und sich hinterher auch noch den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, warum man denn die ganze Zeit nicht gewarnt hätte, warum man nichts gesagt hätte.

 

Es ist, noch einmal, Ihre Angelegenheit. Ich habe Ihre Vorgangsweisen in keinster Art und Weise zu bewerten. Ich kann aber meine Sorge sehr wohl zum Ausdruck bringen, dass ich es für nicht klug halte, Unterschriften von Tausenden von Menschen mit einem Text zu sammeln, der sich als nicht zulässig erweisen könnte. Denn das ist in erster Linie nicht gut, weder für Sie noch für mich, sondern für jene vielen Tausend Menschen, die dann unterschrieben haben werden und die sehr zornig sein werden, die sehr perplex sein werden und die sich sehr schwer tun werden zu verstehen, dass sie angehalten wurden, einen Text zu unterschreiben, von dem genaugenommen derjenige, der sie dazu eingeladen hat, es besser wissen hätte müssen, dass er sich absichern hätte sollen, ob dieser Text zulässig ist oder nicht. Aber das ist die Art und Weise, wie Sie Ihre Politik machen. Und einmal mehr: Es ist Ihnen unbenommen, die Mittel zu wählen, den Stil zu wählen, die Art und Weise zu wählen, wie Sie das angehen wollen. Es steht mir nicht zu, es in irgendeiner Art und Weise weiter zu bewerten und ich vermute, ich habe von dieser Stelle aus auch schon viel zu viel gesagt.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Vizebürgermeisterin.

 

10.01.44†Amtsf StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Wir kommen zur 4. Frage (FSP - 01859-2012/0001 - KFP/LM), die Herr Abg Wolfgang Seidl an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet hat. (Das neue Prostitutionsgesetz ist nun seit 1. November 2011 in Kraft - die Straßenprostitution im Stuwerviertel ist nach diesem Gesetz eindeutig verboten. Trotzdem findet sie statt und blüht wie eh und je. Wann wird dieser ungesetzliche Zustand im Sinne der dortigen Wohnbevölkerung endlich beendet?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke, Herr Präsident! Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete!

 

Eine Frage zur Prostitution von Ihnen, Herr Abg Seidl, in Bezug auf das Stuwerviertel, nämlich damit wir nicht wieder wie beim letzten Mal ein Gwirks mit der Frage haben. Sie fragen, wann wird der ungesetzliche Zustand im Sinne der dortigen Wohnbevölkerung endlich beendet, nämlich die Situation Stuwerviertel und Straßenprostitution. Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Landesgesetzgeberin hat im letzten Juni ein Prostitutionsgesetz beschlossen, in dem wir ganz eindeutig geregelt haben, das automatisch ausschließt, dass Straßenprostitution im Wohngebiet stattfindet. Wir haben Straßenprostitution im Wohngebiet nach dem Gesetz § 9 Abs 2 lit a verboten. Für die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes ist allerdings die Bundespolizeidirektion Wien zuständig und ich denke mir, das wissen Sie auch, das haben wir auch im Gesetz so geregelt und finden wir im § 3 Abs 3 und 4. Die Polizei tut das und sie tut das sehr engagiert, aber letztendlich ist die Polizeidirektion Wien dafür zuständig, das Gesetz jetzt auch zu regeln und dafür zu sorgen, dass das Gesetz auch eingehalten wird, in weiterer Folge demzufolge die Innenministerin. Die Polizei hat jetzt allerdings für dieses Viertel und für das angrenzende Viertel in einem nach dem Gesetz erlaubten Bereich, dem Prater, ein Verordnungsverfahren eingeleitet, das wissen Sie natürlich als Bezirksvorsitzender Ihrer Partei, wo eine Anhörung der Bezirksvertretung stattgefunden hat. Die Bezirksvertretung hat sich mehrheitlich für eine zeitliche Beschränkung in diesem Bereich

 

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