Landtag, 18. Sitzung vom 22.11.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 74
tätig sein sollen; denn sie sollen ja eine wesentliche Erleichterung für die Arbeit der Richter bringen, beziehungsweise sollen sie dem Richter, unter dessen Aufsicht sie arbeiten, jederzeit die Möglichkeit geben, diese einzelnen Geschäftsstücke an sich zu ziehen. Ich glaube zwar, dass das im Computerzeitalter nicht mehr ganz so wichtig ist, aber ich denke, das sollte trotzdem an einem Ort sein, das hat symbolischen Wert. Aber das war es auch schon, ehrlich gesagt.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 3. Zusatzfrage stellt Frau Abg Dr Vana. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Die Einrichtung von neuen Landesverwaltungsgerichten ist, wie Sie schon gesagt haben, ein langjähriges Vorhaben, und stößt auch bei den Grünen auf sehr positives Echo. Nun stehen wir natürlich vor einigen Herausforderungen, nämlich – Sie haben es angesprochen – einerseits dienstrechtlich, andererseits organisatorisch. Ziel ist sicher, dass wir ein sogenanntes funktionierendes Verwaltungsgericht bekommen, das schnell und unabhängig entscheidet. Meine Frage ist jetzt: Welche Auswirkungen oder Effekte hat nun diese Einrichtung eines Landesverwaltungsgerichtes für die Organisation des Magistrats? Erwarten Sie da positive Effekte?
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Es wird einerseits rechtliche – ich habe ja bei der ursprünglichen Anfragebeantwortung schon darauf hingewiesen –, andererseits aber natürlich auch organisatorische Konsequenzen haben. Einige Sonderbehörden, wie die Bauoberbehörde und andere, wird es in Folge ab Mitte des nächsten Jahres nicht mehr geben, weil die entsprechend integriert werden. So gesehen ist es zum einen natürlich eine Aufwertung des UVS zu einem Landesverwaltungsgerichtshof, zum anderen bedeutet es mit Sicherheit auch eine gewisse verwaltungsmäßige organisatorische Erleichterung für die Stadtverwaltung.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 4. und letzte Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Kowarik. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Sie haben gesagt, dass schon im Dezember 2012, das heißt, bereits bei der nächsten Landtagssitzung, dieses Gesetz im Landtag verhandelt werden soll – ich gehe davon aus, dass ich das richtig verstanden habe. Ich darf noch einmal darauf Bezug nehmen, was schon Kollege Aigner erwähnt hat, nämlich auf die Begutachtung beziehungsweise auf die Stellungnahmen der Begutachtung im Begutachtungsverfahren. Ich gehe davon aus, dass Sie sich damit beschäftigt haben und, auch wenn Sie nicht alles selbst durchgelesen haben, sich vielleicht von Ihren Magistratsbeamten haben darüber berichten lassen.
Die werden Ihnen berichtet haben, dass die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren vernichtend waren, sagen wir es einmal so. Unabhängig davon, ob nun das Bundeskanzleramt, die Richtervereinigung oder die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate diese Stellungnahme abgegeben hat, da wird unisono festgestellt, dass der Entwurf dieser beiden Gesetze, die Sie schon zitiert haben, dem vorgegebenen Ziel, aber auch bundesverfassungsgesetzlichen und europarechtlichen Vorgaben in keiner Weise genügen wird beziehungsweise nicht gerecht wird. Meine Frage ist: Macht es im Hinblick auf diese Stellungnahmen nicht Sinn, neu zu beginnen und neue Gesetzesentwürfe als Regierungsvorlage in Begutachtung zu schicken?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Also so, wie Sie es jetzt dargestellt haben, wurde es mir nicht berichtet. Was Sie verstehen werden, denn ich kann mir schon vorstellen, dass Gutachten oder Stellungnahmen, die im Zuge eines Begutachtungsverfahrens abgegeben werden, natürlich immer sehr unterschiedlich zu interpretieren sind. Aber Sie können ganz sicher sein, dass ein Gesetz, das hier vorgelegt wird, sowohl den verfassungsrechtlichen als auch den EU-rechtlichen Normen entsprechen wird.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke.
Wir kommen zur 2. Frage (FSP - 03328-2012/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Wolfgang Ulm gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration gerichtet. [Bereits vor mehr als einem Jahr kündigten Sie, als für Personal zuständige Stadträtin, ein „neues“ Dienst- und Besoldungsrecht für Wiens Beamte an. Seither ist nichts passiert und wenig zu vernehmen. Wann endlich wird Wiens Dienst- und Besoldungsrecht, wie versprochen, reformiert (insbesondere der Nebengebührenkatalog)?]
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter!
Danke für diese Frage zur Besoldungsreform. Nun, wo stehen wir? Vielleicht lassen wir einmal die Polemik in dieser Frage weg und reden über das, wo wir gerade dran sind. Es ist so, dass wir natürlich – und das möchte ich an dieser Stelle noch einmal versichern – als Dienstgeberin mit einem sozialen Gewissen darauf bedacht sind, eine sehr, sehr gerechte Entlohnung zu gestalten. Wir haben 75 000 Beschäftigte in 250 Berufsgruppen, und da ist das System natürlich schon in seiner Historie sehr, sehr heterogen gewachsen.
Was meine ich damit? Bei 250 Beschäftigtengruppen hat man natürlich mit dem Nebengebührenkatalog diese besoldungsrechtliche Feinabstimmung ermöglicht, die zu gestalten die groben Züge unserer Besoldung nicht zulassen. Dass das natürlich angesichts der Zunahme der Berufsfelder, angesichts der Zunahme der Heterogenität von Beschäftigtenverhältnissen Transparenz braucht, darüber sind wir uns einig. Deswegen haben wir ja alle gemeinsam vor mittlerweile nicht ganz einem Jahr eine Stärken-Schwächen-Analyse beschlossen.
In dieser Stärken-Schwächen-Analyse, an der wir jetzt noch arbeiten, haben wir auf der einen Seite intern, in unserem Personalwesen und in der Personalentwicklung uns sämtliche Berufsfelder angesehen. Ein wesent
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