Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 30
Bitte, Frau Stadträtin.
LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Die Wiener GRÜNEN, vertreten durch mich als damalige Klubobfrau, haben im März 2010 eine notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung präsentiert, in der die GRÜNEN Wien erklären, eine Reform der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 anzustreben, nach der das prozentuelle Stimmenergebnis der Anzahl der Mandate einer Fraktion im Gemeinderat möglichst nahe kommt. – In diesem Sinne haben die GRÜNEN Wien gemeinsam mit der Fraktion der SPÖ bereits am 25. November 2010, dem Tag der Angelobung der neuen Regierung, einen gemeinsamen Beschluss- und Resolutionsantrag unter anderem für ein modernes Verhältniswahlrecht gestellt. Auch im rot-grünen Regierungsübereinkommen findet sich das Ziel einer Wahlrechtsreform festgeschrieben.
Am 4. April 2011 fand ein Treffen sämtlicher im Landtag vertretenen Parteien mit dem Ziel eines Positions- und Gedankenaustausches statt, bei dem der Grüne Klub im Rathaus seine Vorstellungen zu einer Novelle präsentierte. Eine konkrete Rückmeldung dazu gab es nicht, weshalb auch zunächst kein weiteres Treffen stattfand. Im Hinblick auf eine notwendige Reform des Wahlrechtes auf Grund eines Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte betreffend den Ausschluss von verurteilten Personen vom Wahlrecht und das Ziel der Wiener Landesregierung, ein modernes Verhältniswahlrecht bis Ende 2012 zu schaffen, kam es am 14. Juni 2012 neuerlich zu einem Treffen sämtlicher Parteien. Bei diesem Treffen wurden offene juristische Fragen angesprochen und vereinbart, dass Standpunkte bis Ende Juni bekannt zu geben sind. Nach Vorliegen der Standpunkte unter Klärung der juristischen Fragen insbesondere hinsichtlich des Wahlrechtes von EU-BürgerInnen auf Gemeinderatsebene, wurden die Gespräche weitergeführt. Der Grüne Klub im Rathaus bekennt sich weiterhin zur Umsetzung der Wahlrechtsreform und lädt alle demokratisch gesinnten Kräfte im Rathaus ein, sich an der Arbeit an einem modernen Verhältniswahlrecht zu beteiligen.
Das letzte Gespräch mit allen Parteien des Wiener Landtages fand am 29. Oktober 2012 statt. Soweit ich informiert bin, gibt es im Moment die letzten Abstimmungsgespräche. Wie schon Herr Bgm Dr Michael Häupl und auch ich mehrfach öffentlich gesagt haben, wird es bei der nächsten Wahl ein neues Wahlrecht geben.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
In dieser Verpflichtungserklärung steht viel mehr als nur, dass man ein modernes Verhältniswahlrecht haben möchte. – Im Punkt 2 ist ganz genau dargelegt, wie diese Wahlrechtsreform ausschauen soll, und im Punkt 3 ist ganz genau dargelegt, wie man zu dieser Wahlrechtsreform gelangen möchte. Und man hat auch damals vor der Wahl im Herbst 2010 daran gedacht, dass möglicherweise eine der drei Oppositionsparteien in der Regierung seien könnte, und hat eine Vorgangsweise festgelegt, gemäß welcher völlig unabhängig von einer etwaigen Stadtregierungsbeteiligung gewählt werden soll. Es soll nämlich ein Initiativantrag von den drei Parteien eingebracht werden, dieser soll beschlossen werden, und auf diese Art und Weise soll eine ganz genau festgelegte Wahlrechtsreform in Wien Eingang finden.
Ich frage Sie jetzt nicht mehr und nicht weniger als: Gilt Ihre Verpflichtungserklärung vom 4. Mai 2010 nach wie vor, ja oder nein?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.
LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Erstens habe ich diese Verpflichtungserklärung sowohl als Person als auch als Vertreterin der GRÜNEN deshalb unterschrieben, weil ich eine Reform des Wahlrechts anstrebe. Darum geht es mir inhaltlich, und es wird daran gearbeitet, dass das auch erreicht wird. (Abg Mag Wolfgang Jung: Ellensohn hat das etwas anders gesagt: Er hat von Einzelmeinungen gesprochen!)
Ich möchte Ihnen aber trotzdem noch einiges sagen: Ich denke, dass das Wesen der Demokratie nicht darin besteht – wie ich es jetzt ausdrücken möchte –, aus Prinzip alles mittels Kampfabstimmung zu entscheiden. Vielmehr finde ich, dass das Wesen der Demokratie darin besteht, den Dialog und den Ausgleich zu suchen, Lösungen zu erarbeiten, die für alle tragfähig sind, und genau diesen Weg zu gehen, wann immer dies möglich und bestreitbar ist. Es ist dies nämlich gewiss – das hat uns die Geschichte Österreichs gelehrt – der erfolgversprechendere Weg. Das ist der Weg, der für die Gesellschaft am gedeihlichsten ist und der die politischen Kräfte in einem Haus nicht vollends entzweit, sondern eine Zusammenarbeit erleichtert. (Abg Mag Kowarik: Das haben Sie aber 2010 auch schon gewusst!)
Einmal mehr: Das Wesen einer modernen Demokratie ist zunächst die Suche nach Konsens, und wenn dieser Konsens sich nicht herstellen lässt, dann ist irgendwann einmal sehr wohl eine Entscheidung herbeizuführen.
Wir haben uns darauf festgelegt, dass die nächsten Wahlen mit einer neuen Wahlordnung abgehalten werden. Bis dahin ist noch einiges an Zeit. Die Gespräche haben stattgefunden. Ich war daran nicht persönlich und direkt beteiligt. Sie sind auf Klubebene zu führen. Sie finden dort statt. Es gibt Fortschritte. Meines Wissens wird es, wie gesagt, noch letzte Abstimmungsgespräche geben, und ich glaube, die paar Monate werden wir alle noch Geduld aufbringen können!
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. – Bitte Herr, Abgeordneter.
Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Frau Vizebürgermeisterin!
Wir hatten in diesem Haus in den vergangenen Jahren beziehungsweise Jahrzehnten hin und wieder oder eigentlich bei jeder Sitzung die Gelegenheit, das Wahlrecht zu ändern. Zwischen 1996 und 2001 gab es eine Koalition in diesem Haus. Deswegen finde ich es auch sehr mutig von der Volkspartei, heute diese Frage einzu
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