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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 66

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Einen schönen guten Morgen!

 

Ich eröffne die 32. Sitzung des Wiener Landtages.

 

09.01.14Entschuldigt haben sich Herr Amtsf StR Dr Mailath-Pokorny, Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, Herr Abg Dr Aigner, Frau Abg Mag Berger-Krotsch, Herr Abg Haslinger, Herr Abg Hursky, Herr Abg Mag Kowarik, Frau Abg Matzka-Dojder und Frau Abg Dr Vana. Die Frau LhptmStin Mag Brauner ist von 10.30 bis 13 Uhr bei Terminen außer Haus.

 

09.01.51Wir kommen damit zur Fragestunde.

 

9.02.01†Lhptm Dr Michael Häupl - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP – 01957-2014/0001 –KFP/LM) wurde von Herrn Abg Ing Bernhard Rösch gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Der Nationalrat hat mit Beschluss des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes die verfassungsmäßige Grundlage geschaffen, von sogenannten „Luxuspensionen“ im öffentlichen und halböffentlichen Bereich gestaffelte Pensionssicherungsbeiträge einzuheben, um den erschreckend niedrigen Eigendeckungsgrad dieser Sonderpensionen maßvoll zu erhöhen. Dadurch soll auch die eklatante Gerechtigkeitslücke zu den Sozialversicherungspensionen ein klein wenig geschlossen werden. Die Bundesländer werden ermächtigt, ihrerseits gleich lautende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich zu treffen. Da auch im Bereich des Landes und der Gemeinde Wien zahlreiche in Betracht kommende Rechtsträger Sonderpensionen bezahlen, ist eine Übernahme der Bundesregelungen ein Gebot der viel zitierten sozialen Gerechtigkeit. Wann werden Sie dafür Sorge tragen, dass dem Wiener Landtag eine Gesetzesvorlage zur Abstimmung vorgelegt wird, um vergleichbare Pensionssicherungsbeiträge auch in Wien einheben zu können?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz wurde am 12. Juni 2014 im Nationalrat beschlossen und tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Die Länder sind von diesem Gesetz nicht umfasst. Die verfassungsgesetzliche Ermächtigung ermöglicht es aber, analoge Regelungen einzuführen.

 

Wie bekannt ist, hat Wien ein eigenes Pensionssystem. Dieses unterscheidet sich unter anderem durch ein seit 2005 implementiertes System der Verteilungsgerechtigkeit. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass Wien neben einem Pensionssicherungsbeitrag für höhere Pensionen einen gestaffelten Solidarbeitrag einhebt. Ob und inwieweit Wien jetzt Änderungen durchführt, wird geprüft. Sollten Nachbesserungen oder Anpassungen erforderlich sein, werden wir das dem Wiener Landtag vorlegen und zur Abstimmung bringen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Ing Rösch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.03.13

Abg Ing Bernhard Rösch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Wie beurteilen Sie persönlich die bundesgesetzliche Vorlage? Und finden Sie diese Vorlage sozial ausreichend?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Nachdem ich, wie Sie auch, einen Eid auf die Einhaltung der österreichischen Gesetze wie auch der Wiener Gesetze geschworen habe, kommentiere ich dieses Gesetz nicht, sondern halte es selbstverständlich für richtig, notwendig, und es ist einzuhalten.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Ulm. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.03.48

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann!

 

Die Wiener Beamten zahlen ja jetzt schon einen Pensionssicherungsbeitrag, einen Solidarbeitrag in der Größenordnung von 5 Prozent oder 10 Prozent, je nachdem, wie weit die Pensionen über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegen, also ab 70 Prozent darüber oder ab 140 Prozent darüber. Mich würde interessieren, wie viele Personen diesen Solidarbeitrag bezahlen, wie viele Beamte das überhaupt betrifft, die 5 Prozent oder 10 Prozent leisten müssen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Beim besten Willen kann ich Ihnen das auswendig nicht sagen. Aber bei der Anzahl derer, die sich bei mir bei der Einführung dieses Solidarbeitrages beschwert haben, müssen es sehr viele sein. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.04.46

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Die relativ einfache Frage in diesem Zusammenhang: Wie stellt sich die bisherige Wiener Regelung im Vergleich zur jetzt beschlossenen Bundesregelung beziehungsweise den anderen Bundesländern dar?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Einen Vergleich der Bundesländer kann ich zur Stunde nicht anbieten, weil es dort keine Regelungen gibt. Ich weiß zwar, dass man dort Ähnliches macht wie in Wien: Man überprüft, was man an seinen eigenen bestehenden Pensionsregelungen nunmehr zu ändern hat. Das ist nicht abgeschlossen, daher kann ich auch keinen Vergleich anstellen.

 

Was unser derzeitiges System betrifft, ist das ein sehr, sehr einfaches, nämlich: Ab einer bestimmten Höhe der Pension bezahlt man diesen Solidarbeitrag neben dem ohnehin vorgesehenen oder zusätzlich zu dem ohnehin vorgesehenen Pensionssicherungsbeitrag. Das System auf Bundesebene ist etwas komplizierter und ist ganz offensichtlich darauf abgestellt, dass man in erster Linie Politiker damit trifft und weniger die anderen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 4. Zusatzfrage stellt Herr Abg Ing Rösch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

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