Landtag, 32. Sitzung vom 30.06.2014, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 66
Daran sieht man, wie fern Sie von den Bürgern sind. Werfen Sie uns daher nicht vor, wenn wir hier eine Allianz mit den Bürgern bilden! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Klubobmann Schicker hat ebenfalls das Wort Zwangsherrschaft in eigenartiger Weise gebraucht. Ich werde ebenfalls das Protokoll anfordern. (Zwischenruf von Abg Godwin Schuster.) Bei den anderen machen wir es genauso, selbstverständlich! (Abg Godwin Schuster, in Richtung des Abg Mag Dr Alfred Wansch weisend: Da brauch ich doch nicht aufs Protokoll warten, wenn er sagt, er gibt es zu!) Also für beide wird das Protokoll angefordert und überprüft, ob ein Ordnungsruf nötig ist oder nicht.
Zum Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Gudenus. (Abg Mag Johann Gudenus, MAIS: Hat sich erübrigt!) – Hat sich erübrigt.
Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Habe ich welche übersehen? Es ist ja doch ein bisschen rundgegangen. - Das ist nicht der Fall. Daher erkläre ich die Verhandlung für geschlossen. Ich erteile der Berichterstatterin das Schlusswort. - Bitte, Frau Stadträtin.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir haben mit dem Petitionsrecht ein vollkommen neues Recht erschaffen, wo wir auf der einen Seite die Möglichkeit der Online-Beteiligung geschaffen haben, auf der anderen Seite haben wir das Gremium des Petitionsausschusses aus der Taufe gehoben, und wir haben auch eine neue Verfahrenspraxis entwickelt. Dabei haben wir, und das ist heute eigentlich von allen Fraktionen auch so beschrieben worden, Neuland betreten, Neuland im Sinne dessen, dass wir natürlich wissen, dass sich - und das liegt in der Natur der Sache - solche Instrumente, solche neuen Rechte und Möglichkeiten auch entsprechend einspielen müssen. Unser Ziel ist es natürlich, hier auch eine professionelle Routine zu entwickeln, die uns die Möglichkeit gibt, auch im Petitionsrecht entsprechend den Interessen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu agieren - dafür gibt es ja letztendlich auch dieses Petitionsrecht.
Auf diesem Weg hin zum Entwickeln einer Routine haben wir natürlich die eine oder anderer Optimierungsmöglichkeit auch wahrgenommen und haben uns mit dieser sogenannten Transparenznovelle überlegt, wie wir hier noch besser, noch transparenter, noch demokratischer agieren können. Gerade auch als Musterstadt der digitalen Demokratie war es uns wichtig, hier konkrete Maßnahmen zu setzen.
Ich möchte die drei wesentlichen Säulen der Novelle noch einmal nennen:
Es geht auf der einen Seite um die Veröffentlichung der Stellungnahmen auf der Petitionsplattform zeitgleich mit dem Beginn der Akteneinsicht. Das sind eben auch die Spielregeln, denen wir uns im Petitionsrecht genauso unterwerfen müssen wie in allen anderen Fragen. Das ist einfach Teil unserer uns selbst gegebenen Verfassung.
Es geht natürlich auch um die Beantwortungen, wobei mit der Gesamtübersicht des Petitionsverlaufes auch diese auf der Petitionsplattform allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden.
Und den Jahresbericht, den wir schon im Gemeinderat beschlossen und besprochen haben und den wir heute auch im Landtag noch einmal besprochen und beschlossen haben, den wird es in Zukunft auch öffentlich, und zwar online, geben.
Die Novelle ist - und dafür möchte ich mich auch bei allen bedanken - in einem sehr konstruktiven Klima oder Rahmen erarbeitet worden. Es ist uns wichtig gewesen, interfraktionell allen Vorschlägen auch zu entsprechen; sowohl von Grün, von Rot, aber auch von der ÖVP ist daran mitgearbeitet worden. Ich möchte mich bei allen ganz herzlich bedanken, im Besonderen aber - und das ist heute schon einmal gesagt worden – ist es mir als zuständiger Stadträtin und auch als Personalstadträtin wichtig, den Magistratsabteilungen 26 und 62 zu danken, die da wirklich sozusagen Geburtsarbeit geleistet haben und viel auf den Weg gebracht haben, damit dieses Petitionsrecht auch tatsächlich Realität wird und lebt.
Ich möchte gerne zum Abschluss noch einmal etwas sagen, was heute auch schon von der Abg Ramskogler klargestellt worden ist: Wir haben damit nicht ein weiteres Instrumentarium für die politischen Vertreterinnen und Vertreter geschaffen, sondern wir haben eine sehr, sehr wichtige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, in dieser Stadt etwas weiterzuentwickeln, ihre Anliegen entsprechend einzubringen und ihren Anliegen und ihren Ideen auch entsprechendes Gehör zu verschaffen und entsprechende Beachtung zu sichern. - Daher diese Transparenznovelle.
Ich bitte um Zustimmung zu dieser Novelle. Sie ist ein weiterer richtiger und wichtiger Schritt für ein lebendes und demokratisches Petitionsrecht. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Johann Herzog: Ich danke Frau StRin Frauenberger für das Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Es sind vier Abänderungsanträge eingebracht worden, über die wir zuerst abstimmen müssen:
Abänderungsantrag der LAbgen Mag Dr Wansch, Nepp, Armin Blind, Unger, Ing Guggenbichler, Manfred Hofbauer und Wolfgang Seidl betreffend rechtsstaatliche und faire Petitionsverfahren, eingebracht in der heutigen Sitzung. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das wird unterstützt von der FPÖ und der Volkspartei und hat damit keine ausreichende Mehrheit.
Der nächste Antrag ist jener der Abgen Wansch, Nepp, Blind, Unger, Guggenbichler, Hofbauer und Seidl betreffend Beschleunigung der Verfahrensdauer von Petitionsverfahren. Er steht ebenfalls zu Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Dem wird zugestimmt von Freiheitlichen und Volkspartei. Es hat damit keine ausreichende Mehrheit.
Es gelangt nun der Antrag der Abgen Wansch, Nepp, Blind, Unger, Guggenbichler, Hofbauer und Seidl betref
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