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Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 66

 

überfüllten Unfallambulanz. Da sind auch durchaus kompetente Mitarbeiter am Werke gewesen. Aber wenn es so voll ist, dass beispielsweise im AKH an Tagesrandzeiten oder an Feiertagen gewisse Verkehrsregeln der Patienten gewahrt werden müssen, die einen zur Untersuchung, die anderen zum Erstgespräch kommen, können diese Dinge, weil es so voll ist, dann auch passieren, dass man etwas übersieht. Ein Anamnesegespräch muss alles umfassen. In dem Fall war es halt so, er hat sich auch die Schulter und die Rippen gebrochen, aber das Wichtigste seiner Verletzung, der Milzriss, wurde nicht erkannt. Einmal nicht erkannt, hat sozusagen in der Folge auch niemand diese Erstdiagnose in Frage gestellt. Das soll uns schon ganz besonders darauf verweisen, wie wichtig es ist, dass die Ambulanzen entlastet werden von Husten, Schnupfen, Heiserkeit, eingewachsenem Fußnagel, und wie wichtig es ist, dass im niedergelassenen Bereich die Versorgung so funktioniert, dass man sich auf die wichtigen Fälle konzentrieren kann.

 

Danke auch für den Hinweis hinsichtlich der Sozialversicherung. Es darf nicht so sein, wenn uns das Geld knapp wird, dass wir am Schluss bei den Leuten sparen, die die Versorgung dringend brauchen, dass Heilmittelbehelfe für Menschen, die sie dringend brauchen, in einem beschämenden Verhandlungsmarathon erst mit unserer Hilfe ausgehandelt werden können, wenn sie zum Beispiel einen Rollstuhl brauchen, auf den sie nicht verzichten können.

 

Herr Abg Rösch, ich finde es sehr empathisch, dass Sie sagen, die Patientenanwaltschaft könnte doch mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen brauchen. Mein Team hört jetzt sicher zu und freut sich, dass gesehen wird, wie viel wir arbeiten. Wir tun unseres, um die Dinge so in den Abläufen, auch im eigenen Bereich, zu gestalten, dass wir das Maximale leisten können. Wir haben mit einem ziemlichen Felgeaufschwung jetzt unsere interne Kommunikation auf elektronische Aktenführung umgestellt. Da laufen sozusagen die Akten im Hintergrund und nicht mehr die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Auch das Suchen in Papierbergen und das Entziffern von Schriften hat ein Ende. Wir versuchen, unsere Energie auf die Arbeit mit den Patienten und Patientinnen zu fokussieren und uns einfach in der Verwaltung zu entlasten, wo nichts dagegensprechen würde, dass wir natürlich auch mit dem bestehenden Team Schwerpunkte setzen müssen.

 

Meine Schwerpunkte sind, es gibt manchmal Patienten, die wenig haben und mit großen Klagen kommen und andere, die viel haben und mit kleinen Klagen kommen, und beide müssen bei uns gehört werden, aber am Ende des Tages sollen wir uns ganz besonders um diejenigen kümmern, die mit kleinen Klagen und großen Problemen kommen. Da ist es manchmal auch eine schwierige Entscheidung, dass man jemandem sagt: „Nein, Sie waren schon fünf Mal da. Wir können jetzt nichts tun.“, und jemand anderen ermutigen, dass er unsere Hilfe in Anspruch nimmt.

 

Ich möchte damit schließen, dass ich ganz besonders auf Qualitätssicherung hinweisen möchte. Qualitätssicherung in den Spitälern, Beispiele aus den Spitälern und dem niedergelassenen Bereich sind hier angeführt. Die Menschen haben ein Recht auf Qualität. In den öffentlichen Spitälern gibt es dazu jetzt sehr gute Projekte der Qualitätssicherung, wo man versucht, durch Checklisten, durch Hygienemaßnahmen, durch Überprüfung all dieser Dinge sicherzustellen, dass man die Fehlerquellen ausschließen kann, die nicht notwendig sind. Die Gesundheitsdienstleister sind alle, und das meine ich ausnahmslos, sehr bemüht um die Patienten und Patientinnen. Ich will daher nicht in die Spitäler und in den niedergelassenen Bereich sozusagen mit Sanktionsinteressen kommen. Präsident Wechselberger hat einmal gesagt: „Wenn sich die Patientenanwälte über schlechte Qualität beschweren, dann sollen sie halt Strafanzeigen machen.“ - Ich bin da gar nicht seiner Meinung. Wir wollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir wollen Qualitätsverbesserung. Und wir wollen nicht wie eine sanktionierende Behörde kommen, die dann sozusagen mit den Fingern zeigt. Strafen soll es nur dann geben, wenn sie notwendig sind. Dafür sind die Gerichte und nicht die Patientenanwälte und -anwältinnen zuständig.

 

Ich danke sehr für den Dank an mein Team. Ich werde das weitergeben. Sie haben es verdient. Ich bin sicher als Patientenanwältin jemand, der auch seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein bisschen mehr Arbeit macht. Da ist es gut, wenn sie hinter mir stehen. Und das tun sie.

 

Ich möchte mich bei allen Partnern und Partnerinnen im Gesundheitswesen sehr bedanken. Ich erlebe in den Spitälern, welche Reputation die Patientenanwaltschaft hat. Da setze ich auf einem Erbe auf. Da konnte ich wirklich sehen, es gibt durch jahrelange Zusammenarbeit gute Kooperation. Ich danke den Ärzten und Ärztinnen und dem Pflegepersonal, die dann sagen: „Untersuchen wir die Dinge. Was es wiegt, das hat es. Wir wollen mit euch kooperieren.“ Man muss auch sagen, aller Propaganda zum Trotz wollen im niedergelassenen Bereich die allermeisten Ärzte und Ärztinnen mit uns zusammenarbeiten. Lieber mit der Patientenanwaltschaft außergerichtlich geeinigt, als mit den Patienten vor Gericht. Ich danke in diesem Sinne auch der Gesundheitspolitik, allen Partnern, von der Frau Stadträtin begonnen bis in den Hohen Landtag, der Gesundheitsverwaltung, allen Partnern und Partnerinnen, die wir dringend brauchen, damit wir unsere Arbeit gut tun können.

 

Ich möchte mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken! (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und ÖVP.)

 

Präsident Johann Herzog: Ich danke der Patientenanwältin für ihre Worte. Ich möchte des Weiteren unseren Dank für ihre verantwortungsvolle und schwierige Tätigkeit, ebenso wie ihrem Team, aussprechen. Ich danke für das Erscheinen in diesem Hause.

 

Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

 

Wir kommen damit zur Abstimmung.11.54.05 Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2013 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist

 

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