Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 66
ohne gute Verbindung maximal 50 Prozent vorzuschreiben. Und wie gesagt: Wer mehr errichten will, kann das auch tun.
Zur Widmungskategorie „Förderbarer Wohnbau“: Was Herr Prof Eisenstein nicht erwähnt hat, ist, dass auch die Größe der Wohnung sehr wohl maßgeblich ist. Und es ist auch ganz eindeutig festgehalten, dass der Bauwerber nachher nicht die Möglichkeit hat, zwei kleinere Wohnungen beziehungsweise Wohnungen, die maximal 130 m2 haben, zusammenzulegen, um das im Nachhinein zu umgehen. Das heißt: Diese Richtlinien müssen für immer gelten.
Sehr wichtig ist mir noch, zu sagen, dass die Stadt wächst und wir nicht nur auf der grünen Wiese, sondern natürlich auch im innerstädtischen Raum bauen müssen. Wir haben auch im Stadtentwicklungsplan auf entsprechende Potenziale hingewiesen, und dazu gehören unter anderem auch Dachgeschoßbauten. Daher ist die entsprechende Erleichterung, die jetzt kommt, sehr begrüßenswert. Wir haben uns auch zu einer urbanen Stadt bekannt, und Urbanität bedeutet auch sehr attraktive Erdgeschoßflächen. Wir brauchen eine lebende Stadt und keine sterbende Stadt, und auch unter diesem Blickwinkel ist diese Änderung sehr begrüßenswert.
Um das jetzt auf den Punkt zu bringen: Wenn wir von Smart City reden, also von Umweltbewusstsein, von Innovation und von Schonung der Ressourcen, dann können wir in mehrere Kategorien gehen. Um es abzukürzen: In der Widmung haben wir es geschafft, dass die Vertragsraumordnung mit den Bauherrenverträgen eine Möglichkeit bietet, dass wir mit der befristeten Baulandwidmung die Mobilisierung der Grundstücke vorantreiben und dass wir mit der Widmungskategorie „Förderbarer Wohnraum“ ein klares Zeichen für Kostenbeschränkung und für leistbares Wohnen setzen.
In puncto Umwelt haben wir einen verbesserten Wärmeschutz für bestehende Gebäude, eine Vermeidung der Überlastung des Kanalnetzes – was interessanterweise hier jetzt nicht erwähnt wurde –, die Solarverpflichtung, ein Monitoring der Energieausweisdatenbank, die bereits thematisierten Fotovoltaikanlagen, ein Gestaltungskonzept für Grünflächen und Baumpflanzungen. All das trägt zu einer höheren Lebens- und Wohlfühlqualität in dieser Stadt bei, und auch die Balkone hat Abg Chorherr vorhin schon erwähnt.
Hinsichtlich Wohnqualität möchte ich auch noch die erleichterte nachträgliche Aufrüstung mit Aufzugsbauten erwähnen, welche über die erlaubten Baufluchtlinien möglich sein wird. Und eine Kostenersparnis gibt es – wie öfters gesagt wurde – durch den Entfall von Notkaminen.
Zu Innovation und Lebensqualität gehört auch ein erleichterter Zugang zu den Behörden und der Verwaltung. Diesbezüglich ist Wien in puncto E-Government eine der führenden Städte nach dem Prinzip One-Stop-Shop. Es gibt kein falsches Amt, es gibt keine falsche Schlange, es gibt keine geschlossenen Schalter, man kann über E-Government vieles tun. Man braucht etwa bei der Einreichung keinen Grundstücksausdruck mehr, weil die Behörde selbst darauf Zugriff hat. – All diese Dinge sind ganz klein geschrieben, und man nimmt sie nicht wahr, aber sie sind in dieser Novelle wirklich enthalten, und deshalb kann man heute tatsächlich von einem großen Wurf sprechen. Vieles ist gelungen, und es ist auch sehr wichtig, das zu kommunizieren, weil Menschen auch das Bildliche und Plastische brauchen.
Ich kann Ihnen sagen: In der Bauwirtschaft, bei der Bauträgerschaft und bei den Genossenschaften wartet man schon sehnsüchtig auf diese Änderungen, und das kann nur ein gutes Zeichen dafür sein, dass es leichter, besser, leistbarer und schöner wird. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Walter. Ich bitte ihn zum Rednerpult.
Abg Norbert Walter, MAS (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Wenn Kollege Al-Rawi von einem großen Wurf spricht, dann mag das stimmen. Aber in welche Richtung geht dieser große Wurf? – Meiner Meinung nach sicherlich nicht in die richtige Richtung, auch wenn ich absolut eingestehen muss, dass sich sehr vieles in der Bauordnungsnovelle findet, dem man durchaus zustimmen kann und eigentlich zustimmen müsste.
Aber: Warum können wir hier und heute nicht zustimmen? – Zum einen verstehe ich nicht, warum man nicht, wenn alle Redner der Regierungsparteien betonen, dass das ein so großer Wurf ist, ein großes Hearing inklusive Fachexpertinnen und –experten und inklusive Opposition macht und sich bemüht, einen breiten Konsens herbeizuführen! Aber es gab nur die showmäßige Darstellung einer Diskussionsrunde in einer Tageszeitung. Und warum die Opposition beziehungsweise zumindest die Fachbeamtinnen und Fachbeamten – und ich muss sagen, dass die Beamtinnen und Beamten der Stadt Wien wirklich gut sind! – nicht mit eingebunden werden, damit man einen Konsens finden kann, ist mir wirklich nicht begreiflich! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte jetzt noch ein paar Punkte nennen, warum wir außerdem nicht zustimmen wollen. – Italo Svevo hat einmal gesagt. „Ideologen sind Leute, die glauben, dass die Menschheit besser sei als die Menschen.“ – So ähnlich kommt es mir vor, wenn ich an diese Sozialverpflichtung denke! Sozialverpflichtung bedeutet nämlich in diesem Zusammenhang offenbar, eine einzige Sparte herauszunehmen und nicht mehr darüber nachzudenken, was es sonst noch sein könnte. Dabei wäre es doch klug gewesen, offen zu lassen, was wirtschaftlich sinnvoll, was für die Menschen leistbar und was am Ende des Tages bei einem solchen Bau ein großes Paket sein kann. Es kann nicht immer nur Solarenergie sein, es kann durchaus auch einmal eine Wärmepumpe oder Erdwärme sein. Es gibt ja zig Möglichkeiten! Und ich persönlich halte es für falsch, eine Variante verpflichtend festzulegen. Das ist eine sehr schmale Sichtweise! (Abg Mag Christoph Chorherr: Eine Pumpe braucht auch Strom!) Ja! Aber du brauchst, wenn du heute kühlen oder heizen willst, auch Strom, denn ohne Pumpe wird die Umwälzung nicht funktionieren. Ich weiß nicht, wie
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