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Landtag, 26. Sitzung vom 27.06.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 75

 

zen, zum Beispiel der Marchfeldschutzdamm oder viele der anderen Dämme, die ich vorher aufgezählt habe.

 

Aber ich glaube, dann können wir als einziges Bundesland wirklich behaupten, mit dem Hochwasserschutz an der Donau vollständig fertig zu sein. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir nach dem Hochwasser 2002 wirklich sehr schnell reagiert haben und die beiden Schwachstellen, die wir hatten, rechtzeitig ausgebessert haben, sodass wir jetzt für das Hochwasser wirklich gut gerüstet waren.

 

Präsident Johann Herzog: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mahdalik.

 

9.14.47

Abg Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Während des Hochwassers war der Wasserstand auch in der Lobau extrem hoch, unter anderem im Bereich der Eßlinger Furt, am Ende der Kirschenallee. Und wenn wir uns schon gedanklich dort bewegen, möchte ich den Spielplatz ansprechen, der im Rahmen eines 750 000 EUR teuren Projektes dort direkt unter einer Hochspannungsleitung errichtet wurde. Begründung war unter anderem, dass der Besucherdruck in der Lobau zu groß wird.

 

Was mich verwundert, ist: In unmittelbarer Umgebung, 300 m weiter nördlich, Grünzug, südlich der Ganztagesvolksschule Kirschenallee gibt es einen sehr großen Spielplatz und sonst auch sehr viele Freiflächen für Kinder und Jugendliche.

 

Darum komme ich zu meiner Frage, die aus zwei Teilen besteht: Warum will die Stadt Wien gerade Kinder aus der Lobau fernhalten, wo sie etwas lernen könnten? Und zum Zweiten: Warum wurde der Spielplatz direkt unter einer Hochspannungsleitung errichtet?

 

Präsident Johann Herzog: Frau Stadträtin, ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Wenn Sie mir jetzt sagen, was das mit dem Hochwasser zu tun hat, beantworte ich das wirklich gerne. Was hat das mit dem Hochwasser zu tun, dass man einen Spielplatz hat? Schauen Sie, ich habe heute meinen großzügigen Tag. Sie bekommen trotzdem eine Antwort von mir.

 

Erstens war es ein Wunsch des Bezirkes, dort einen Spielplatz zu errichten, auch gemeinsam mit der MA 49. Es hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwen von irgendwo fernhalten wollen; sondern wir bemühen uns natürlich, auch das Lobau-Vorland attraktiv zu gestalten, damit wir nicht jeden Tag hunderttausende Menschen nur im Nationalpark haben.

 

Der Nationalpark ist einem extremen Druck dieser Art auf Dauer nicht gewachsen, er ist trotzdem ein Schutzgebiet. Und unsere – meine ich, ganz logische – Schlussfolgerung daraus ist, dass wir uns bemühen, auch in näherer Umgebung des Nationalparks attraktive Naherholungsgebiete zu schaffen. Ich glaube nicht, dass irgendetwas dagegen spricht.

 

Mir ist der Konflikt um den Spielplatz bekannt. Ich habe mich bei der MA 49 erkundigt und mir wurde versichert, dass es zahllose Gutachten von Experten in diesen Bereichen gibt, wonach das kein Problem darstellt. Aber ich habe gebeten, dass man mit der Bevölkerung noch einmal Kontakt aufnimmt; und ich habe gehört, dass es durchaus unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gibt. Ich bin aber, ich sage Ihnen ganz ehrlich, leidenschaftslos in dieser Sache.

 

Präsident Johann Herzog: Frau Stadträtin, ich danke für die Beantwortung.

 

9.17.03†Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely - Frage|

Wir kommen zur 2. Anfrage. Die 2. Anfrage (FSP – 02220-2013/0001 – KU/LM) wurde vom Herrn Abg Dr Wolfgang Aigner gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. [Die Spitalsambulanzen werden vielfach von Personen in Anspruch genommen, die aus medizinischer Sicht ohne Probleme auch im niedergelassenen Bereich versorgt werden könnten. Dieser Ansturm auf die Ambulanzen führt zum einen zu einer immensen Kostenbelastung für die Spitalserhalter, zum anderen können die Ambulanzen ihre ureigene Aufgabe – die Akutversorgung von echten Notfällen – nur mehr eingeschränkt wahrnehmen. Das (von der AUVA betriebene) Lorenz Böhler-Unfallkrankenhaus reagiert auf diese Zustände und schließt nunmehr seine Ambulanz in den Nachtstunden. Ein Beispiel, das im Interesse der Patienten nicht Schule machen sollte. Sehen Sie auf gesetzlicher Ebene einen konkreten Handlungsbedarf, um der nicht notwendigen Inanspruchnahme der Spitalsambulanzen Einhalt zu gebieten und die Menschen in den niedergelassenen Bereich zu lenken?]

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie fragen mich, ob es aus Anlass einer gewissen Sperre im Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler auf gesetzlicher Ebene konkreten Handlungsbedarf gibt, um nicht notwendiger Inanspruchnahme in Spezialambulanzen Einhalt zu gebieten.

 

Auf der einen Seite muss man sagen, dass es unsere Verpflichtung ist und auch richtig ist, dass Patientinnen und Patienten, die Behandlung brauchen, nicht abgewiesen werden können und auch nicht abgewiesen werden sollen. Ich denke, da sind wir ganz einer Meinung. Und das ist natürlich keine allzu scharfe Grenze, die auf den ersten Blick erkennbar ist; denn wenn ein Patient/eine Patientin kommt und sagt, er oder sie braucht ärztliche Hilfe und es ist ihm schlecht, kann das eine Darmverstimmung sein, aber auch etwas Schlimmeres.

 

Das heißt, dem Grunde nach ist es richtig und wichtig, dass niemand abgewiesen werden kann, und ich bin dem Grunde nach auch der Meinung, dass diese Regel so beibehalten werden soll.

 

Worum es aber geht, und da trifft sich der Zeitpunkt Ihrer Frage sehr, sehr gut, im Zusammenhang der Umsetzung der Gesundheitsreform: Wir haben ja vor wenigen Monaten die 15a-Vereinbarung unterschrieben. Es wird heute hier noch die Änderung des Wiener Gesundheitsfonds-Gesetzes Verhandlungsgegenstand sein, wo es genau um den Punkt geht, den Sie ansprechen, nämlich: Wie können wir das System gemeinsam verändern, dass es auch für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit gibt, wenn sie glauben, ärztliche Behandlung zu brauchen, im niedergelassenen Bereich eine Versorgung

 

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