Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 66
ist eine spezifische Form der Behandlung von Petitionen im Gemeinderat. Offensichtlich haben Sie da eine andere juristische Auffassung. Wie Sie wissen, gibt es ja diverse Sprüche darüber, wie viele Juristen man für viel mehr Meinungen braucht oder auch umgekehrt, es tut jedenfalls nichts zur Sache. Unter anderem bin ich froh, dass ich Naturwissenschafterin bin. Da lassen sich Sachen experimentell nachweisen oder nicht, nämlich falsifizieren. Das geht halt in diesen Dingen nicht.
Ich möchte noch auf etwas anderes eingehen, was mein Vorredner auch gesagt hat, nämlich wir würden als Regierungsparteien nur das Mitreden zulassen, das Mitbestimmen niemals. Und das sagt er im Zusammenhang mit einem Petitionsrecht. Wenn es darum geht, ehrlich zu sagen, was welche Instrumente können, dann wäre es im Sinne einer Aufklärung auch für die Bevölkerung über ihre Rechte wichtig, dazuzusagen, was ein Petitionsrecht kann und was nicht.
Ein Petitionsrecht ist jedenfalls kein Instrument zur demokratischen Mitbestimmung. Das Petitionsrecht ist eine Möglichkeit, Anliegen einzubringen und in der Meinungsbildung daher Einfluss zu nehmen. Das passiert, das passiert auch jetzt. Wir haben – übrigens mit Zustimmung der Vertreter dieser Partei – ganz am Anfang, ich glaube, in der allerersten Sitzung des Petitionsausschusses, eine Art Verfahrensregel gemeinsam beschlossen, die nichts anderes bedingt als: Jede Petition wird in dem Moment, wo sie freigeschaltet und in Behandlung genommen wird, sofort der verfahrensführenden Stelle zur Kenntnis gebracht, damit genau das nicht passieren kann, was der Kollege Wansch uns auch vorgeworfen hat, nämlich dass Verfahren – logischerweise –, die weiter fortgeführt werden, bereits zu einem Abschluss kommen, bevor der Petitionsausschuss die Anliegen in irgendeiner Weise abschließend behandelt hätte. Das heißt, wir haben bereits – Stand heute, und zwar noch vor Änderung des Petitionsgesetzes – garantiert, dass die verhandlungsführenden Stellen von den Anliegen erfahren und sie beachten können. Im Verlauf des letzten Jahres ist auch an sehr, sehr vielen Petitionen deutlich gemacht worden, dass diese Anliegen tatsächlich auch aufgenommen und beachtet werden, und zwar sogar noch, bevor der Petitionsausschuss sie abschließend behandelt hat.
Ich nenne da zum Beispiel die Unilever-Gründe, ich nenne da zum Beispiel die Klimt-Villa. Es gibt wahrscheinlich unter den vielen, vielen anderen Petitionen welche, die wir auch noch aufzählen können. Casino Zögernitz ist zum Beispiel jetzt in Behandlung. Da weiß ich, dass diese Anliegen bei der verfahrensführenden Stelle bereits bekannt sind und mit einbezogen werden.
Das heißt, die Substanz Ihrer Vorwürfe ist gegen null gehend, Herr Kollege Wansch. Und alles andere, was Sie hier postulieren, ist leider außer aufgebauschter heißer Luft nicht sehr viel mehr. Und ich glaube, damit kann ich es bewenden lassen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Zu Wort gemeldet ist nochmals Abg Dr Wansch. Ich erteile es ihm.
Abg Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Nachdem der erste Ordnungsruf im Raum steht, den ich hier in diesem Haus bekomme, bestätige ich – und ich muss nicht auf das Protokoll warten –, dass ich „Zwangsherrschaft“ gesagt habe. Ich habe Zwangsherrschaft nicht in diesem Sinn verstanden, wie er ... (Abg Godwin Schuster: Wie denn?) Ich habe Zwangsherrschaft nicht in diesem Sinn ... (Abg Godwin Schuster: Sie haben unter Zwangsherrschaft wahrscheinlich Weihnachten verstanden! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie wollen ja gar keine andere Bedeutung, denn Sie wissen genau, wie es gemeint war, und das ist Ihnen unangenehm genug, weil Sie nicht die Auseinandersetzung zum Thema suchen, sondern weil Sie sich hier an einem Wort festklammern wollen, zu dem ich nicht anstehe zu sagen, dass ich es unglücklich gewählt habe, weshalb ich auch einen Ordnungsruf akzeptieren werde. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage hier, ich werde dieses Wort in diesem Zusammenhang nicht mehr verwenden. Das kann aber nichts daran ändern, dass jedes einzelne Wort meiner Rede inhaltlich richtig war. (Abg Marianne Klicka: Nein, sicher nicht!) Das beweist ja auch die Aufregung zu diesem Thema. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Ramskogler. (Unruhe im Saal und Rufe und Gegenrufe zwischen den Fraktionen.)
Abg Mag Sonja Ramskogler (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen!
Das hat man jetzt gesehen an der Berichtigung: So sind Wahrheiten halt interpretierbar. Jeder hat seine eigene Wahrheit, der Herr Dr Wansch hat eine andere, und es liegt eine faktisch auf dem Tisch, wie sie berichtet wurde.
Aber lassen Sie mich zum Petitionsrecht sprechen. Das Petitionsrecht, sehr geehrte Damen und Herren, ist hauptsächlich in der Sache und für die Sache für die Bürger und Bürgerinnen in dieser Stadt da. Generell sollte es weniger um persönliche Befindlichkeiten gehen, wie wir auch hier sehen, sondern viel mehr um die Inhalte und Anliegen diverser Themen in dieser Stadt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Petitionsrecht soll auch nicht dazu da sein, dass es Arbeit für diverse Agenturen gibt, die sich dann darum bemühen, Bürgerproteste wirklich auch – sage ich einmal – professionell zu machen. Dazu ist dieses Petitionsrecht auch nicht da.
Im Dezember 2012 wurde das Petitionsrecht auf Grund der Initiative in der rot-grünen Koalition erst einmal ins Leben gerufen und hier im Landtag beschlossen. Heute, nach mehr als einjähriger Erfahrung in der Praxis, novellieren wir dieses Gesetz. Der Ablauf einer Petition ist völlig klar und soll jetzt noch transparenter werden. Die Stellungnahmen, die wir einholen, werden, sobald sie da sind und den Abgeordneten aller Parteien zur Verfügung gestellt werden – und das ist bei dem Ausschuss, den wir haben, eine Woche vor dem Ausschuss –, auch ins Internet gestellt. Das heißt, genau zu diesem Zeitpunkt, wo die Abgeordneten des Wiener Landtages
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