Landtag, 21. Sitzung vom 07.01.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 30
bringen! Während der fünf Jahre, in denen die Volkspartei in der Regierung gesessen ist, wurde nämlich selbstverständlich beim Wahlrecht kein Beistrich geändert.
Gehen Sie davon aus, dass sich unter Rot-Grün das Wahlrecht verbessert wird?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.
LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ja. Ich gehe davon aus. Ich gehe sogar so weit, dass ich mich darauf festlege.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Kowarik. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Sie haben es wieder nicht geschafft, die relativ einfache Frage des Herrn Kollegen zu beantworten. Soll so sein! Ich darf Sie jetzt aber noch einmal darauf hinweisen, was da drinnensteht: Die drei Parteien haben sich verpflichtet, unabhängig von einer Regierungsbeteiligung ein Gesetz per Initiativantrag einzubringen. Das wollen Sie aber offensichtlich nicht tun! Und Sie haben auch Ihr Regierungsübereinkommen nicht eingehalten, denn in diesem steht, dass spätestens bis Ende 2012 – Sie werden das wissen – die legistische Umsetzung des neuen Wahlrechtes kommt.
Ich glaube, dass ich nichts versäumt habe! Bis jetzt ist das nicht geschehen. Sie haben auch alle demokratischen Parteien in diesem Haus – aber ich zähle grundsätzlich einmal alle dazu – zur Mitarbeit eingeladen. Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Vielleicht ist es Ihnen aufgefallen: Ich habe mir erlaubt, gemeinsam mit Fraktionskollegen zwei entsprechende Initiativanträge einzubringen, die genau das wiedergeben, was in der Dreiparteienvereinbarung gestanden ist.
Eigentlich hätten Sie keine Ausrede! Soll so sein. Was sollen Sie jetzt schon antworten? – Ich verstehe das bis zu einem gewissen Grad fast!
Mich würde jetzt noch etwas interessieren: Zum Bereich Demokratie haben Sie in das Regierungsübereinkommen geschrieben, dass auch eine Institutionenreform kommen soll, dass hier eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll und dass die legistische Umsetzung ebenfalls bis Ende 2012 erfolgen soll. Dabei haben Sie insbesondere auch darauf Bezug genommen, dass ausgegliederte Bereiche wieder der stärkeren Kontrolle des Gemeinderates unterzogen werden sollen. – Auch das ist leider Gottes nicht geschehen. Wie Sie sich vorstellen können, hätte mich das als Oppositionspolitiker natürlich sehr interessiert. Was wird diesbezüglich unternommen werden?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.
LhptmStin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Erstens haben drei sehr unterschiedliche politische Kräfte schlussendlich mittels eines Vertreters oder einer Vertreterin denselben Text unterschrieben, womöglich mit unterschiedlichen Motiven, aber mit einem Ziel, nämlich dem Ziel, ein neues Wahlrecht in Wien zu erreichen. Zu diesem Ziel stehe ich.
Zweitens: Ja. Es hat selbstverständlich hier die Festlegung gegeben, dass im Laufe des Jahres 2012 schlussendlich die entsprechende legistische Änderung vorgenommen wird. Dieser Fahrplan konnte nicht eingehalten werden. Dazu möchte ich bemerken: Wenn man feststellt, dass Gespräche gut voran kommen, einige Details noch offen sind, man noch ein wenig Zeit braucht und den ursprünglich angepeilten Zeitplan nicht einhalten kann, was ja im Zuge einer Regierungsarbeit immer wieder vorkommen kann, dann löst man sich nicht auf und geht nach Hause weinen, sondern man arbeitet weiter.
Nachdem ich nicht Anhängerin einer Zahlenmystik bin und wir zum Beispiel auch erlebt haben, dass 2012 die Welt nicht untergegangen ist, sondern wir alle im wunderschönen Jahr 2013 unsere Arbeit fortsetzen werden, weiß ich beziehungsweise gehe ich davon aus, dass wir im Laufe des Jahres 2013, und zwar sehr bald, ein entsprechendes Ergebnis hier vorlegen werden. Und damit wird auch das Ziel der gemeinsamen Regierungsarbeit eingehalten.
Was Ihre sonstige Frage betrifft, weise ich Sie darauf hin, dass ich erstens nicht Teil dieser Gespräche bin und zweitens nicht einmal die zuständige Stadträtin bin. Ich ersuche Sie daher, alle Frage, die solche Angelegenheiten betreffen, bitte nicht an mich zu richten! Ich bin nicht für alles zuständig in dieser Stadt. Manchmal bekomme ich zwar den Eindruck, dass es so wäre, aber das stimmt nicht!
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau StRin Frauenberger hat auch nicht diese Verpflichtungserklärung abgegeben! In dieser Verpflichtungserklärung steht ganz genau, was man möchte, nämlich ein zweites landesweites Ermittlungsverfahren nach d’Hondt. Und von der ermittelten Gesamtmandatszahl sollen dann die Grundmandate abgezogen werden.
Was ich diesen Gesprächen jetzt entnehme, kann keine Rede davon sein, dass so etwas geplant ist. Und ich darf schon darauf aufmerksam machen, dass, wenn man eine solche Verpflichtungserklärung abgibt, das natürlich auch politische und juristische Konsequenzen hat, und zu diesen Konsequenzen befrage ich Sie. Grundsätzlich ist so etwas nämlich verbindlich, und wenn mehrere Personen das gemeinsam tun, dann ist es nicht nur eine solidarische Verpflichtungserklärung, sondern sogar eine Vereinbarung beziehungsweise ein Vertrag. Diesen könnten Sie nur verlassen, wenn Sie sagen, dass irgendetwas geschehen ist, Sie getäuscht wurden, die Geschäftsgrundlage weggefallen ist oder Sie Ihr ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht ausüben. Ich weiß es nicht.
Irgendeine Idee müssten Sie haben und dann sagen, Sie fühlen sich nicht mehr gebunden, Sie kündigen die Vereinbarung auf. Das sagen Sie aber auch nicht.
Ich möchte es jetzt nur eindeutig von Ihnen noch einmal wissen: Gilt Ihre Verpflichtungserklärung nach wie vor – ja oder nein?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
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