Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 85
Bund alles Mögliche beschließen, bei uns geht die Verantwortung nicht weg.
Und einen Punkt lassen Sie mich auch noch sagen, weil Sie von den Asylwerbern gesprochen haben, da, glaube ich, braucht es ganz große Anstrengungen. Da braucht es ganz große Anstrengungen, dass die nicht oder nur möglichst kurz in der Mindestsicherung sind. Das geht aber wiederum auch nicht mit Hoffen, dass es so ist, sondern dazu brauchen wir - und ich habe gestern den Beschluss, und jetzt werden sich manche vielleicht wundern, der CDU am Parteitag gelesen, der ganz viele solcher notwendigen Maßnahmen hier definiert, und der ist, glaube ich, einstimmig oder mit 99 Prozent beschlossen worden, nämlich vom ersten Moment an Sprachförderung, Qualifikationsschecks. Das steht auch, glaube ich, wörtlich drinnen: „Wir müssen die jetzt sofort ausbilden, damit sie dann für Deutschland“ - ich zitiere aus diesem Beschluss – „und für die Entwicklung Deutschlands auch einen wichtigen Beitrag leisten können.“ Und das geht mir ein bissel in der österreichischen Debatte ab. Ich bin dafür, dass wir von denen fordern, die hier in Österreich sind. Das ist unser gutes Recht. Aber wir müssen ihnen auch die Rahmenbedingungen schaffen, wo sie das, was wir von ihnen fordern, auch bringen können. Daher muss das Ziel sein, möglichst wenige in die Mindestsicherung, möglichst schnell wieder raus. Das geht aber nicht, indem man sagt, wir machen mehr Sanktionen, weil dann sind die draußen, sondern, wie sorgen wir dafür, dass die die Qualifikationen bekommen, damit sie am Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Daher müssen wir die Rahmenbedingungen schaffen und dann können wir auch ganz stark und ganz streng von diesen Menschen fordern, dass sie diese Angebote, diese Kurse, diese Ausbildungen machen. Das muss immer ein Geben und ein Nehmen sein. Die Angebote müssen aber geschaffen werden, und da empfehle ich allen, insbesonders auch der ÖVP, den Leitantrag, der am CDU-Parteitag beschlossen wurde. Wenn wir das in Österreich machen, sind wir einen großen Schritt weiter! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.
Wir kommen daher zur 4. Anfrage (FSP - 03508-2015/0001 - KSP/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Christian Hursky gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt, Wiener Stadtwerke gerichtet. (Sehr geehrte Frau Stadträtin! Derzeit befindet sich der Entwurf zu einem neuen Wiener Wettengesetz in Brüssel zur Notifizierung. Was werden die Neuerungen in diesem Gesetz sein und welche Verbesserungen sind für die Wiener Bevölkerung zu erwarten?)
Bitte, Frau Stadträtin!
Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Meine Frage beschäftigt sich mit dem neuen Wiener Wettengesetz, das derzeit in Brüssel zur Notifizierung ist. Bisher oder genauer gesagt, bis vor dem Sommer war es ja so, dass wir ein Wettgesetz hatten, das mit wenigen Änderungen aus dem Jahr 1919 stammt. Wir haben dann festgestellt, dass nach dem Verbot des Kleinen Glücksspiels, das ja mit 1. Jänner des heurigen Jahres in Kraft getreten ist, sehr viele illegale Wettlokale in dieser Stadt quasi wie Schwammerl aus dem Boden geschossen sind und haben uns daher dazu entschlossen, sehr schnell dann auch darauf zu reagieren. Wir haben am 8. Juli hier einen Initiativantrag eingebracht und den dann auch beschlossen, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt ermöglicht hat, bei solchen illegalen Wettlokalen sehr schnell einzugreifen, nämlich einerseits mit der Möglichkeit einer sofortige Betriebsschließung und andererseits damit, dass der Strafrahmen auf 22.000 EUR Maximalstrafe erhöht worden ist. Diese Änderungen waren notwendig, um da auch wirklich sofort tätig werden zu können. Seither führen wir ungefähr alle drei Wochen Schwerpunktkontrollaktionen koordiniert vom Büro für Sofortmaßnahmen gemeinsam mit der Landespolizeidirektion und der Finanzpolizei durch, die wirklich sehr, sehr erfolgreich sind und auch eine sehr gute Kooperation jetzt zwischen Bundes- und Landesbehörden mit sich gebracht haben, was mich persönlich natürlich sehr freut.
Ja, das geltende Gesetz weist aber noch andere Mängel auf, und aus dem Grund haben wir uns dazu entschlossen, eine sehr umfangreiche Novelle ist es eigentlich gar nicht mehr, sondern ein komplett neues Gesetzes hier auf die Beine zu stellen. Sie kennen es vermutlich. Es war ja schon in Begutachtung und ist derzeit zur Notifizierung in Brüssel.
Dieses sehr, sehr umfangreiche Gesetz ist jetzt auch insofern sehr modernisiert, dass es auf viele sehr wichtige Aspekte eingeht, vor allem auf zwei Schwerpunkbereiche. Der erste ist ein umfassender Spielerschutz, der zweite ist ein sehr strenger Jugendschutz. Also es ist jetzt auch ganz klar drinnen geregelt, dass der Abschluss von Wetten nur für Personen ab 18 Jahren möglich ist. Es gibt ein Zutrittsverbot für unter-18-jährige Personen zu den Räumen, wo Wettterminals sind oder zu Wettbüros überhaupt. Es gibt künftig die Möglichkeit, dass sich Spielsüchtige selbst sperren können. Und es gibt klar definierte, festgelegte Betriebszeiten. Auch die Betreiber müssen künftig einige Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt ins Wettgeschäft einsteigen zu können. Es müssen natürlich detaillierte und umfangreiche Unterlagen vorliegen, bevor sie eine Genehmigung erhalten. Dazu gehört zum Beispiel ein Bonitätsnachweis, eine Strafregisterbescheinigung, das Vorlegen von einem detaillierten Wettreglement, also die Bestimmungen über die Teilnahme an Wetten, welche in diesem Lokal eben auch ausgehängt sein müssen, ein Konzept zur Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Spiel- und Wettsucht und eine Zusammenarbeit mit fachlich qualifizierten Spielerschutzeinrichtungen.
Es muss auch ein Konzept über die Schulung der Mitarbeiter betreffend Jugendschutzmaßnahmen geben und ein Konzept für ein Warnsystem mit abgestuften Wettschutzmaßnahmen, um eben zu versuchen, Spielsucht oder in diesem Zusammenhang vermutlich Wettsucht auch tatsächlich hintanzuhalten. Zusätzlich ist eine Standortbewilligung für jede Betriebsstätte erforderlich. Diese Bewilligung wird maximal für zehn Jahre erteilt,
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