Landtag, 23. Sitzung vom 05.04.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 36
Derzeit ist es so, dass mit der Baubewilligung, mit der Bauplatzschaffung im eigentlichen Sinn, verschiedene Leistungsbeiträge, vergleichbar mit Erschließungsabgaben, etwa für Gehsteig, oder Beiträge zu Kosten für die Herstellung von Verkehrsflächen einmalig vorgeschrieben werden. Diese sind mit unterschiedlichen Gesetzgebungen festgeschrieben und werden im Regelfall einmalig eingehoben.
Mit dem neuen Infrastrukturbeitrag ist nun vorgesehen, dass all diese vorgeschriebenen Beiträge grundsätzlich von der Höhe unverändert in einem summierten Beitrag, also dem sogenannten Infrastrukturbeitrag beziehungsweise einer Infrastrukturabgabe, zu entrichten sind.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Liegenschaftseigentümer in späterer Folge auch einen Beitrag zur Instandhaltung und Neuanschaffung von Infrastruktur zu leisten haben. Dieser Beitrag sollte, so lautet der Vorschlag, alle 30 Jahre entrichtet werden, auch mit dem Hintergedanken, dass sich beispielsweise Straßen und auch sonstige Teile der Infrastruktur abnützen und nicht mit einem einmaligen Beitrag abgegolten werden, sondern auch laufend von der Stadt, von der Kommune, von der öffentlichen Hand restauriert werden.
Bis dato sorgt die Stadt Wien für sämtliche Infrastrukturleistungen. Finanziert werden diese vorrangig über allgemeine Steuereinnahmen und damit durch die Leistungen, die alle Wienerinnen und Wiener erbringen. Von der infrastrukturellen Ausgestaltung profitieren jedoch im Besonderen die Liegenschaftseigentümer. Das heißt, die Stadt Wien sorgt für die verkehrstechnische Erschließung, für die soziale Infrastruktur, schafft beispielsweise auch eine U-Bahn-Anbindung, und Liegenschafts- und auch Hauseigentümer profitieren durch all diese Leistungen in Form deutlicher Wertsteigerungen von Liegenschaften und Immobilien. Wenn man sich jetzt die derzeitigen Entwicklungen am Immobilienmarkt anschaut und sich den Immobilienspiegel beispielweise der Wirtschaftskammer näher ansieht, bemerkt man, dass es hier eine sehr deutliche Steigerung auch der Werte dieser Immobilien gibt.
Mit dem neuen Infrastrukturbeitrag sollte nunmehr auch von jenen, die speziell von diesen Leistungen profitieren, ein Beitrag, wenn man so will, eine Art Solidarbeitrag, zu den Investitionen und Instandhaltungen geleistet werden. Diese geschaffenen und auch gepflegten Infrastrukturen bilden einen Mehrwert, der insbesondere den Eigentümern von Liegenschaften und den hierauf situierten Gebäuden zu Gute kommt. Während jedoch seitens dieser Eigentümer im Rahmen der Erschließung von Liegenschaften nach den bisherigen Regelungen einmalige Leistungen, zum Beispiel Anliegerbeiträge, Kanaleinmündungsgebühr, Gehsteigherstellung, Anschlussabgabe für einen Wasseranschluss zu erbringen sind, fallen für die Gebietskörperschaften, so auch für die Stadt Wien, laufende Kosten zur stetigen Instandhaltung und strukturellen wie auch technischen Fortentwicklung der Infrastruktur an. Für diese Leistungen und Aufwendungen wird ungeachtet des fortwährenden Nutzens kein weiterer Beitrag seitens der Liegenschaftseigentümer erbracht.
Es würde sich, wenn ich das jetzt so zusammenfassen darf, eine solche Abgabe im Wesentlichen aus zwei Überlegungen speisen: zum einen aus einer Zusammenfassung bereits bestehenden Abgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes, zum anderen aus der Einführung einer Abgabe zur Erhaltung beziehungsweise Erneuerung der Infrastruktur. Das wäre abhängig auch von der Größe des Gebäudes, würde auch in längeren Intervallen – Vorschlag wäre, wie gesagt, 30 Jahre – entsprechend der Lebensdauer der Infrastruktur eingehoben und auch zweckgewidmet für die Infrastruktur verwendet werden. Mein Vorschlag wäre beispielsweise, hier eine deutliche finanzielle Unterstützung für die Schulinfrastruktur vorzusehen.
Infolge des engen Zusammenhanges mit dem Baurecht wäre daran gedacht, die geplante Regelung in die Bauordnung für Wien aufzunehmen.
Ich hoffe, damit Ihre Frage beantwortet zu haben.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Aigner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dr Wolfgang Aigner (Klubungebundener Mandatar): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Ich danke für die ausführliche Beantwortung, möchte aber schon festhalten, dass es sich hier um eine zusätzliche Steuer handelt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Gebührenzahler bei Wasser, Abwasser, Kanal und so weiter ja ohnehin Beiträge abliefern müssen, die nach den Daten des Rechnungshofes über den laufenden Kosten dieser kommunalen Dienstleistungen liegen, und da wurde ja immer argumentiert, dass diese Überdeckung dazu dient, sozusagen die Infrastruktur instand zu halten. Also eigentlich müsste das aus den Gebühren und den Überschüssen, die erwirtschaftet werden, abgedeckt werden.
Darüber hinaus ist die Stadt Wien selbst einer der größten Liegenschaftseigentümer, und daher meine Frage an Sie: Wird die Stadt Wien für ihre Liegenschaften und für ihre Gebäude auch diese Infrastrukturabgabe tragen müssen? Erstens. Und im Weiteren: Wird diese Infrastrukturabgabe dann weiter an die Mieter überwälzt werden?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Vielleicht zum ersten Teil Ihrer Frage: Es ist ja derzeit schon so, dass es eine einmalige Gebühr beziehungsweise Abgabe gibt, die bei der Erstellung eines Gebäudes zu entrichten ist. Da wären zum Beispiel zu subsumieren die Anliegerbeiträge, also die Kosten für die Herstellung der Verkehrsfläche, die Erstellung des Gehsteiges beispielsweise, die Kanaleinmündungsgebühr – das, was Sie jetzt zu Recht mit der infrastrukturellen Leistung im Bereich Wasser und Abwasserentsorgung ansprechen – sowie auch die Anschlussabgabe für einen Wasseranschluss. Das bezieht sich auf infrastrukturelle Leistungen, die auch klar definiert sind, die auch mit der Errichtung eines Gebäudes in ganz enger Verbindung stehen.
Das, was diese Infrastrukturabgabe zusätzlich zu
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