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Landtag, 28. Sitzung vom 21.11.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 42

 

vom Arbeitsmarktservice bekommen haben, im diesem Rahmen von ganz konkreten Maßnahmen, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Und im Hinblick auf diese sehr ambitionierten Erfolgsvorhaben des Projektes kann ich Ihnen sagen, dass wir das sogar leicht überschritten haben: Das Projekt war mit diesen über 7 000 Menschen fast vollständig ausgelastet. 58 Prozent der zur Aufnahmeveranstaltung eingeladenen Personen sind dann auch ganz konkret und gleich in das Projekt eingetreten und brauchten nicht vorher noch Unterstützung, um diese Fähigkeit zu erlangen, und diese Menschen besuchen auch eine Veranstaltung im Rahmen der Maßnahme, mit welcher ermöglicht werden soll, dass man wieder am ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen kann.

 

Letzte Zahl, aber diese ist ganz besonders wichtig, damit wir wissen, wovon wir wirklich reden: Von den 144 000 Personen, die im Jahr 2012 Mindestsicherung bezogen haben, sind 44 900 minderjährig. Das betrifft sozusagen Familien, aber die Kinder werden natürlich auch als Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher gezählt, sind aber selbstverständlich nicht arbeitsfähig, weshalb Arbeitsintegration für sie auch nicht in Frage kommt.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Seidl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.19.56

Abg Wolfgang Seidl (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, sehr geehrte Frau Landesrätin. Herzlichen Dank für die Beantwortung!

 

Nachdem wir jetzt auf Grund der Voranfrage mitbekommen haben, dass es anscheinend in Wien mehr Mindestsicherungsbezieher als Tauben gibt, möchte ich zunächst einmal feststellen, dass ich das traurig finde.

 

Ich möchte jetzt auf folgendes Thema eingehen: Wien hat mit 160 000 doch eine unglaublich hohe Anzahl an Mindestsicherungsbeziehern, sprich, jeder zweite Mindestsicherungsbezieher in Österreich kommt aus Wien. Und auch medial ist in der letzten Zeit öfters nachgefragt worden, wie es denn mit der Überprüfung der Anspruchsberechtigung aussieht; es steht ja hie und da im Raum, dass es manchmal auch Missbrauch geben könnte.

 

Ich wollte Sie daher fragen, wie Sie die Anspruchsberechtigungen überprüfen, um eventuellen Missbrauch hintanzustellen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich nicht verstehe, was dieser Vergleich zwischen Tauben und MindestsicherungsbezieherInnen auch nur in irgendeiner Weise aussagen soll. (Abg Mag Wolfgang Jung: Es geht um die Größenordnung!)

 

Zu dem in den Raum gestellten Satz, wie viele Tauben es einerseits und wie viele MindestsicherungsbezieherInnen es andererseits gibt, möchte ich bemerken: Man könnte auch darüber diskutieren, wie viele Schornsteine und wie viele Mindestsicherungsbezieher es gibt, um ganz einfach zwei Zahlen in Bezug zu setzen, die nichts miteinander zu tun haben. Aber Sie werden sich schon etwas dabei gedacht haben, als Sie diesen Vergleich angestellt haben! – Ich lasse das einfach einmal so stehen, es kann sich jeder selbst davon ein Bild machen.

 

Tatsache ist, dass wir in Wien sehr stark darauf achten, dass die Menschen, die eine Leistung brauchen, auch die Möglichkeit haben, sie zu beantragen. Wir kontrollieren aber auch sehr stark, dass nur diejenigen eine Leistung erhalten, die auch ein Recht darauf haben. Deswegen wurden insbesondere bei der Einführung der Mindestsicherung mehr als 60 Prozent aller Anträge, die gestellt wurden, abgelehnt. Neben der Frage, warum es so viele Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher gibt, wird auch immer wieder diskutiert, warum Wien so viele Anträge ablehnt: Weil Wien eben sehr streng kontrolliert. Und wir kontrollieren selbstverständlich auch regelmäßig – und auch das ist mehrfach durch Prüfungen festgestellt worden –, ob die Voraussetzungen nach wie vor bestehen.

 

Der wesentliche Punkt ist: Wenn sehr viel Geld für Menschen ausgegeben wird, die eine Leistung brauchen, dann ist es auch wichtig, dass streng darauf geachtet wird, dass es nur diejenigen bekommen, die es brauchen. Dann muss man aber auch genauso streng darauf schauen, dass diejenigen, die das Geld erhalten, nicht diskriminiert werden.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Korosec. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

9.22.53

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Frau Landesrätin! Guten Morgen, Herr Präsident!

 

Frau Landesrätin! Es gibt ja die Hilfe in besonderen Lebenslagen, und wie Sie wissen, kritisiere ich das immer dahin gehend, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt, weil der Bürger diesfalls einfach ein Bittsteller ist. Und ich weiß auch aus Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, dass hier manches unterschiedlich gehandhabt wird.

 

Darauf wurde immer gesagt: Das ist nicht so. Jetzt gibt es den Kontrollamtsbericht vom Jänner 2013, in dem genau das festgestellt wird, dass es in den Sozialzentren sehr wohl Unterschiede gibt. Es gibt natürlich Festlegungen, aber es wird dann doch unterschiedlich gehandelt.

 

Jetzt wollte ich Sie fragen: Was werden Sie tun beziehungsweise was haben Sie schon getan, um diese Fehlentwicklung einzustellen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Der Kontrollamtsbericht beschreibt, dass es im Rahmen des Vollzugs, und zwar des absolut rechtmäßigen Vollzugs, da und dort unterschiedliche Schwerpunkte geben kann. – Der Kontrollamtsbericht kann ja logischerweise immer nur das prüfen, was in der Vergangenheit geschehen ist, und das hat die MA 40 auch dargelegt. Die jetzt von Ihnen – was ich auch verstehe – nicht zitierte Antwort der MA 40 lautet, dass im Zuge der Umsetzung und mit der Einführung des neuen EDV-Programms hier sowieso Transparenz geschaffen wurde und damit der Vollzug noch einheitlicher geworden ist.

 

Ich möchte auch eine Lanze dafür brechen – weil ich das für sinnvoll halte –, dass die Hilfe in besonderen Lebenslagen kein Rechtsanspruch ist. Dadurch ist es

 

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