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Landtag, 23. Sitzung vom 05.04.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 36

 

keiner Neufeststellung unterzogen. Und Sie wissen so gut wie ich, dass der Anteil der Grundsteuer für Infrastruktur an den Einnahmen bei den Gemeinden kontinuierlich sinkt, gerade aber die Grundsteuer eine derjenigen Steuern ist, die tatsächlich die Vermögenden belasten und die, die kein Vermögen besitzen, entlasten würde. Insbesondere dann, wenn der Bund endlich dafür Sorge tragen würde, dass die Grundsteuer nicht als Teil der Betriebskosten verrechnet wird.

 

Aber zurück zur Infrastrukturabgabe: Da ich ein gewisses Konkurrenzverhältnis orte, eine konkrete Frage an Sie: Glauben Sie, dass die Infrastrukturabgabe, so wie Sie sie sich vorstellen, gänzlich ohne bundesgesetzliche Regelungen auskommt, oder bedarf es dafür auch auf Ebene des Bundesgesetzgebers einer Veränderung?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich gehe prinzipiell davon aus, dass wir das auf Landesebene im Rahmen eines Landesgesetzes festlegen können. Ich würde die Rahmenbestimmungen auch in der Bauordnung festsetzen. Das heißt, das könnte ein wesentlicher Bestandteil unserer derzeit laufenden Gespräche über eine Novelle der Bauordnung sein.

 

Ich gehe davon aus, dass wir die Novelle der Bauordnung noch im heurigen Jahr zu einem positiven Abschluss bringen können. Das heißt, dieses Landesgesetz könnte mit Wirksamkeit 1. Jänner 2014 oder zumindest im 1. Quartal 2014 schlagend werden. Ich sehe darin sehr wohl einen kleinen, sehr geringen Beitrag, der auch vor allem an der Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur zu leisten ist.

 

Dessen ungeachtet wird es sicher auch in Österreich insgesamt eine Diskussion über die Grundsteuer und die Anpassungen der Einheitswerte geben müssen. Das betrifft weniger Wien, das betrifft sehr viel stärker andere Gemeinden und Städte. Hier sehe ich kein so starkes Engagement der Bundesländer, weil das ja eine Leistung ist, die den Gemeinden zukommt. Hier hat Wien den wirklich sehr guten Vorteil, dass wir Bundesland und Gemeinde sind. Das ist, wie ich meine, gerade in dieser Frage ein großer Vorteil. Ein Vorteil vor allem auch für die Wienerinnen und Wiener.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Die vierte und letzte Zusatzfrage stellt Frau Abg Frank. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.03.02

Abg Henriette Frank (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Ich möchte noch einmal ganz kurz zusammenfassen, da Sie jetzt das trotz allen Aufzählens ein bisschen so hingestellt haben, als würde der Bürger eigentlich nicht wirklich dazu beitragen, dass die Infrastruktur aufrechterhalten wird. Sie selbst haben ja Anschluss, Anliegerbeitrag, die Abtretung des Grundstücks ins öffentliche Gut schon genannt. Der Bürger zahlt auch das Parkpickerl für die Parkplätze, der Arbeitnehmer zahlt für die Wohnbauförderung, damit geförderter Wohnbau entstehen kann, die Firmen zahlen die U-Bahn-Steuer, damit die U-Bahn errichtet werden kann und so weiter.

 

Ich meine daher, die Belastungen des Wieners und der Wienerin sind ja, was die Infrastruktur anbelangt, schon eine ganze Menge. Wenn jetzt die Grundsteuer, die ja auch von Ihrer Seite im Bund immer wieder zum Tragen kommt, auch noch erhöht würde, wäre das erstens für Firmen sehr wettbewerbsverzerrend, aber die Mieten würden dann sowieso explodieren, denn das schlägt sich in den Betriebskosten nieder. Entweder wir machen jetzt eine Grundsteuererhöhung oder nicht. Das ist ja gar keine Frage. Das kann man ja sicher nicht leugnen.

 

Aber wir kennen das zum Beispiel schon vom Kategoriemietzins, der dann sukzessive übergegangen ist: 90 Prozent Richtwert – Gesamtrichtwert, also jetzt 100 Prozent.

 

Inwieweit werden die ganzen Betriebskosten berücksichtigt, die jetzt einer Valorisierung unterliegen, wenn die Grundstücke mehr wert werden? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie hier nur alle 30 Jahre eine Bewertung vornehmen, das ist völlig undenkbar, so wie alles andere in der Stadt gehandhabt wird.

 

Und wie schlägt sich das dann alles letztendlich doch noch nieder? Denn wer ein Grundstück verkauft, der möchte das ja dann auch herinnen haben. Das heißt, reicht das noch aus für den förderbaren Wohnbau? Werden da nicht die Grundstückskosten plötzlich viel zu hoch und so weiter? Ob das durchdacht ist? Wie können Sie ausschließen, dass wir nicht plötzlich Zwei-Jahres-Valorisierungsgeschichten kriegen und dass nicht die Mietpreise trotzdem steigen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich finde es eine interessante Anregung von Ihnen, die ich gerne aufgreifen werde, dass wir das nicht nur alle 30 Jahre überdenken sollen. (Allgemeine Heiterkeit.) Ich bin immer auch sehr offen für Vorschläge von Seiten der Opposition. Vielleicht haben Sie recht. Es ist an und für sich jetzt in meinem Vorschlag nicht vorgesehen, aber wenn der Druck der Opposition so stark ist, dann werde ich mich gerne mit diesem Thema näher auseinandersetzen. Im jetzigen Vorschlag wäre es prinzipiell nicht vorgesehen.

 

Aber vielleicht zur Eingangsfrage, da davon gesprochen wurde, dass es jetzt schon Belastungen gibt: Wer sonst soll denn beispielsweise bei der Neuerrichtung eines Gebäudes den Gehsteig, den Kanalanschluss bezahlen, wenn nicht der Liegenschaftseigentümer. Daher spreche ich nicht von Belastungen, sondern von Leistung, denn das ist ja eine Leistung, die ein Liegenschaftseigentümer sowieso nicht ganz, sondern nur zu einem Teil mitfinanziert. Wer soll es sonst machen? Der Steuerzahler, die Steuerzahlerin? Denn dass diese infrastrukturellen Leistungen zu erbringen sind, ist ja für uns alle unbestritten. Ich glaube, wir wissen ja alle, dass es notwendig ist. Es ist ja nur die Frage, wer das bezahlt. Bezahlt es der Liegenschaftseigentümer, der durch dieses Grundstück, durch diese Immobilie auch eine Wertsteigerung hat. Das sehen wir ja auch ganz deutlich bei der Entwicklung der Immobilienpreise, die auch zu Recht angesprochen wurden. Wir beobachten das auch mit großer Skepsis, mit großer Sorge und versuchen daher gemeinsam, Gegenmaßnahmen zu setzen.

 

Von daher ist die Infrastrukturabgabe auch bei der

 

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