Landtag, 18. Sitzung vom 22.11.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 74
Stimmen der SPÖ, Grünen und ÖVP, so angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag, eingebracht von der FPÖ, von den Abgen Mag Gudenus und Univ-Prof Dr Frigo, betreffend keine Erhöhung der Kostensätze und mit der Forderung, mit dem Bund umgehend neue Verhandlungen einzuleiten. Wer diesem Resolutionsantrag die Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die antragstellende Fraktion und der klubunabhängige Abg Dr Aigner und somit keine Mehrheit. Der Antrag abgelehnt.
Zur Information: Abg Flicker ist seit 15 Uhr entschuldigt.
Wir kommen nun zu Postnummer 7 der Tagesordnung betreffend den Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über die Tätigkeit im Jahr 2011.
Dazu begrüße ich recht herzlich die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Dr Sigrid Pilz. Herzlich willkommen, Frau Doktor! Bitte, nehmen Sie Platz! (Allgemeiner Beifall.)
Ich möchte es aber auch nicht verabsäumen, Ihren Vorgänger, Herrn Dr Brustbauer, der auf der Galerie seit geraumer Zeit unseren Verhandlungen folgt, gerade zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls herzlich willkommen zu heißen. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und FPÖ.)
Ich darf nun die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, bitten, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Patientenanwältin! Sehr geehrter Herr Dr Brustbauer, herzlich willkommen! Sehr schön, dass Sie heute auch da sind. Ich danke für die Vorlage des Berichtes und bitte um Diskussion und danach um Zustimmung.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Korosec zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Landesrätin! Frau Patienten- und Pflegeanwältin Dr Pilz! Sehr geehrter Herr Dr Brustbauer!
Der Tätigkeitsbericht der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft gibt jedes Jahr einen sehr guten mit Fakten belegten Überblick, wie die Wienerinnen und Wiener mit den diversen Angeboten im Gesundheitsbereich zurechtkommen, wo es Schwachstellen gibt, was vielleicht in der Theorie, aber in der Praxis dann nicht so funktioniert und wo die Politik unbedingt Verbesserungen ansetzen muss.
Wir als Mandatarinnen und Mandatare des Hauses bekommen sehr viele wertvolle Hinweise von einer sehr kompetenten Stelle. Ich muss sagen, die Lektüre ist für mich als Gesundheitssprecherin meiner Partei immer sehr spannend. Ich möchte daher dem pensionierten Pflege- und Patientenanwalt Dr Brustbauer, der seit 2007 Anwalt in diesem Bereich war, und seinem Team – denn dieser Bericht ist ja noch in seiner Ära entstanden – für die geleistete Arbeit im Namen meiner Fraktion ganz, ganz herzlich danken. Ich darf Ihnen persönlich für Ihre Zukunft das Allerbeste wünschen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich bin mir aber sicher, dass Frau Dr Sigrid Pilz, die bekanntlich seit 1. Juli als Pflege- und Patientenanwältin tätig ist, diese Arbeit mit Beharrlichkeit, mit Leidenschaft, mit Akribie ausüben wird, und ich bin auch ganz überzeugt davon, dass sie auch neue Akzente setzen wird. Und das ist gut so.
Was vor mittlerweile 20 Jahren klein begonnen hat – ich denke an den legendären Dr Pickl und seinen Nachfolger Dr Dohr, leider leben beide nicht mehr –, ist mittlerweile zu einer festen Größe im Wiener Gesundheitswesen geworden. 1992 waren es 8 Mitarbeiter, in der Zwischenzeit sind es 20 Mitarbeiter. Das Team setzt sich aus ExpertInnen aus allen möglichen Bereichen zusammen, JuristInnen, SozialarbeiterInnen, et cetera, et cetera, weil das Gesundheitswesen eben eine Querschnittsmaterie ist. Entsprechend umfangreich ist auch der Arbeitsaufwand, und es werden in jedem Jahr mehr Fälle. Insgesamt konnten im Jahr 2011 416 Fälle so erledigt werden, dass eine Entschädigung erreicht wurde. Dafür wurden insgesamt 3,5 Millionen EUR an Patientinnen und Patienten ausgezahlt. 2 Millionen fielen auf den Patientenentschädigungsfonds. Hier konnten die Patienten finanziell entschädigt werden, obwohl die Haftung des Rechtsträgers, der Krankenanstalt, nicht eindeutig gegeben war.
Das ist eine ganz wesentliche Funktion der Patientenanwaltschaft, denn nicht immer lässt sich bei schweren Schäden beziehungsweise Komplikationen nach einer Spitalsbehandlung so ganz einwandfrei feststellen, wer das Verschulden trägt, und es ist daher gut, wenn auf Grund der Prüfung der Patientenanwaltschaft zumindest eine finanzielle Entschädigung gegeben wird.
Allerdings einen kleinen – nein, gar so klein ist er gar nicht – Konstruktionsfehler hat dieser Fonds. Derzeit bezahlen die Patienten in KAV-Spitälern beziehungsweise in gemeinnützigen Privatspitälern pro Aufenthaltstag für 28 Tage 73 Cent in den Fonds ein, und die Grundvoraussetzung für eine Entschädigung ist eben, dass man vorher in den Fonds einbezahlt hat. Privatspitäler ohne Gemeinnützigkeit, wie zum Beispiel die Privatklinik Josefstadt, Goldenes Kreuz et cetera, sind derzeit nicht erfasst, da deren Patienten nicht in den Patientenentschädigungsfonds einzahlen. Hier hat es schon eine Reihe von Vorschlägen von der Pflege- und Patientenanwaltschaft gegeben, das zu ändern. Frau Stadträtin, soviel ich weiß, sind Sie da auch durchaus gesprächsbereit, und vielleicht könnten wir im nächsten Jahr eine Änderung im Wiener Krankenanstaltengesetz durchführen, um diesen Konstruktionsfehler zu eliminieren.
Natürlich sind im Bericht sehr, sehr viele Einzelfälle angeführt, und in jedem Fall steckt ein persönliches Schicksal. Ich werde daher nicht auf diese Einzelfälle eingehen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, lesen Sie diesen Bericht. Es ist teilweise sehr berührend, teilweise auch erschreckend, das muss man auch sagen, aber es ist doch eine gewisse Hilfe, wenn es dann zumindest zu finanziellen Entschädigungen kommt.
Einen Bereich möchte ich noch ganz kurz erwähnen,
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