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Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 30

 

zu mehreren anderen Fragen der Verkehrspolitik in Wien geben wird. Das wurde dann auf Jänner und mittlerweile auf März verschoben.

 

Im Gemeinderat am 14. Dezember des vergangenen Jahres wurden dann die vier Fragen gemäß einem Beschlussantrag beschlossen, und einzelne Fragestellungen, die die Verkehrspolitik beziehungsweise die Parkpickerlerweiterung betreffen, wurden ziemlich kurzfristig noch einige Minuten vor Beschlussfassung umgeändert, weil sie sonst dem Bescheid des Berufungssenates nicht entsprochen hätten und rechts- oder verfassungswidrig gewesen wären. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Wo ist die Frage?) Nach dem Beschluss im Gemeinderat kommt man aber drauf, dass .... (Abg Christian Deutsch: Wo ist Ihre Frage?)

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Zur Frage, Herr Kollege Gudenus!

 

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (fortsetzend): Die Frage kommt gleich!

 

Nach dem Beschluss ist man draufgekommen, dass die festgesetzte Volksbefragung dem § 112b der Stadtverfassung widerspricht. Ich frage mich in Anbetracht dessen wirklich, ob hier ein wichtiges direkt-demokratisches Mittel auch seriös durchgesetzt wird. (Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ist das eine Selbstfragestunde? – Heiterkeit bei der SPÖ.)

 

Herr Landeshauptmann! Nun die Frage an Sie: Glauben Sie nicht, dass diese Art der heutigen Gesetzes- und Verfassungsänderung ein typischer Fall von Anlassgesetzgebung ist?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Natürlich können wir die Fragestunde wesentlich vereinfachen, wenn Sie sich gleich selbst fragen. Das hätte eine Menge für sich! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

 

Sie haben sich nämlich die Antwort ohnehin schon selbst darauf gegeben. So gesehen wäre das eine echte Geschäftsordnungsfrage, die man vielleicht diskutieren sollte, um Fragestunden zu vereinfachen.

 

Ich möchte auf ein wesentliches Detail eingehen, zu dem Sie mich nun in der Tat zu befragen haben, nämlich auf die Terminfestsetzung: Ich darf daran erinnern, dass ich in der damaligen Mitteilung gesagt habe, dass ich mir wünschen würde, dass wir dies Anfang März machen sollten, und zwar deswegen, weil zu diesem Zeitpunkt völlig klar war, dass wir unter Berücksichtigung der Terminisierung der Woche für die Eintragung zu dem Volksbegehren auf Bundesebene, das unter anderem auch eine Wahlrechtsänderung beinhalten soll, eigentlich erst Mitte oder Ende Dezember zu unserer Volksbefragung kommen könnten.

 

Dass das keine vernünftige Situation sein kann, liegt auf der Hand, und nachdem man davon ausgehen kann, dass es auch in Zukunft eine entsprechende Nutzung der Instrumente direkter Demokratie geben wird, denke ich, dass es eine vernünftige Lösung ist, dass man – was selten genug vorkommt – die Verfassung hier in diesem Punkt ändert und zwei Monate nunmehr durch einen Monat ersetzt. Und es scheint nicht gerade gravierend viel Arbeit zu sein, wenn man hergeht und sagt, dass das der Nutzung der direkten Demokratie dient und uns letztlich von Zwängen befreit.

 

Aber ich würde mir wünschen, dass Sie gerade vor dem Hintergrund der letzten Gemeinderatssitzung auch mit der parlamentarischen Arbeit hier etwas milder umgehen, denn wenn ich mir Ihre letzte Dringliche Anfrage vergegenwärtige, dann weiß ich, was Sie unter Dilettantismus verstehen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg Mag Dietbert Kowarik: Mit vollen Hosen ist leicht stinken!)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

11.22.29

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Grundsätzlich wäre es erfreulich, wenn es zu einer Regelung kommt, die mehr Demokratie möglich macht und mehr direkte Demokratie erleichtert. Im konkreten Fall geht es aber genau um die Wiener Volksbefragung, die ja nur deshalb stattfindet, weil 100 000 Bürger ein Verlangen auf Abhaltung einer Volksbefragung gestellt haben. Und in diesem Zusammenhang ist mir die Feststellung, wie die Fragen materiell ausschauen, wichtiger als die Diskussion über den konkreten Zeitpunkt dieser jetzt stattfindenden Volksbefragung. Wichtig ist mir vor allem, wie die Frage 1 zum Parkpickerl und zur Parkraumbewirtschaftung aussieht, und im Hinblick darauf muss ich feststellen, dass diese – um es freundlich zu formulieren – wenig präzise, sondern ziemlich mehrdeutig formuliert ist.

 

Jedenfalls wird man die beiden Varianten aber so interpretieren müssen, dass sich der Bürger nur entscheiden kann zwischen einer Ausdehnung der Parkraumregelung hinsichtlich einzelner Bezirke oder hinsichtlich des ganzen Wiener Gemeindegebiets.

 

Ich frage Sie daher: Was empfehlen Sie demjenigen Wähler, der überhaupt gegen die Ausdehnung von Parkraumregelungen ist? (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Die wenigen, die es noch gibt, die tatsächlich dieser Auffassung sind, werden vermutlich zu jenen gehören, die an der Volksbefragung nicht teilnehmen werden. Das bedaure ich sehr! Sie werden nämlich gerade auch in den Bezirken, wo es ÖVP-Bezirksvorsteher beziehungsweise -vorsteherinnen gibt, ganz interessante Meinungsänderungen festgestellt haben. Jedenfalls haben das Ihre Bezirksvorsteher getan. Und ich bin schon sehr neugierig, welche Ergebnisse es bei den hoffentlich unter normalen Bedingungen und Usancen stattfindenden, von Ihnen angekündigten Bezirksvolksbefragungen in den zwei Bezirken geben wird. Aber das werden wir ja am Ende des Tages letztlich sehen.

 

Ich meine also, das ist eine sehr einfache Interpretationsgeschichte, die vermutlich auch für Sie interessant werden wird, ob nämlich in Zukunft die Bezirke einbezogen werden oder nicht. Ich bin dafür, dass die Bezirke in solche Entscheidungen einbezogen werden.

 

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