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Landtag, 22. Sitzung vom 27.02.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 28

 

MA 48 kann ein legaler Asylwerber Beschäftigung finden – ich gehe davon aus, dass das ein legaler sein muss –, und das Interessante ist, dass legale Asylwerber dann im Winterdienst vielleicht auch noch beauftragt werden, die Zeltlager von Links-Chaoten abzubauen. Und wenn ich als Asylwerber nach Österreich komme, will ich viel machen, nur nicht die Zeltlager von nichtrechtstaatlichen Links-Chaoten abbauen. (Abg Birgit Hebein: Wissen Sie, was Sie da daherreden! – Abg Mag Rüdiger Maresch: Das glauben Sie ja selber nicht, Herr Guggenbichler!) Das ist so. Das steht da drinnen im „Kurier“ vom 30.12. Ich lese es Ihnen noch einmal vor. (Zwischenruf von Abg Birgit Hebein.) Nein, das ist ein Zitat vom Herrn Pürstl. Glauben Sie dem Herrn Polizeipräsidenten nicht? (Abg Mag Rüdiger Maresch: Ihnen glaube ich nicht! Sie reden so einen Unsinn! Ihnen glaube ich nichts!) Ich lese es Ihnen noch einmal vor: „Selbstverständlich hat die Landespolizeidirektion Wien die Vorgangsweise mit der Wiener Stadtverwaltung besprochen und beim Abbau des Lagers im Einvernehmen mit der Stadt gehandelt.“ Und auf „asyl.at“ steht, man kann beispielsweise bei Subfirmen der MA 48 für den Winterdienst beauftragt werden. Wie wir wissen, war das im Dezember.

 

Hören Sie auf mit dieser Hetze! Hören Sie auf mit der inländerfeindlichen Politik! Das hat diese Stadt nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Wagner. Ich erteile es ihm.

 

12.08.00

Abg Kurt Wagner (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates)|: Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Meine geschätzten Damen und Herren!

 

Wenn man theatralisch werden möchte, würde man heute für das Verlangen dieser Sitzung im Wiener Landtag unter dem Motto, das die Freiheitlichen sich ausgesucht haben, einen Dichter zitieren, nämlich William Shakespeare „Viel Lärm um nichts“. In Wirklichkeit geht es Ihnen nicht um irgendwelche Probleme, auch nicht um die Beseitigung von Problemen. Ich werde Ihnen daher jetzt jemanden zitieren, dessen Aussprüche Sie in der Vergangenheit auch schon oft verwendet haben, der sich das selber aber wahrscheinlich verboten hätte, nämlich Bruno Kreisky, der in einer seiner Lebensweisheiten meinte: „Wenn man in der Politik tätig ist, dann muss man die Menschen gern haben.“ Und wissen Sie, das ist etwas, was ich in Ihrer Fraktion, in der Freiheitlichen Fraktion, vermisse. Ich glaube, es werden nicht alle sein, die da im Prinzip jetzt Menschen nicht gern haben, aber es gibt einige bei Ihnen, die eigentlich die Menschlichkeit nicht sehr hochhalten.

 

Und zum Kollegen der Freiheitlichen Fraktion, der vorher gesprochen hat: Ich würde Ihnen raten, lesen Sie weniger Broschüren, sondern lesen Sie Ihr Parteiprogramm durch und bringen Sie dort ein neues Kapitel ein. Von Menschlichkeit ist nämlich in Ihrem Parteiprogramm weit und breit nichts zu lesen, und in Ihrer tatsächlichen Politik zeigen Sie auch immer, dass die Menschlichkeit in Ihrer Organisation sicher keinen großen Stellenwert hat. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Geschätzte Damen und Herren! Wenn man sich die historische Geschichte anschaut – die Kollegin Mörk ist ja schon darauf eingegangen –, so hat Österreich schon vor sehr langer Zeit mit über 140 Staaten die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben und verpflichtet sich damit, Flüchtlinge, die um Asyl ansuchen, aufzunehmen und zu schützen.

 

Mit 1.5.2004 trat die Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art 15a in Kraft. Damals gab es die Regierung Schüssel II mit einem Vizekanzler Herbert Haupt, der der FPÖ angehört hat, beziehungsweise ab 21.10.2003 Hubert Gorbach. Sie beschreibt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, definiert die Zielgruppe und regelt die Kostentragung. Wie ich meine, eine vernünftige Vereinbarung, aber wie man heute in der tatsächlichen Politik wieder sieht, kann sich jene Partei, die das damals auf Regierungsebene mitzuverantworten hatte, die das damals mitgetragen hat, heute anscheinend nicht mehr daran erinnern, stellt das durchaus auch in Abrede und findet, dass nur Asylflüchtlinge, wie Sie das benennen, die es wirklich notwendig haben, etwas bekommen sollen. Interessanterweise dürfte aber Ihre Definition dann so lauten: Sie entscheiden, wer es wirklich notwendig hat. Und das geht mit Ihrer Politik an der Realität vorbei.

 

Geschätzte Damen und Herren! Wenn Sie so oft und so gerne den Rechnungshof zitieren – und jetzt kann ich nicht aus Rohberichten zitieren, weil ich sie noch nicht kenne; Sie kennen die anscheinend; ist ja auch egal –, dann sollten Sie, wenn Sie schon Informationen bekommen, diese Informationen genau durchlesen und studieren. (Abg Mag Wolfgang Jung: Also Sie kennen das auch!) Nein, ich habe es ja nicht gelesen, aber ich sage Ihnen nur, Sie haben mit Ihrem Beschlussantrag, den Sie heute hier einbringen, wieder einmal in fast allen Punkten nicht recht. Ganz im Gegenteil. Zu Ihren Behauptungen ist festzuhalten – und der Rechnungshof hat das auch richtig erkannt –, dass das Bundesministerium für Inneres die Datenbank zur Abrechnung der Grundversorgung falsch programmiert hat. Die in der Grundversorgungsvereinbarung vereinbarte Kostenteilung wird nicht eingehalten. Es kommt zu Kostenverschiebungen zu Ungunsten der Länder.

 

Nächster Punkt: Für Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind gemäß Art 2 Abs 1 Z 2 und 4 der Grundversorgungsvereinbarung und § 1 Abs 2 Z 2 und 4 Zielgruppe der Grundversorgung sind für Abschiebung, ist der Bund zuständig. Nicht wir als Stadt Wien, der Bund ist zuständig. Das erkennt auch der Rechnungshof.

 

In Wien sind die Kosten der Grundversorgung pro Kopf österreichweit am geringsten, nämlich mit durchschnittlich 14,6 EUR pro Tag.

 

Das Bundesministerium für Inneres hat es nicht geschafft, eine Datenschnittstelle mit dem Familienministerium über die Gewährung der Familienbeihilfe einzurichten. – Da sind wir auch nicht zuständig und können nichts dafür. Wobei es sich bei jenen Einzelfällen, die auf Grund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes die Familienbeihilfe rückwirkend erhalten, um Altfälle aus der Zeit der schwarz-blauen Bundesregierung handelt. Zu

 

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