Landtag, 13. Sitzung vom 25.05.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 62
eigentlich ein Instrument, das es grundsätzlich in der StVO schon gibt, und wird nur auf das Parkometergesetz erweitert. Es ist ja keine neue Erfindung und keine neue Maßnahme. Es entwickelt sich nur in eine andere Gesetzesmaterie weiter.
Man sollte aber schon auch eines wissen, weil zuerst gesagt worden ist, dass es Gott sei Dank ab 1. September keine Blau- und Weißkappler mehr gibt. Das ist natürlich gut. Man kennt sich als Staatsbürger dann ein bisschen besser aus, wer wofür zuständig ist. Aber warum ergreift man diese Maßnahme? Dazu muss man wissen, dass in § 100 Abs 8 StVO, und diesen darf ich vielleicht kurz zitieren, geregelt ist, dass sich die Organe, die diese Gesetze anwenden, mit den Strafgeldern auch finanzieren. § 108 heißt auszugsweise folgend: „Bestellt ein Land Straßenaufsichtsorgane oder ordnet ein Land zum Zweck der Überwachung des Verkehrs Personal zur Dienstleistung bei einer Bezirksverwaltungsbehörde oder Polizeibehörde ab, so ist der Personal- und Sachaufwand für diese Organe aus den Strafgeldern jener Verwaltungsübertretungen, die von diesen Organen wahrgenommen werden, zu bestreiten." Also, sie finanzieren sich selbst. Es ist natürlich nur gut und richtig, wenn man Organen, die sich sowieso schon auf der Straße bewegen, mehr Kompetenz gibt, weil die Weißkappler waren in ein paar Paragraphen der StVO tätig, die Blaukappler waren eben nur für die Parkraumbewirtschaftung beziehungsweise für die Kurzparkzonen zuständig. Jetzt wird natürlich deutlich mehr Geld hereinkommen, weil derjenige, der in einer Kurzparkzone falsch steht, kann unter Umständen in der Fünfmetergrenze stehen und ein Halteverbot nimmt die Kurzparkzone auch nicht aus. Ich denke, es wird vermehrt Strafgeld zu lukrieren sein.
Die Gesetzestextformulierung gibt es auch schon, wo steht, für Übertreter, in deren Person gelegen ist, dass man sie schwer bestrafen kann oder um Strafverfahren sicherstellen zu können. Das betrifft nicht nur, wie es gesagt worden ist, die Touristen, die unsere Kurzparkgebühren oder sonstige Straßenverkehrsvorschriften negieren, sondern es kann durchaus auch sein, dass es Personen sind, die mit einem Wiener Kennzeichen durch die Gegend fahren und für die Strafbehörde nicht greifbar sind, weil sich - hier muss man den Vorhalt an die Meldebehörden richten, die die Gemeinde Wien über hat - sehr viele Menschen durch Scheinmeldungen mit einem falschen Meldezettel ein Fahrzeug anmelden.
Ich habe da zwei Vorfälle aus meinem Bezirk, die an mich herangetragen worden sind. Da kommt immer von der Versicherung das Ersuchen, dass die Versicherung bezahlt wird, mittlerweile die eingeschriebenen Mahnschreiben, doch die Person gibt es dort gar nicht. Das ist der eine Teil dieser Personen, die hier angeführt sind. Dann gibt es auch noch in Wien lebende Menschen, die ihr Fahrzeug im Ausland anmelden und mit Kennzeichen aus Ländern herumfahren, mit denen es kein Amts- oder Rechtshilfeabkommen gibt. Diese sind natürlich mehr oder weniger auch sehr schwer für das Strafverfahren greifbar, weil der Zulassungsbesitzer nicht ersichtlich ist. Also, die Probleme sind nicht nur die bösen Touristen, die irgendwo stehen und die hier angeführt werden, sondern es ist durchaus ein Sittenverfall der heimischen Bevölkerung, der diese Maßnahme auch rechtfertigt.
Wie gesagt, weil auch in Punkt 2 steht, es muss mehrmals in einem überschaubaren Zeitraum sein, der Tourist, der zwei Tage dort steht und wegfährt, ist nicht die Zielgruppe, sondern es sind ganz einfach die Menschen, die da durchaus arbeiten, leben und für die Behörde nicht greifbar sind, natürlich andauernd auffallen und dann interessant werden, dass sie ihre Strafen einzahlen. Dafür stehen wir eigentlich ein und darum können wir da nur zustimmen. Es ist wichtig und richtig, dass dieser Ignoranz dem Gesetz gegenüber Einhalt geboten wird und dass hier die Radklammern angelegt werden. Es gibt auch ausreichend Fahrzeuge mit englischen oder litauischen Kennzeichen. Die englischen Kennzeichen sind gar nicht mehr zugelassen in England. Dort gibt es sie nämlich nur mit dem Auto. Hier fährt eine gewisse Gruppe herum. Litauen ist auch bei der Polizei bekannt, ein Land, wo sehr viele Fahrzeuge angemeldet sind, wo aber die Fahrzeughalter in Wien oder Österreich leben. Darum finden wir das richtig.
Eines möchte ich aber auch noch zur Sprache bringen, weil auch der Strafbetrag angestiegen ist und die Parkpickerlzone erweitert wurde. Das betrifft konkret Polizisten und Polizistinnen auf den Polizeiinspektionen, die eben immer öfters mehr Dienst außerhalb des Regeldienstes tun müssen. Sie werden zu Unzeiten einberufen und werden zu Unzeiten aus dem Dienst entlassen. Sie haben es gestern schon erwähnt, sie kommen nicht, weil es lustig ist, aus dem Wiener Umland, sondern weil sie keine andere Möglichkeit haben, ihren Dienstort zu erreichen, zu den Polizeiinspektionen und müssen jetzt auch außerhalb des Gürtels fürs Parkpickerl in einem gebührenpflichtigen Bereich ihre Fahrzeuge abstellen. Es gibt Bescheide mit Parkzeitdauerausnahmen, die Ausnahmebewilligung nach § 45 StVO. In diesen Verteilerschlüssel, wenn fünf Beamte, Beamtinnen einen Bescheid haben, gibt die Behörde zwei Parkkarten dazu. Jetzt ist es aber so, dass sich sehr viele Bescheidbesitzerinnen und Bescheidbesitzer im Dienst befinden müssen, mit dem Fahrzeug zum Dienstort kommen müssen, weil sie sonst nicht mehr nach Hause kommen, dann keine Einlegetafel haben und bestraft werden, weil der Bescheid alleine nicht gültig ist.
Jetzt möchte ich einen Beschlussantrag einbringen, der Ihnen bekannt sein sollte, und zwar Beschlussantrag der Abgen Haslinger und Irschik zur Befreiung der Polizeibeamten von der Parkometerabgabe im Zuge polizeilicher Großeinsätze und im Katastrophenfall. Der Beschlussantrag lautet:
„Der Wiener Landtag wolle beschließen, Exekutivbedienstete der Wiener Polizei mögen im Falle von Spontan- und Großereignissen, Katastrophenlagen, sicherheitspolizeiliche Großlagen oder Demonstrationen, die einen überdurchschnittlich hohen Kräftebedarf
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