Landtag, 22. Sitzung vom 27.02.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 28
in der Debatte, dass das Ganze letztendlich nicht zu vollziehen ist.
Es ist wahrscheinlich eine stärkere europäische Harmonisierung notwendig, denn es ist auch eigenartig, dass die Anerkennungsquoten so unterschiedlich sind und viele Menschen quasi einfach durchgereicht werden.
Im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt muss man sagen: Würde man hier sozusagen ein generelles Arbeitsrecht zugestehen, dann wäre das letztlich auch wiederum der falsche Anreiz. Wir haben innerhalb der EU sowieso eine Öffnung des Arbeitsmarktes. Das ist dort sowieso eine Grundfreiheit. Aber wenn wir jedem Asylwerber das Arbeitsrecht geben, dann brauchen wir ja keine Rot-Weiß-Rot-Card, denn dann geht das System letztlich da wiederum auf!
Ich meine also, man muss sich überlegen, wen beziehungsweise was wir auf dem Arbeitsmarkt brauchen. Wir dürfen, umgekehrt, aber nicht sagen, dass die, die halt da sind, jedenfalls arbeiten dürfen, denn sonst reißt dieser Strom letztendlich nicht ab. Ich glaube, es ist wichtig, dass diesbezüglich keine falschen Hoffnungen geschürt werden, sondern dass man auch zur Kenntnis nimmt, dass die Aufnahmekapazitäten der Länder begrenzt sind, und ich meine, dass außer Streit steht, dass Österreich in diesem Zusammenhang einen großen Beitrag geleistet hat.
So schlimm kann all das nicht sein, denn wir sind eben ein sehr, sehr beliebtes und begehrtes Zielland. Einwanderung hat allerdings nur dann eine Berechtigung, wenn sie geordnet erfolgt und wenn auch die Aufnahmekapazitäten und die Bedürfnisse der Wirtschaft und des Aufnahmelandes insgesamt Berücksichtigung finden. Wenn aber Einwanderung einzig und allein im Hinblick auf den Sozialstaat stattfindet, dann ist das natürlich ganz negativ und schlecht.
Wir leben in einer Zeit, in welcher der Sozialstaat an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit kommt. Wenn man dann anfängt, gesundheitliche Gründe und so weiter heranzuziehen, dann muss man bereits auch innerhalb der Europäischen Union entsprechend aufpassen, denn wenn man sich etwa die Zustände in Bulgarien und so weiter anschaut, dann bemerkt man, dass es auch dort sowieso genug Mankos gibt. Und da gibt es alle Möglichkeiten, letztendlich auch in andere Länder zu gehen. Diesbezüglich ist also eine viel größere Homogenität erforderlich.
Wenn man das jetzt auf die Wiener Situation bezieht, dann muss man natürlich auch schauen, dass es hier keine falschen Anreize gibt. Und in diesem Zusammenhang ist natürlich eine allzu großzügige Gewährung von Versorgungsleistungen zu hinterfragen. Es muss auch hier Kontrolle geben. Es kann ja nicht sein, dass einerseits unberechtigt zugestandene Leistungen rückgefordert werden, in anderen Bereichen aber beide Augen zugedrückt werden. Auch das ist in einem Rechtsstaat nicht zulässig und unterminiert im Endeffekt auch das Vertrauen der Menschen in eine korrekte und gleichmäßige Vollziehung der Gesetze.
Das heißt, wir müssen im Endeffekt Einwanderung und Arbeitsmigration von Flüchtlingen trennen. Wir müssen die Begriffe, wie sie auch in den rechtlichen Dokumenten festgehalten sind, streng auseinanderhalten und dafür sorgen, dass die Gesetze nicht nur für die Österreicherinnen und Österreicher durchgezogen werden, sondern auch für jene, die aus irgendeinem Grund in unserem Land sind, denn es darf in einem Rechtsstaat keine Unterschiede bei der Gesetzesgeltung geben. Gesetze können nicht für den einen vollzogen werden und für den anderen nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mörk. Als Erstrednerin ihrer Fraktion hat sie eine Redezeit von 30 Minuten.
Abg Gabriele Mörk (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Das Thema der heutigen Sondersitzung des Landtages auf Verlangen der FPÖ zeigt wiederum deutlich, dass es der FPÖ darum geht, Menschen gegeneinander auszuspielen, um politisches Kleingeld zu kassieren. Wir hingegen stehen zu unserer Verantwortung und kümmern uns um eine qualitativ hochwertige Unterbringung der AsylwerberInnen.
In der 1954 von Österreich ratifizierten Genfer Flüchtlingskonvention finden sich ganz klare Regeln, die festlegen, wer Flüchtling ist und wer nicht (Abg Mag Wolfgang Jung: Ja, genau!), welche Rechte und Pflichten sie oder er hat und welchen rechtlichen Schutz ein Flüchtling erhalten soll. Österreich hat sich in den vergangenen 60 Jahren immer zur Flüchtlingskonvention bekannt, vielen Tausenden Flüchtlingen Asyl gewährt und immer seine humanitäre Aufgabe wahrgenommen. Und wir werden das auch weiter tun, wenn Menschen vor Krieg, Folter und Verfolgung flüchten müssen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Mit der Bund-Länder-Vereinbarung zur Grundversorgung von AsylwerberInnen, übrigens damals beschlossen von der blau-schwarzen Regierung, wurde ein Instrument geschaffen, das Fragen der Quartiere, der Betreuungsqualität und der Kostenaufteilung regelt. Wien ist bei der Umsetzung vorbildlich vorgegangen und hat vor allem auch stets seine Verpflichtung erfüllt. Flüchtlinge sollten mit der Grundversorgungsvereinbarung von Bund und Ländern aus dem Jahr 2004 gemäß der Einwohnerzahl der Bundesländer gleichmäßig auf Österreich aufgeteilt werden.
Doch schon zu Beginn hat sich herausgestellt, dass einige Bundesländer nicht zu dieser 15a-Vereinbarung gestanden sind. Wien hat von Beginn an Verantwortung übernommen und immer mehr AsylwerberInnen in der Grundversorgung betreut, als laut Vereinbarung notwendig gewesen wäre, und das unabhängig davon, ob viele Flüchtlinge in Österreich waren wie in den Jahren 2003 und 2004 oder weniger wie im Jahr 2010. Wien hat die Quote immer übererfüllt, und zwar bis zu 165 Prozent, die Quote in Wien ist aber nie unter 125 Prozent gelegen.
Nun nochmals an die Damen und Herren von der FPÖ: Der sogenannte Länderausgleich, geregelt im Art 10 Abs 2 der Grundversorgungsvereinbarung, sorgt
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