Landtag, 14. Sitzung vom 28.06.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 38
14 Tagen auch in der Steuerungsgruppe ein Thema, und wir unterstützen das sehr. Wir unterstützen das deshalb sehr, weil gerade in diesem gemeinsamen Vorgehen der Frauen und in dieser Art von selbstverwaltendem Arbeiten ein großer Schritt in Richtung Sicherheit der Frauen und in Richtung Unabhängigkeit der Frauen getan wird. Das heißt, wir unterstützen das, wo wir können.
Es ist aber nach wie vor unser Problem, auch wenn jetzt der OGH die Sittenwidrigkeit – wie ich jetzt sagen möchte, und das muss man wirklich so sehen –, in Frage gestellt und sehr wohl gesagt hat, dass Dienstleistungen einzuklagen sind, dass wir hier noch nicht alle Möglichkeiten haben. Das heißt, arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und auch gewerberechtlich ist ja noch nichts gelöst. Wir müssen also jetzt das Urteil selbst heranziehen, um auf Basis dieses Urteils genau diese Frage der Sittenwidrigkeit und der nachfolgenden Absicherung der Frauen zu lösen. Erst dann können wir in Wirklichkeit solche Lösungen richtig unterstützen, die absolut begrüßenswert sind und in die richtige Richtung gehen, weil es das Ziel des Wiener Prostitutionsgesetzes war, diesen sicheren Raum und diese Unabhängigkeit für die Frauen zu schaffen, dieses selbstständige Arbeiten zu ermöglichen und nach Indoor, also weg von der Straße, zu verlagern.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Seidl. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke für die Beantwortung der 1. Frage. Ich möchte festhalten: Ich fände es sehr erfreulich, wenn es gelänge, dass diese Abteilung im Landeskriminalamt sehr bald personell aufgestockt wird.
Jetzt eine andere Frage: Den Medien ist zu entnehmen, dass Gespräche mit den anderen Bezirksvorstehern Wiens geführt werden, weil doch die Hauptlast der Damen der Nacht derzeit die Leopoldstadt trägt.
Daher wollte ich fragen, ob es Gespräche gibt, dass man diese Last auf die anderen Bezirke verteilt, und wie es diesbezüglich derzeit ausschaut.
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Die Steuerungsgruppe wird sicherlich nicht müde, sichere Plätze für Frauen zu suchen. Aber ich habe das hier an dieser Stelle schon einmal gesagt und ich möchte es wiederholen: Hätte es das Floriani-Prinzip noch nicht gegeben, dann wäre es wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Prostitutionsgesetz erfunden worden.
Das heißt: Der Wille der Bezirke, sichere Zonen für Frauen zu schaffen, hält sich absolut in Grenzen. Ich habe aber immer den Bezirksvorsteher der Leopoldstadt verstanden, der sich einerseits in die Gesetzeswerdung und in die gesamte Debatte konstruktiv eingebracht hat, der aber natürlich andererseits auch die Interessen seiner Bewohnerinnen und Bewohner vertreten will und muss. Er wollte die diesbezüglich in jeder Weise stark belastete Leopoldstadt entlasten, und das ist ihm mit dieser zeitlichen Beschränkung jetzt auch gut gelungen. Er ist noch immer auf der Suche nach Solidarität, und wir sind das auch. Es geht jetzt nicht darum, zig Plätze zu schaffen, aber es wäre nach wie vor unser Ziel, dass es ein paar Plätze in dieser Stadt gibt, wo Straßenprostitution ganz bewusst nicht verboten wurde, wo sie sicher ist und wo es von der Infrastruktur her passt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.
Die 2. Frage (FSP – 02356-2012/0001 – KSP/LM) wurde von Frau Abg Ilse Graf gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Der Bund und die „Donau-Bundesländer“ Oberösterreich, Niederösterreich und Wien haben sich im Jahr 2006 mit der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG „Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau“ auf den weiteren Ausbau des Hochwasserschutzes geeinigt. Allein in Wien werden im Zuge dieser Maßnahmen bis 2015 rund 76 Millionen EUR in den weiteren Ausbau investiert. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?)
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Einen schönen guten Morgen!
Die Frage beschäftigt sich mit dem Thema des Hochwasserschutzes, was Wien in diesem Bereich getan hat und wie der aktuelle Stand der Umsetzungen ist.
Ich hole jetzt wirklich nur sehr kurz ein bisserl geschichtlich aus: Wir haben schon 1969 den verbesserten Donauhochwasserschutz für Wien beschlossen. Das ist immer noch die Vorgabe, die wir bis zum heutigen Tag umgesetzt haben. Wir stehen glücklicherweise im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern schon sehr knapp vor einem Abschluss dieses verbesserten Donauhochwasserschutzes, und wir merken es auch tatsächlich, denn wir haben in den Jahren, als wir wirklich starkes Hochwasser in ganz Österreich hatten wie zum Beispiel im Jahr 2002, in Wien davon glücklicherweise überhaupt nichts gespürt.
Ein wichtiger Grundstein des Hochwasserschutzes ist die Donauinsel, diese wurde damals auch gegen den Protest der Österreichischen Volkspartei umgesetzt. Ich glaube aber, heute haben wir breiten Konsens, dass es sich bei dieser Hochwasserschutzmaßnahme um eine gute Maßnahme handelt. Vielleicht kann man das parallel auch für andere politische Themen, die wir jetzt gerade diskutieren, in Zukunft so sehen.
Wir sind natürlich nicht nur an der Donau im Einsatz. Wir haben auch andere Flüsse, die möglicherweise Hochwasser führen können. Der Wienfluss ist sogar auf ein 1 000-jähriges Ereignis, und die Liesing auf ein 100- bis 300-jähriges Ereignis ausgebaut. Insgesamt wurden bereits mehr als 500 Millionen EUR inklusive Bundesförderungen in diesen Bereich investiert. Das letzte große Projekt, das wir in dem Bereich umgesetzt haben, war das Zehn-Jahres-Projekt, das wir im Jahr 2006 begonnen haben. Auch hier gab es eine Art 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, nämlich den Ländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien mit einem Gesamtvolumen von 420 Millionen EUR. Der Anteil, der dabei auf Wien entfällt, beträgt 76,8 Millionen EUR.
Was haben wir mit dem Geld bisher umgesetzt? –
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