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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 85

 

damit man auf 1.936 EUR kommt. Also, das kann es nicht sein! Warum soll sich da jemand um einen Arbeitsplatz bemühen? Das ist zu evaluieren, ist zu ändern. Natürlich brauchen wir Mindestsicherung. Wir wissen, gerade im Zusammenhang mit den Asylanten wird es so sein, dass im nächsten Jahr eine erhebliche Anzahl mehr an Mindestsicherung bezahlt werden muss. Aber es muss so geregelt werden, dass es tatsächlich denen zu Gute kommt, die es brauchen und es darf keine Überversorgung sein, dass manche sagen, sie wären dumm, wenn sie sich einen Arbeitsplatz suchen.

 

Aus diesem Grund bringen wir auch einen Antrag ein, den ich bei der Budgetdebatte angekündigt habe, betreffend Reform der Mindestsicherung, Hilfe durch einen Wiedereinsteigerbonus. Da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Hebein. Natürlich ist auch das wichtig. Diese Jugendaktion, die die Frau Stadträtin heute vorgestellt hat, mit einem Wiedereinsteigerbonus, ist durchaus gerechtfertigt und soll sozusagen dazu beitragen, dass man auch diesen Schritt tut. Allerdings meinen wir, dass eine Reihe von Veränderungen notwendig ist. Daher wolle der Landtag beschließen:

 

„Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, dem Wiener Landtag nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen des Bundes eine Novelle des Gesetzes der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vorzulegen:

 

Deckelung der Geldtransferleistungen des Landes mit 70 Prozent des Medianeinkommens.

 

Verpflichtende teilweise Umstellung auf Sachleistungen beziehungsweise Direktzahlungen - Essen, Wohnen, Energie, Weiterbildung, et cetera -, sodass zwischen Sach- und Geldleistungen ein Verhältnis von 50 zu 50 hergestellt wird.

 

Verpflichtende Reduktion der Geldleistungen um 25 Prozent, nachdem die Mindestsicherung ein Jahr lang bezogen wurde, für Personen, die in diesem Zeitraum dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung standen, jedoch während dieser Zeit die zumutbaren Beschäftigungsangebote abgelehnt haben.

 

Schaffung eines Wiedereinsteigerbonus: Wer länger als 6 Monate die Mindestsicherung bezieht, soll bei der Aufnahme einer Beschäftigung für maximal 6 Monate einen Zuschlag zum Einkommen bis maximal 1.150 EUR bekommen.

 

Und eine verstärkte Missbrauchskontrolle.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an Gesundheit, Soziales und Generationen verlangt.“

 

Da haben wir dann genug Möglichkeiten, das in aller Ruhe zu diskutieren.

 

Gerade in den letzten Tagen ist auf Bundesebene Bewegung entstanden. Sowohl Bundeskanzler als auch Vizekanzler, Klubobmann Schieder und Finanzminister haben unisono gesagt, hier müssen Veränderungen kommen. Das hat auch der Sozialminister gesagt. Also, er ist ganz überzeugt, dass wir zu einer positiven Lösung kommen. Davon bin ich auch überzeugt.

 

Meine Damen und Herren, nun darf ich noch einmal zur Volksanwaltschaft zurückkommen. Ich darf Ihnen nochmals recht herzlich danken! Ich darf Ihnen und den Mitarbeitern im Namen meiner Fraktion und natürlich in meinem eigenen Namen für die unglaublich professionelle Arbeit danken, danken im Namen der vielen Bürgerinnen und Bürger, denen Sie in einer für sie wichtigen Situation helfen. Erlauben Sie mir bei der Gelegenheit, nachdem wir nahe der Feiertage sind, Ihnen auch ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015 zu wünschen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Bitte den Antrag. - Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm.

 

11.17.29

Abg. David Ellensohn (GRÜNE)|: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geschätzte VolksanwältInnen!

 

Der Bericht zur Volksanwaltschaft ist immer sehr umfangreich und jedes Jahr umfangreicher. Es wird hier jedes Mal im Detail aufgezeigt, wie viel es mehr wird. Jeder Einzelfall ist für die einzelne Person wichtig, aber wie Abg. Korosec angesprochen hat, dort, wo es vom Einzelfall zu einem größeren Kreis wird, wo es System hat oder zumindest sehr oft vorkommt, muss die Politik dann überlegen, ob tatsächlich die Regeln geändert werden müssen. Dem Einzelnen muss geholfen werden. Das ist sehr oft dokumentiert, dass in dem betroffenen Einzelfall tatsächlich eine Lösung gefunden werden konnte, aber natürlich nicht jedes Mal.

 

Ich möchte auf ein paar einzelne Punkte eingehen, bei denen es im Einzelfall geklappt hat und trotzdem Arbeit übrig ist:

 

Da gibt es einmal eine Aufzählung von einem Krippenplatz, der einer Familie zugewiesen und aus einem gesundheitlichen Problem des Kindes zurückgezogen wurde, und einem Kindergartenplatz, der der Familie nicht gegeben wurde, weil nicht beide voll berufstätig waren. In beiden Fällen hat es eine Lösung gegeben. Beide Familien sind am Schluss zufrieden, die Kinder hoffentlich auch.

 

Aber bei dem kann man ansetzen, das Thema Kindergärten kommt heute Nachmittag eh noch öfter zur Sprache. Deswegen baut man in Wien Kindergartenplätze aus. Deswegen haben wir 3.000 zusätzliche Plätze jedes Jahr, damit wir am Ende in der Lage sind, allen, die einen Kindergartenplatz wollen, auch einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Wir sind jetzt schon innerhalb der 9 Bundesländer mit Abstand auf Platz 1, was die Quantität der Kindergartenplätze und die Öffnungszeiten angeht. Nirgends ist es so einfach, Beruf und Familie zu vereinbaren, wie in Wien. Alle anderen acht Bundesländer weit abgehängt und Gratiskindergarten gibt es auch nirgends. Trotzdem ist noch Bedarf. Deswegen gibt es auch ein engagiertes Programm in Wien, dass es nicht einmal mehr diese Einzelfälle gibt, die dann kommen und am Ende bei der Volksanwaltschaft um einen Platz anstehen müssen.

 

Ein zweiter Punkt, der sich wahrscheinlich nicht so schnell oder zumindest in der Vergangenheit nicht in der Geschwindigkeit verbessert hat, ist alles, was sich rund um Staatsbürgerschaftsverfahren dreht. Ununterbrochen werden die Gesetze auf Bundesebene geändert, für

 

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