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Landtag, 22. Sitzung vom 27.02.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 28

 

Vergangenheit, auch in der letzten Landtagssitzung am 7. Jänner, immer wieder Vertreter der GRÜNEN erklärt haben, sie erklären sich solidarisch mit den Forderungen der Kirchenbesetzung und sie unterstützen diese sechs oder noch mehr Forderungen. Es wurde auch die Innenministerin aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sich die Kirchenbesetzer legal im Land aufhalten können. Ich sage Ihnen, das grenzt schon an eine Aufforderung zum Amtsmissbrauch. Denn wie soll denn das gehen? Die Frau Innenministerin wird wohl nur auf Grund der Gesetze handeln können.

 

Vielleicht ist die Rechtslage nicht so ganz einfach und ganz klar. Daher darf ich noch einmal darauf hinweisen, es gibt in einem solchen behördlichen Verfahren nur vier Möglichkeiten, wie entschieden werden kann.

 

Zunächst ist zu prüfen, ob man beim Asylverfahren überhaupt in die Sache einsteigen kann, oder ob ein Dublin-Fall vorliegt. Die erste Möglichkeit, es gibt einen Dublin-Treffer. Man stellt fest, der Asylwerber hat schon einmal irgendwo in der EU um Asyl angesucht oder kommt aus einem sicheren Drittland. Dann hat selbstverständlich die Abschiebung in dieses Land zu erfolgen, ob nach Ungarn oder sonst wohin. Wir wollen kein Asyl-Shopping haben und wir wollen keine Mehrfachanträge in der EU haben.

 

Kommen wir dann ins Zulassungsverfahren, stellt sich die Frage, ob der Asylwerber tatsächlich eine Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen kann. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention Asylstatus zu erlangen, ist schwierig, weil drei Voraussetzungen vorliegen müssen, erstens die Verfolgung, zweitens wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung und drittens, der Schutz des Heimatlandes besteht nicht. Liegen diese Voraussetzungen vor, bekommt er den Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn das nicht der Fall ist, wird er abgelehnt.

 

Die dritte Möglichkeit, aber jetzt ist das behördliche Verfahren noch nicht aus, denn es gibt nicht nur die Genfer Flüchtlingskonvention, auf Grund der ein Flüchtling zu beurteilen ist, sondern es gibt auch noch die Statusrichtlinie der EU. Das darf man nicht vergessen. Hier wird festgestellt, ob der Flüchtling subsidiär schutzberechtigt ist. Subsidiär schutzberechtigt heißt, dass er nur zeitweise geschützt ist, nämlich nur für die Dauer, als ihm die Rückkehr nicht möglich ist. Anders ist es bei den Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Hier ist er im Prinzip grundsätzlich und immer als Flüchtling anerkannt.

 

Wann kann nun eine Person subsidiären Schutz erhalten? Nach der Statusrichtlinie der EU aus dem Jahr 2004 immer dann, wenn er bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland Gefahr liefe, ernsthaften Schaden zu nehmen und ein Schutz des Herkunftslandes nicht besteht. Ernsthafter Schaden ist im Art 15 der Richtlinie definiert. Das ist immer dann der Fall, wenn die Todesstrafe droht, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder eine individuelle Bedrohung des Lebens infolge willkürlicher Gewalt im Zusammenhang eines bewaffneten Konflikts, sei er international oder innerstaatlich. (Abg Senol Akkilic: Und was ist in Pakistan?)

 

Wenn auch feststeht, dass dieser subsidiäre Schutzanspruch nicht besteht, dann ist es immer noch nicht ganz aus. Denn dann kommt es zum Abschiebungsverfahren. Wenn auch das mit der Abschiebung endet, gibt es noch die theoretische Möglichkeit, das humanitäre Bleiberecht zu untersuchen. Das sehe ich jetzt auf den ersten Blick nicht bei den Kirchenbesetzern, aber ich will mir jetzt nicht anmaßen, dass ich das beurteile, ob denen ein humanitäres Bleiberecht zusteht oder nicht, sondern das ist auch Aufgabe der Behörden. (StR David Lasar: Abgelehnt!) Ich sage nur, Voraussetzung ist der mehrjährige Aufenthalt im Bundesgebiet, ein intensives Familienleben und ein besonders hoher Grad an Integration.

 

Es ist über die Forderungen der Kirchenbesetzer schon viel gesagt worden. Ein Thema scheint mir noch ein bisschen unterbeleuchtet zu sein, und zwar ist das die Forderung nach dem sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Da sage ich, ist er anerkannt als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder anerkannt als subsidiär Schutzberechtigter, dann ist er einem Österreicher gleichgestellt und kann sofort auf den Arbeitsmarkt. Solange er Asylwerber ist, hat er bereits nach drei Monaten, und ich glaube, das ist wirklich sehr rasch, in Deutschland und in Frankreich ist es ein Jahr, die Möglichkeit, eine Arbeit anzunehmen. Ich sage Ihnen nur, das Interessante ist, die Möglichkeit wird nicht oder nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen. Wie waren die Zahlen im Jahr 2012? Im Jahr 2012 gab es doch tatsächlich 10 665 Arbeitsplätze für Asylwerber, die in Anspruch genommen hätten werden können, und zwar 1 935 im Wintertourismus, 1 400 im Sommertourismus, in der Land- und Forstwirtschaft 4 500 und ausdrücklich als Erntehelfer im Umfang von 2 830. Das ergibt insgesamt 10 665 Arbeitsplätze. Von diesen wurden nur 760 von Asylwerbern in Anspruch genommen. Es gibt also dieses große Interesse und den großen Bedarf nach einer darüber hinausgehenden Öffnung des Arbeitsmarktes nicht.

 

Zu allen anderen Forderungen ist schon sehr viel gesagt worden. Eine unabhängige Instanz zur inhaltlichen Überprüfung aller negativbeschiedenen Asylverfahren einzurichten, kann man wohl nicht ernsthaft verlangen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Wir haben Behörden, die die Bescheide erlassen und überprüfen. Es entscheidet ein Bundesasylamt in erster Instanz, in zweiter Instanz ein Asylgerichtshof und dann ist noch die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes möglich. Selbstverständlich kann es keine Anerkennung von sozioökonomischen Fluchtmotiven geben, denn damit würde man das gesamte Fremden- und Aufenthaltsrecht aus den Angeln heben, das Staatsbürgerschaftsrecht gleich mit und es wäre eine unbeschränkte Zuwanderung möglich. Da kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die GRÜNEN das wollen. Es kommt auch immer darauf an, wer herauskommt und etwas sagt. Der Herr Klubobmann Ellensohn, habe ich den Eindruck, schaut dann manchmal betreten zu Boden, die Frau Vizebürgermeisterin auch. Ich bin nicht davon überzeugt, ob es da eine einheitliche

 

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