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Landtag, 19. Sitzung vom 13.12.2012, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 46

 

Strafverfahren erledigen. Das heißt, die Dimension ist ganz anders, als da jetzt gesagt wurde. Das dient also wirklich einer effizienten Verfahrensbeschleunigung und ist sowohl rechtsstaatlich als auch im Interesse der Bürger. Deshalb ist die Rechtspflegerlösung eine wirklich gute, und wir können stolz darauf sein, dass wir sie heute beschließen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Eines sei auch noch dazugesagt. Ich habe mir das jetzt extra angeschaut. In der Justiz haben die Rechtspfleger eine sehr bedeutende Funktion, und bei den Bezirksgerichten werden sogar 81 Prozent der Geschäftsfälle von den Rechtspflegern erledigt. Damit sind auch die Richter dort sozusagen entlastet. Das ist natürlich wirklich etwas, das deutlich so gesagt werden soll. (Abg Mag Dietbert Kowarik: In der ersten Instanz, nicht in der zweiten!)

 

Es ist auch vollkommen falsch, dass die Rechtspfleger dem Magistrat unterstehen, sondern auch die Beurteilung des Arbeitserfolges der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erfolgt durch jenen Landesverwaltungsrichter – oder -verwaltungsrichterin –, bei dem sie zugeteilt sind. Auch das sei eindeutig gesagt.

 

Also gerade das Rechtspflegermodell halte ich wirklich auch, Kollege Kowarik, nicht für sachlich und bin wirklich erstaunt, dass man eine Kritik an diesem wirklich sehr zukunftsträchtigen und auch bewährten Modell anbringt.

 

Schließlich ist auch noch darauf hinzuweisen, dass diese Überleitungsfristen durchaus sinnvoll sind. Bis zum 15. Februar muss man sich bewerben und dann braucht man einfach ein paar Monate, bis das ganze Procedere eben abläuft. Das heißt nicht, dass die dann erst am 30. Juni unter allen Umständen ernannt werden. Wenn es schneller geht und sie werden im Mai oder Anfang Juni ernannt, ist es auch okay. Das ist sozusagen immer die Deadline und man sollte sich nicht eine zu enge Deadline setzen, um dann vielleicht im Husch-Pfusch-Verfahren eine so wichtige Sache durchzuführen. Das sei auch noch gesagt.

 

Also alles in allem kann man sagen, dass dieses Gesetz wirklich auch ein neues Projekt ist. Es hat bei einem Punkt ursprünglich sogar eine Kritik des Verfassungsdienstes gegeben, insbesondere bei der Frage Rechtsmittel gegen Rechtspfleger, und im Nachhinein hat der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes seine ursprüngliche Kritik revidiert, weil er eingesehen hat, dass da unsere Vorgangsweise richtig war. Das ist, glaube ich, auch ein sehr interessantes Beispiel.

 

Jedenfalls sei alles in allem gesagt, dass man zuversichtlich sein kann, dass die Ziele dieses Gesetzes erreicht werden, nämlich Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes, Verfahrensbeschleunigung, Ausbau des Rechtsschutzes, verstärktes Bürgerservice. Es entspricht in allen seinen Bereichen den bundesverfassungsgesetzlichen Vorgaben. Die Unabhängigkeit der Richter ist eindeutig gegeben. Ich bin wirklich zuversichtlich, dass im Interesse der Wienerinnen und Wiener die Verwaltung in Wien durch diese Verwaltungsgerichtsbarkeit noch demokratischer, noch rechtsstaatlicher wird. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Abg Mag Kowarik. Ich erteile es.

 

13.02.22

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Herr Präsident! Frau Berichterstatterin!

 

Kurz stellungnehmend auf die Wortmeldung meines Vorredners: Herr Kollege, Sie brauchen mir nichts über Rechtspfleger zu erzählen. Ich habe bei meiner täglichen beruflichen Arbeit ständig mit Rechtspflegern am Grundbuch zu tun. (Aufregung bei Abg Dr Kurt Stürzenbecher.) Na passen’S ein bissel auf. Beim Grundbuch arbeiten wir laufend mit Rechtspflegern zusammen, die grosso modo ihre Arbeit ausgezeichnet machen, auch wenn es in unserem Bereich hin und wieder heißt, dass pro Rechtspfleger ein eigenes Gesetz gilt. Das nur nebenbei. Rechtsanwälte beziehungsweise Notare, die mit Grundbuchsangelegenheiten zu tun haben, werden verstehen, was ich meine. Allerdings, und das ist der entscheidende Unterschied, Herr Kollege, diese Rechtspfleger, die auch im Exekutionsverfahren zuständig sind oder auch beim Gericht im C-Verfahren, sind in erster Instanz zuständig! Das ist ein wesentlicher Unterschied. Wir reden hier über eine Instanz. Wir reden über ein Verwaltungsgericht, das eben in zweiter Instanz entscheidet, und hier ist der Rechtsschutz natürlich viel, viel, viel, viel, was heißt, wichtiger, wichtig ist er immer, aber hier ist es noch viel entscheidender, dass die Unabhängigkeit der Gerichte auf alle Fälle gewährleistet ist und gar nicht dem Anschein nach nicht gewährleistet ist! (Beifall bei der FPÖ.) Also das bitte ich schon zu berücksichtigen, wenn Sie schon sagen, Sie wundern sich da über meine Stellungnahme. Glauben Sie mir, ich habe mit Rechtspflegern sehr viel zu tun und schätze die Arbeit sehr. Allerdings, das ist ein wesentlicher Unterschied.

 

Noch einmal zurückkommend auf den Geschäftsverteilungsausschuss und auf den Modus der Bestellung. Also das schönzureden, ist fast nicht möglich und hat von Ihnen schon auch ein bissel Akrobatik verlangt, noch dazu, wenn nicht nur der Präsident überstimmen darf, sondern dass die zwei Mitglieder, die von der Vollversammlung gewählt worden sind und gegen das Präsidium gestimmt haben, dann ihre Funktion los sind. Die sind Geschichte. Also das zeigen Sie mir, wo es das sonst noch gibt, Herr Kollege! Allein das wäre schon ein Grund, das abzulehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Herzog: Die Debatte ist somit geschlossen.

 

Es liegt ein Antrag auf Zurückstellung des Geschäftsstückes Postnummer 2 an die Landesregierung vor. Die Abgen Mag Johann Gudenus und Mag Dietbert Kowarik beantragen in der Sitzung des Landestages – eben heute – gemäß § 30c Abs 8 der Geschäftsordnung des Landtages die Zurückstellung der Postnummer 2, Entwurf eines Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien – VGWG - Beilagen Nr 46/2012 und 46 A/2012 - an die Landesregierung. Gemäß § 30c Abs 8 und 9 ist die Abstimmung über solche Anträge am Ende der Debatte vorzunehmen und wir kommen daher zur Abstimmung.13.05.25 Wer den Antrag auf Zurückstellung unterstützen will, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. – Gegenstimmen? - Also die Regierungsparteien sind gegen den

 

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