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Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 46

 

Antrag, damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

13.06.10

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger|: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es gibt drei wesentliche Zielsetzungen für dieses Gesetz. Es geht auf der einen Seite darum, heute hier organisationsrechtlich und strukturell alle Grundlagen und Voraussetzungen für das Verwaltungsgericht zu beschließen. Es geht darum, sehr vereinfachte, aber natürlich sehr qualitätsvolle, transparente und schnelle Verfahren zu ermöglichen. Das dritte Ziel, die dritte Säule, ist, kann man sagen, dass es natürlich in allererster Linie darum geht, und das ist heute in der Debatte vielleicht ein wenig zu kurz gekommen, dass es positive Effekte für den Rechtsschutz von Bürgerinnen und Bürgern in unserer Stadt, in unserem Land gibt (Abg Mag Dietbert Kowarik: Sollte es geben!) und auch für die Unternehmerinnen und Unternehmer.

 

Ich möchte mich bei der Gelegenheit ganz herzlich bei den RechtsexpertInnen bedanken, die hier eine sehr großartige Arbeit geleistet haben, und bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz.

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke für das Schlusswort. Wir kommen nun zur Abstimmung13.07.21 über die Gesetzesvorlage.

 

Als Erstes ist über den vorliegenden Abänderungsantrag der Abgen Mag Barbara Feldmann, Mag Ines Anger-Koch und Ing Isabella Leeb abzustimmen, eingebracht heute zur Postnummer 2 der Tagesordnung betreffend Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien. Der Antrag ist sämtlichen Fraktionen zugegangen und wir können daher zur Abstimmung kommen. Wer diesen Antrag unterstützt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Gegenstimmen? - Somit ist der Antrag mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung der Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Das ist mehrstimmig mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist auf alle Fälle nur mehrstimmig und wir müssen nun zählen. Ich bitte die Berichterstatterin, gemeinsam mit mir die Zählung vorzunehmen. Ich bitte jene nochmals um ein Zeichen mit der Hand, die zustimmen wollen. – Es sind 53 Pro-Stimmen abgegeben worden.

 

Ich komme nun zu den ablehnenden Stimmen und bitte ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Die ablehnende Zahl ist 35. Somit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Gemäß § 127 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung wird die zweite Lesung dieses Gesetzes auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Sitzung gesetzt.

 

13.10.50Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtgesetzes - VGW-DRG. Berichterstatterin hiezu ist die Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich ersuche sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

13.11.14

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Johann Herzog: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Feldmann und ich erteile es.

 

13.11.46

Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Wie ich in meiner Rede schon angekündigt habe, bringe ich einen Abänderungsantrag betreffend Gehaltsschema von Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspflegern ein, die ja bei der Besorgung ihrer Geschäfte ex lege unabhängig sein sollen. Dieser Intention entsprechend müssen sie in ein eigenes Gehaltsschema eingereiht werden, um nicht vom Wohlwollen des Präsidiums beziehungsweise der Magistratsdirektion abhängig zu sein. Ich bitte um Zustimmung. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Meidlinger und ich erteile es.

 

13.12.38

Abg Ing Christian Meidlinger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Danke. Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin!

 

Ganz kurz auch zu diesem Abänderungsantrag und warum wir den auch entsprechend ablehnen werden. Die Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspfleger sind ex lege unabhängig. Wir haben hier die Regelung vom Bund nachgebildet. Wenn man sich die Zahlen anschaut, die hier in dem Vorschlag enthalten sind, dann bedeutet das im Monat ein Einkommensminus zwischen 300 und 500 EUR brutto. Daher werden wir diesen Antrag auch ablehnen. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Herzog: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. Die Frau Stadträtin verzichtet. 13.13.00Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Vorerst liegt aber ein Abänderungsantrag der Abgen Mag Barbara Feldmann, Mag Ines Anger-Koch und Ing Isabella Leeb betreffend Gehaltsschema Landesrechtspflegerinnen und Landesrechtspfleger vor. Der Abänderungsantrag ist allen Fraktionen zugegangen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Gegenstimmen, sollte es die geben? - Das ist die Mehrheit und der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mehrstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung

 

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