Landtag, 23. Sitzung vom 05.04.2013, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 36
tragsparteien kommen in dieser vorliegenden Vereinbarung überein, dass eine integrative, partnerschaftliche Zielsteuerung Gesundheit für die Struktur und Organisation des österreichischen Gesundheitswesens eingerichtet und weiterentwickelt wird, aber unter Einbeziehung der Sozialversicherung als gleichberechtigtem Partner. Die Konkretisierung dieser Zielsteuerung Gesundheit erfolgt auf der Grundlage festzulegender Versorgungsziele, Planungswerte, Versorgungsprozesse, Strukturen, Ergebnisse und Qualitätsparameter, und, darauf aufbauend, findet sich als integraler Bestandteil auch eine Finanzzielsteuerung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kern der Reform – darauf muss man hinweisen – ist dieses partnerschaftliche Zielsteuerungssystem, das hier eingerichtet wird und durch welches auch eine bessere Abstimmung zwischen dem niedergelassenen Versorgungsbereich und den Krankenanstalten garantiert wird. Es sollen die Patientinnen und Patienten und ihre bestmögliche Behandlung im Mittelpunkt stehen und nicht die Institutionen, über die auch sehr vielfältig und oft diskutiert wird.
Daher wird die bedarfsorientierte Versorgungs- und Leistungsdichte im akut-stationären und ambulanten Bereich neu festgelegt. Das heißt, der Anteil der tagesklinischen beziehungsweise der ambulanten Leistungserbringung wird für festgelegte ausgewählte Leistungen erhöht, und damit wird das Ziel erreicht, dass eine Verlagerung von Leistungen umgesetzt werden kann, was den vollstationären Bereich in den Spitälern entlasten wird. Es soll also ein wichtiges Ziel durch diese Maßnahme realisiert werden.
Dieses Zielsteuerungssystem Gesundheit basiert dabei auf einer Reihe von politischen Festlegungen, und es gibt hier ganz klare Formulierungen, worum es hier geht und was umgesetzt werden soll. Für die Patientinnen und Patienten sind der niederschwellige Zugang zur bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung und deren hoher Qualität langfristig zu sichern und auch auszubauen.
Die Verantwortung für den Einsatz der von der Bevölkerung beigestellten Steuern und Beiträge verlangt nach Instrumenten zur Steigerung der Effizienz der Gesundheitsversorgung. Das ist ein wesentlicher Punkt, der auch in dem neuen Vorschlag einer langfristigen Finanzierung des Gesundheitswesens zum Ausdruck kommt.
Im Sinne des Prinzips der Wirkungsorientierung in der Gesundheitsversorgung geht es um die Weiterentwicklung von Organisation und Steuerungsmechanismen auf Bundes- und Landesebene. Weiters geht es sowohl um die Festlegung von Versorgungs- als auch Finanzzielen für den von dieser Zielsteuerung Gesundheit umfassten Teil der Gesundheitsversorgung als auch um ein Monitoring zur Messung der Zielerreichung, damit auch überprüft werden kann, ob diese politisch gewollten, festgesetzten Ziele auch erreicht werden können beziehungsweise erreicht wurden. Daher sollen künftig auch alle von Bund, Ländern und Sozialversicherung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit erfassten Maßnahmen für eine optimale Gesundheitsversorgung dieser gemeinsamen Ausrichtung unterliegen.
Es gibt eine ganze wesentliche Festlegung auf Grund der neuen Herausforderungen an das Gesundheitswesen, insbesondere auf Grund der Demographie, aber auch auf Grund des wissenschaftlich technischen Fortschritts: Der Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege ist über die Periode bis 2016 an das zu erwartende durchschnittliche nominelle Wachstum des Bruttoinlandsprodukts heranzuführen, was bedeutet, dass in der Perspektive bis 2020 der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt stabil bei rund 7 Prozent liegt. – Das ist eine ganz klare Festlegung, wenn es um die zukünftige Finanzierung des Gesundheitswesens geht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Mechanismus soll sicherstellen, dass die Ausgabensteigerung in der Gesundheitsversorgung an dieses prognostizierte Wirtschaftswachstum herangeführt wird. Damit kann eine Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitswesens gewährleistet werden, damit soll aber die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens für zukünftige Generationen auch leistbar gemacht werden.
Gleichzeitig wird der Anteil der ambulanten Versorgungsstruktur mit Öffnungszeiten zu Tages-, Rand- und Wochenendzeiten und der Anteil interdisziplinärer Versorgungsmodelle in den ambulanten Versorgungsstrukturen ausgebaut, um dadurch in der Folge das Ziel zu erreichen, die oftmals – wie wir aus der Praxis wissen – überfüllten Spitalsambulanzen zu entlasten und in Kooperation und besserer Abstimmung mit dem niedergelassenen Bereich auch dieses Problem zu lösen.
Die Primärversorgung wird auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nach internationalem Vorbild gestärkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen dieser Zielsteuerung Gesundheit sollen auf Grund dieser politischen Festlegungen auch folgende Ziele umgesetzt werden: Gesundheitsförderung und Prävention sollen zielgerichtet sein, und Früherkennung und Frühintervention sollen gestärkt werden. Der Zugang zu und die Verfügbarkeit von allen notwendigen Leistungen soll verbessert werden. Das Leistungsangebot in allen Sektoren wird besser aufeinander abgestimmt sowie patienten- und bedarfsorientierter gestaltet, und es werden – was auch ein wichtiges Anliegen ist – Parallelstrukturen möglichst verhindert und auch abgebaut.
Die hohe Behandlungsqualität ist sicherzustellen und auch transparenter zu machen. Außerdem wird mit dem vorliegenden Entwurf auch das Ziel verfolgt, dass die Behandlungsprozesse insbesondere auch durch die Behebung von Organisations- und Kommunikationsdefiziten verbessert werden. Routinemäßige Messungen der Versorgungseffizienz sind zu intensivieren, und die Finanzierungs- und die Honorierungssysteme sind stärker an den Versorgungsbedarf auszurichten. – Es ist dies ein ambitioniertes Programm, das durch die vorliegende Vereinbarung umgesetzt werden soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit sind die Sicherung und Verbesserung der Qualität in
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