Landtag, 18. Sitzung vom 22.11.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 74
(Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie haben die Roma und Sinti erwähnt. Das lasse ich auch nicht so stehen. Die Verfolgung, Kriminalisierung, Vertreibung der Roma ... (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Keine Utopie!) Utopie? Haben Sie jetzt Utopie gesagt? Das ist unglaublich! (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Ich habe Zahlen genannt, nicht irgendetwas!) Geben Sie Ruh! – Wie es Roma und Sinti gerade geht, vor allem in Bulgarien und in Rumänien, das ist wirklich ernst zu nehmen.
Und zuallerletzt, weil ich versprochen habe, sehr kurz zu bleiben: Wir handeln gemäß den Menschenrechten. Sie sind offensichtlich so was von unruhig, dass der Stronach Ihnen da die Wahl versaut. Sie überschreiten Grenzen. Wir werden das verhindern. – Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um … (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Schlusswort?) Ah, Entschuldigung. Das Schlusswort möchte ich selbstverständlich nicht entziehen. – Bitte, Frau Stadträtin.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Das ist lieb. Danke. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Klubobmann Gudenus, wenn Sie heute gesagt haben, dass Sie hier gerne über Fakten sprechen möchten, dann hoffe ich, dass Sie auch interessiert sind, sich die Fakten wirklich anzuhören. Die Fakten sind die, dass diese Grundversorgungsvereinbarung im Jahr 2004 beschlossen wurde, ein Staatsvertrag zwischen dem Bund – wobei damals Ihre Partei der Bundesregierung angehört hat – mit den Bundesländern, die insbesondere deshalb für Wien ganz besonders wichtig war, weil Wien als Bundeshauptstadt immer die Stadt war, an der sich alle anderen Bundesländer abgeputzt haben.
Wäre die Situation in Österreich eine andere, nämlich dass einfach alle Bundesländer, insbesondere auch dort, wo Sie Entscheidungen treffen, wie zum Beispiel in Kärnten, die Verantwortung wahrnehmen würden, wäre der Drang in die Bundeshauptstadt nicht ein so großer. Aber dort schaut die Flüchtlingsversorgung oft so aus, dass das bedeutet, eine Gratisfahrkarte nach Wien zu geben.
Schauen wir uns nur die Zahlen an, damit wir uns hier nicht in eine Hysterie hineinreden lassen, und vielleicht kann ich Sie da auch ein bisschen beruhigen, wobei ich nicht davon ausgehe, dass Sie beruhigt werden wollen.
Im Jahr 2003, am Höhepunkt der schwarz-blauen Regierung, hatten wir in Österreich 32 000 Asylanträge. Im Jahr 2010 hatten wir in Österreich 11 000 Asylanträge. Im Jahr 2011 hatten wir in Österreich 14 000 Asylanträge. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass die einzige wirkliche Stadt, die es in Österreich gibt, natürlich Anziehungspunkt für viele Menschen ist, und – damit das Rechnen ein bisschen leichter geht – wenn wir von diesen 14 000 Asylanträgen, die wir derzeit im Jahr haben – was weit weniger als die Hälfte der Asylanträge ist, ich möchte das noch einmal wiederholen, die es im Jahr 2003, als Schwarz-Blau in diesem Land regiert hat, gegeben hat –, wenn wir daher davon ausgehen, dass Wien die 5 000 Asylwerberinnen und Asylwerber betreut, wie es Wien jetzt auch tut, dann würden 10 000 Asylwerberinnen und Asylwerber Plätze brauchen. Wissen Sie, was das bedeutet pro Gemeinde in Österreich? Das ist – unter Anführungszeichen – die Belastung von 5,3 Menschen pro Gemeinde. Nur, damit wir einmal wissen, worüber wir sprechen, von welcher großartigen Leistung, wie Sie sagen, wir hier sprechen.
Wir hatten vor 8 Jahren – vor 8 Jahren war auch die Hochblüte von Schwarz-Blau – um 10 000 Plätze mehr für die Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern. Und es geht hier schlicht und ergreifend darum, dass wir – und da sind, denke ich, alle stolz darauf – in einer Republik leben, die ein Rechtsstaat ist, wo nicht Klubobleute und Politikerinnen und Politiker, sondern ganz konkret in diesem Fall weisungsfreie Behörden und Höchstgerichte darüber entscheiden, ob Menschen entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention hier Flüchtlingsstatus bekommen oder nicht.
Und Sie sollten auch auseinanderhalten, wenn wir hier über Fakten sprechen, wer in dieser Republik wofür zuständig ist: Wir haben eine 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung. Ob Menschen, die einen rechtskräftig negativen Status haben, abgeschoben werden können oder nicht, ist eine Entscheidung, die das Innenministerium zu treffen hat, was das Innenministerium auch tut entsprechend der Frage, ob die Menschen, auch wenn sie hier in unserem Land nicht Asylstatus bekommen, dort leben können oder nicht leben können. Und ich sage Ihnen, ich bin stolz, in einem solchen Land leben zu können und nicht woanders. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen hier von einer Erhöhung, die schon von den Kollegen und Kolleginnen genannt wurde, wo es darum geht, dass Menschen menschenwürdig betreut werden, menschenwürdig betreut werden in einem der reichsten Länder der Welt. Und dass Wien diese Versorgung hervorragend macht, wissen jetzt schon der Kollege Lasar und alle Mitglieder der Landesregierung, weil es einen Rechnungshofbericht gibt, der noch nicht veröffentlicht wurde, zu dem aber die Landesregierung bereits die Stellungnahme abgegeben hat und der Wien ein hervorragendes Zeugnis in diesem Bereich ausstellt.
Herr Kollege Gudenus, Sie haben gesagt, dass wir ein großes Herz haben für Flüchtlinge, dass niemand dagegen war, 1956 beim Ungarn-Aufstand, 1968 bei der Tschechien-Krise viele, viele, viele Menschen aufzunehmen. Wissen Sie, was ich glaube, was der Hauptgrund war, dass Ihre Diktion stimmt? Der Hauptgrund war, dass die Österreicherinnen und Österreicher so sind und dass Ihre Partei damals noch nicht so war.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Akt. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des Landtages, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist mehrheitlich, mit den
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