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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 66

 

Abg Ing Bernhard Rösch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich kann schon verstehen, dass man am Anfang noch nicht weiß, wie viel Institutionen oder wie viel Personen da vielleicht betroffen sind; aber man wird sich das ja angeschaut haben und ungefähr wissen, wie hoch das Beitragsvolumen sein könnte, das man einsparen kann.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

„Man“ weiß es ja möglicherweise, wenn Sie unter „man“ diejenigen verstehen, die sich in der Magistratsdirektion, insbesondere Personaldirektion mit dieser Fragestellung beschäftigen. Ich weiß es zur Stunde noch nicht, aber ich reiche Ihnen das bis zum Herbst gerne nach.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann.

 

9.06.53†Lhptm Dr Michael Häupl - Frage|

Wir kommen damit zur 2. Anfrage (FSP – 01960-2014/0001 – KVP/LM), die vom Herrn Abg Mag Alexander Neuhuber gestellt wird und an den Herrn Landeshauptmann gerichtet ist. (Werden Sie sich für die Beschlussfassung eines Wiener Landesgesetzes einsetzen, welches Liegenschaftsverkäufe und -verwertungen der Stadt Wien einer klaren und transparenten Regelung unterwirft und dessen Kern die grundsätzliche Verpflichtung zu Ausbietungsverfahren ist?)

 

Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Eingangs ist festzuhalten, dass die Kompetenzen zur Entscheidung über allfällige Liegenschaftsverkäufe in der Wiener Stadtverfassung klar und deutlich festgelegt sind, sodass diesbezüglich kein zusätzlicher Regelungsbedarf gesehen wird.

 

Was das Ihrerseits angesprochene Ausbietungsverfahren anbelangt, wurde ich dahin gehend informiert, dass die in einer Mitteilung der Kommission festgeschriebenen Grundsätze sowohl den Verkauf durch ein bedingungsfreies Bieterverfahren als auch den Verkauf ohne ein solches Verfahren vorsehen. Der wesentliche Punkt für einen Verkauf ohne bedingungsfreies Bieterverfahren ist das Vorliegen eines unabhängigen Gutachters, wie Sie sicher ebenso gut wissen.

 

Seitens der Magistratsabteilung 69 erfolgen daher Liegenschaftsverkäufe entweder im Wege eines Bestbieterverfahrens oder auf Grund eines Gutachtens eines externen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Eine Verwertung ohne Bieterverfahren wird dann gewählt, wenn damit bestimmte Ziele abseits rein finanzieller Interessen, insbesondere im Hinblick auf die neue Immobilienstrategie, verfolgt werden.

 

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, haben wir Anfang April dieses Jahres ein neues Immobilienmanagement in Kraft gesetzt, das neben einer grundlegenden Immobilienstrategie auch die Einrichtung einer speziellen Immobilienkommission sowie die Etablierung der Magistratsabteilung 69 als zentrale Abstimmungsstelle in Immobilienangelegenheiten beinhaltet.

 

Es wurden daher gerade in der letzten Zeit maßgebliche Schritte zur weiteren Optimierung der Entwicklung, Nutzung, Verwaltung und Verwertung des städtischen Grundbesitzes getätigt, sodass ich die Notwendigkeit der Ihrerseits angesprochenen gesetzlichen Neuregelungen nicht unbedingt erkennen kann.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Neuhuber. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.08.51

Abg Mag Alexander Neuhuber (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann!

 

Sie haben vor Kurzem einmal im Zusammenhang mit den Rechten von Abgeordneten in Bezug auf Tochtergesellschaften ein schönes Bonmot geprägt, das mittlerweile fast sprichwörtlich in diesem Haus wurde: Sie haben von einem „systemischen Webfehler“ gesprochen, also dass die Abgeordneten kein Recht haben, in Tochterunternehmen der Stadt Wien hineinzuschauen, wenn ich es einmal so trivial ausdrücken darf.

 

Ich orte schon einen ähnlichen systemischen Webfehler in Bezug auf Immobilienverkäufe. Wir verkaufen große Vermögenswerte der Stadt Wien und haben hier als Aufsichtsgremium, als Wiener Landtag und Gemeinderat überhaupt keine Kontrolle darüber, wie dann die Preise wirklich gestaltet werden und, vor allem, an wen verkauft wird. Sehen Sie darin wirklich nicht auch so einen systemischen Webfehler, Herr Landeshauptmann?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Ganz im Gegenteil, seit die MA 69 als zentrale Koordinationsstelle für die Frage von Liegenschaftsverkäufen und –käufen implementiert wurde, ist da sogar eine wesentlich höhere Möglichkeit, als das vorher der Fall gewesen ist. Ich habe zur ganzen Sache einen anderen Zugang. Es gibt immer wieder Dienststellen der Stadt Wien, die Grundstücke suchen, und andere Dienststellen der Stadt Wien, die welche verkaufen; und man war bis vor Kurzem nicht in der Lage, das wirklich zu koordinieren. Das muss man in aller Offenheit sagen. Wir haben das beseitigt, und das war mir wichtig.

 

Aber Grundstücke und Liegenschaften, die in der Tat nicht gebraucht werden, etwa für Bereiche wie Spitalsneubau, Schulneubau, Kindergärten und Ähnliches, sollen dann auch entsprechend veräußert werden. Nachdem die MA 69 die zentrale Stelle ist, sehe ich nicht wirklich Schwierigkeiten, dass man darüber informiert wird und sich informieren kann.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 2. Zusatzfrage stellt der Herr Abg Mag Chorherr. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 

9.10.58

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Wir haben in Bezug auf das Otto-Wagner-Spital eine intensive Diskussion geführt, die jetzt in einer für manche überraschenden Lösung geendet hat. Ich glaube, das wird ohnehin demnächst dem Gemeinderat vorgelegt;

 

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