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Landtag, 22. Sitzung vom 27.02.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 28

 

dem – das wurde heute auch schon erwähnt – hat die Judikatur ja eindeutig festgestellt, dass die von der FPÖ geforderte rückwirkende Anrechnung von Familienbeihilfe auf Grundversorgungsleistungen schlicht und einfach gesetzwidrig ist und somit verboten.

 

Sie haben ja so viele Juristen in Ihrem Klub. Sie hätten sich ja das alles nur durchlesen müssen, dann wären Sie draufgekommen, dass viele Ihrer Punkte, die Sie da heute in Ihrem Beschlussantrag einbringen, schlichtweg falsch, sachlich unrichtig sind und im Prinzip auch nicht die Zuständigkeit der Stadt Wien und der Gemeinde Wien betreffen.

 

Aber Sie wollen es ja genau wissen, und jetzt gehen wir zu den Vorwürfen im Detail. Sie sagen, Wien zahlt doppelt so viel Sozialleistungen aus. Problem: die Datenübermittlung des Finanzministeriums. Seit 1.1.2006 gibt es für Personen, die sich in der Grundversorgung befinden, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Das sind Änderungen im Zuge des Fremdenrechtspaketes 2005, wo das unter Schwarz-Blau durchgeführt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass – jetzt noch einmal – bei Altfällen, deren Asylanträge vor dem 1.1.2006 gestellt wurden, Familienbeihilfe auszuzahlen ist, und in weiterführender Judikatur, dass eine rückwirkende Anrechnung – wie Sie das verlangen – auf Grundversorgungsleistungen nicht zulässig ist.

 

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Inneres und die Buchhaltungsagentur die Grundversorgung in Wien quartalsweise prüfen und bislang keine Beanstandungen betreffend Nichtberücksichtigung von Familienbeihilfe vorliegen. Das ist der Ist-Bestand und nicht das, was Sie sich gerne wünschen oder in der Öffentlichkeit erklären.

 

Der nächste Vorwurf: Wien versorgt illegale Personen, Versorgung von Personen, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde. – Der Vorwurf, Wien versorgt illegale Personen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Gemäß Art 2 Abs 1 Z 2 und 4 Grundversorgungsvereinbarung und § 1 Z 2, 3 und 4 besteht die Verpflichtung, diesen Personen Grundversorgung zu gewähren. Über diese Frage kann im Vollzug gar nicht entschieden werden, sondern es sind die entsprechenden Gesetze umzusetzen. Das haben wir vorgegeben, das steht in den gesetzlichen Bestimmungen drinnen.

 

Für Abschiebungen ist der Bund zuständig. Es liegt ausschließlich im Zuständigkeits- und Kompetenzbereich des Bundes respektive der Fremdenpolizei, fremdenpolizeiliche Maßnahmen beziehungsweise die Anwendung des gelinderen Mittels mit Quartiernahme oder Schubhaft zu ergreifen, um eine Außerlandesbringung zu effektuieren.

 

Für die Grundversorgung in Wien ist es selbstverständlich, dass es für den Bezug von Grundversorgungsleistungen Voraussetzung ist, behördlichen Ladungen und Auflagen Folge zu leisten. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Das geschieht aber nicht!)

 

Dann sagen Sie, Wien verzichtet auf Millionen. Fehlprogrammierung der Datenbank durch das Bundesministerium für Inneres. Das Bundesministerium hat die Länder darüber informiert, dass ab 1.1.2013 die Fehler der Grundversorgungsdatenbank behoben werden. Weder der Fonds Soziales Wien noch die Stadt Wien haben auf Forderungen gegenüber dem Bundesministerium für Inneres auf Grund der Fehlprogrammierung der Grundversorgungsdatenbank verzichtet. Sie werden das nirgends lesen, nirgendwo gehört haben, aber Sie behaupten es schlicht und einfach. Das ist unrichtig.

 

Dann sagen Sie, Wien fördert die Asylindustrie mit unnötigen Mehrkosten durch die Überfüllung der Quote. Die Grundversorgung Wien hat es geschafft, dass die Kosten pro Flüchtling österreichweit weitaus am geringsten sind, nämlich die schon erwähnten 14,62 EUR pro Tag. Die Regelung des Länderausgleiches gemäß Art 10 Abs 2 Grundversorgungsvereinbarung sorgt dafür, dass jedes Bundesland jenen Anteil an den Kosten gemäß seiner Quote zu tragen hat. Daher sinken österreichweit die Kosten der Grundversorgung, je mehr Personen in Wien versorgt werden.

 

Das ist aber nicht der Grund für die Quotenübererfüllung, meine Damen und Herren, es ist vielmehr der Großstadtfaktor, den meine Vorrednerin, die Kollegin Mörk, schon erwähnt hat, dass in Wien einfach mehr Asylwerber sind als in den vergleichbaren anderen Bundesländern. Und ich sage Ihnen noch eines: Wir sind stolz darauf, dass wir in Wien eine hohe Menschlichkeit besitzen. Wir sind stolz darauf, dass wir unsere Quote nicht nur erfüllen, sondern auch übererfüllen, denn das gehört einfach zu einer menschlichen Politik mit dazu. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Wir lehnen uns nicht zurück und wir lassen uns nicht von irgendwelchen Wahlterminen leiten, wo wir uns dann hinstellen – das geht jetzt leider in Richtung der ÖVP– und wie Sie noch im Vorjahr sagen, Niederösterreich ist die einzige Stütze und übererfüllt alles, aber bei der ersten Gelegenheit sackt dann die Quote in Niederösterreich auf 81 Prozent hinunter. Niederösterreich bildet momentan das Schlusslicht von allen neun Bundesländern in Österreich. Das ist keine vorbildliche Politik. Der werden wir auch nicht folgen, sondern wir werden in Wien dafür sorgen, dass eine menschliche Behandlung, eine menschliche Beurteilung und eine menschliche Vorgangsweise auch in der Asylpolitik weiter Platz haben und auch weiter fortgeschrieben werden. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit – und dafür eignet sich die heutige Sitzung, für alles andere eher weniger – mich bei all jenen Trägerorganisationen und Vereinen bedanken, die nicht nur heute, sondern tagtäglich, aber auch in der Vergangenheit hier eine vorbildliche Arbeit leisten und geleistet haben. Ich möchte jetzt nur ein paar stellvertretend für alle anderen herausnehmen. Da gehören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fonds Soziales Wien dazu, es gehört die Caritas dazu, es gehört die Diakonie dazu, es gehört die Volkshilfe dazu. Aber das wäre alles nicht möglich, würden in diesen Trägerorganisationen nicht Menschen sitzen, die das Herz am richtigen Fleck haben und die auch Menschlichkeit besitzen. Und diese Menschlichkeit, meine Damen und Herren der Freiheitlichen Fraktion, sollten Sie sich auch ins eigene

 

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