Landtag, 22. Sitzung vom 27.02.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 28
Insofern möchte ich zum Schluss noch meinen allerhöchsten Respekt den Menschen aussprechen, die mit Flüchtlingen beziehungsweise AsylwerberInnen tagtäglich arbeiten. Und ich möchte meinen allergrößten Respekt auch den Flüchtlingen aussprechen, die jetzt trotz ihrer Schicksale die Stimme erheben und sagen: Wir wollen ein Minimum an Respekt in diesem Land! – Wir sollten das im Sinne aller unterstützen! – Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ. – Zwischenruf von Abg Mag Johann Gudenus, MAIS.)
Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Ulm. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Abg Dr Aigner!) Verzeihung! Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Aigner. Ich stelle fest, dass seine Rednerzeit mit 15 Minuten beschränkt ist, da er als unabhängiger Abgeordneter keinen Fraktionsstatus besitzt. – Bitte.
Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Gleichwohl: Abgeordnete mit dem Vornamen Wolfgang bürgen für Qualität. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich denke, bei der Rede von Frau Kollegin Hebein wurde die eigentliche Grundproblematik der Debatte hier deutlich: Vertritt man ein grundlegendes Menschenrecht, dass sich jeder Mensch den Staat, wo er am liebsten leben möchte, aussuchen kann oder nicht? – Und das ist Common Sense, und dieses Menschenrecht wird halt auch von keiner Konvention und von niemandem garantiert. Das gibt es in dieser Form nicht, sondern jeder Staat kann definieren, wer sich unter welchen Voraussetzungen, unter welchen Kriterien und in welchen Situationen in seinem Gebiet aufhalten kann.
Bei dieser Grundsatzfrage hat sich Österreich im Laufe der letzten Jahrzehnte als ausgesprochen großzügig erwiesen. Das zeigt sich, wenn man sich anschaut, wie das in anderen Ländern gehandhabt wird und welche echten Flüchtlingswellen wir bewältigt haben, im 56er Jahr, im 68er Jahr, von der Polen-Krise bis zum Jugoslawien-Konflikt. Da war Österreich gefordert, weil Österreich wirklich eines der Länder war, wo sich zehntausende Menschen in Sicherheit bringen konnten.
Die heutige sogenannte Flüchtlingsproblematik hat damit aber relativ wenig zu tun. Wo liegen denn Pakistan, Afghanistan oder Tschetschenien, also Staaten, wo Menschen verfolgt werden, und wo liegt Österreich? – Österreich ist ja nicht ums Eck! Beim Flüchtlings- und Asylrecht geht es eben um das Leo, also um das erste sichere Land, in dem man sich in Sicherheit zu bringen hat, und nicht um das Land, in das man sich von einer Schlepperorganisation bringen lässt, weil es dort am besten ist (Beifall bei der FPÖ.)
Etwas anderes ist die Anwerbung von Einwanderern. Dafür gibt es andere Instrumente. Aber diese ständige Vermischung zwischen Asyl und offizieller legaler Einwanderung ist wirklich ein Problem. Das muss man ganz klar trennen.
Schauen wir uns Zeitungsschlagzeilen der letzten Tage an. Da heißt es: „Hochqualifizierte verlassen Österreich.“ – Wir haben also einen Braindrain. Gleichzeitig werden wir aber von unqualifizierten Armutsflüchtlingen sozusagen aufgesucht.
Und so schlecht kann es in Österreich nicht sein, denn es kommen ja sehr viele offenkundig ganz bewusst zu uns. Und wenn man sieht, dass man teilweise auch mit Flüchtlingen – unter Anführungszeichen – beziehungsweise mit Einwanderern konfrontiert ist, die dann auch noch frech werden, dann ist man als Staatsbürger eigentlich schon irgendwie vor den Kopf gestoßen! (Beifall bei der FPÖ.)
Natürlich darf jeder eine Kirche besuchen und soll das auch tun, aber eine Kirche beziehungsweise ein Gotteshaus ist in erster Linie ein Ort des Gebetes und weniger ein Ort, an dem politische Forderungen gestellt werden und politische Protestaktionen stattfinden sollen. Das Kirchenasyl bot auch im Lauf der Geschichte immer wieder Schutz vor unmittelbarer Verfolgung, die Kirche war jedoch kein Ort, an dem man sozusagen publikumswirksam politische Forderungen stellt. – Thomas Chorherr hat in der „Presse“ geschrieben, dass es sich hiebei eindeutig um einen Erpressungsakt handelt. Das hat mit der Schutzfunktion der Kirche gar nichts zu tun!
Die Gesetze gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kirche. Es ist wichtig, dass man auch das festhält: Wer keine Aufenthaltsberechtigung hat, der kann sich keine ertrotzen, indem er eine Kirche besetzt. Und der Rechtsstaat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den rechtstreuen Bürgern zu zeigen: Wir vollziehen die Gesetze, unabhängig davon, ob das in manchen Medien und von manchen politischen Seiten her als opportun angesehen wird oder nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Und wenn immer wieder auf die Länge der Asylverfahren hingewiesen wird, dann frage ich mich: Warum führen wir eigentlich noch Asylverfahren durch, wenn wir wirklich von sicheren Drittstaaten umgeben sind? Man könnte also durchaus darüber diskutieren und sagen: Das Asylrecht hat derzeit überhaupt keinen Anwendungsbereich, denn es kann eigentlich gar nichts Positives herauskommen. Jeder, der zu uns kommt, der war auch schon anderswo und hat es offenkundig vorgezogen weiterzugehen. Und dass man dann sagt, mit dem Geld … (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Es gibt auch Flugzeuge!) Ja, es gibt Flugzeuge! Aber bitte nicht böse sein: So einfach kann man auch nicht in ein Flugzeug einsteigen! Aber dann machen wir das halt nur bei den Flugzeugen! Ich bin mir aber nicht sicher, ob jemand, der bequem irgendwo in ein Flugzeug einsteigt, wirklich so verfolgt ist, denn es gibt ja überall Sicherheitsvorkehrungen.
Das ist vielleicht ein Ausnahmefall, aber ansonsten kann man sich wirklich die Frage stellen: Warum leisten wir uns diese langen Verfahren noch? Warum dauern die Verfahren so lange? Es ist ja nicht so, dass die Asylbehörden nicht funktionieren und arbeiten, sondern hier wird ganz bewusst in die Länge gezogen, und das mit dem Steuergeld, das wir wiederum in die Flüchtlingsberatung fließen lassen. Die Leute können sich größtenteils Anwälte leisten, und die kann sich unsereiner eben nicht leisten. Dann dauern die Verfahren lange, und genau deswegen, weil sie zu lange dauern, sind wir wiederum
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