Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 85
medizinisches Personal gar nicht sehr viel, aber doch systematisch und adäquat investiert werden!
Ich verstehe ja, dass die Kindergartentante – so hat das in meiner Jugend geheißen – oder die Leiterin oder wer immer ängstlich ist, weil sie keine medizinische Ausbildung hat. Aber diese fehlende Ausbildung muss substituiert werden. Dieses Geld muss da sein! Das sage ich aus der Sicht der Volksanwaltschaft! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Abschließend bitte ich noch einmal, diese wertvolle Lektüre zu konsumieren! Ich danke vielmals, dass Sie dieses hohe Maß an Zuwendung zur Tätigkeit der Volksanwaltschaft aufbringen. Es lohnt sich zum Wohle des Gesamtzustandes der politischen Verfassung des Landes! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN, FPÖ und ÖVP.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek.
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Hoher Landtag! Sehr geschätzte Damen und Herren! Liebe Kollegen aus der Volksanwaltschaft!
Gestatten Sie mir angesichts der lebendigen und zeitlich auch fortgeschrittenen Diskussion, ein paar grundsätzliche, durch Einzelfälle belegte Aspekte herauszustreichen.
Von der Zuständigkeit her rankte sich meine Prüfarbeit im Rahmen meines Geschäftsbereiches um die Fragen Wohnen und Bauen, und ich konzediere: 220.000 Gemeindewohnungen bedeuten viel Arbeit für die unmittelbar betroffenen Magistratsdienststellen, aber auch für alle Wohnberater und sozusagen soft intervenierenden Stellen, damit sich Menschen in diesen Wohnungen auch wohlfühlen und sich gerecht behandelt fühlen.
Die Mehrzahl der Beschwerden, die bei uns einlangen, betreffen bauliche Zustände, und zwar überwiegend nicht solche, die durch Wohnverhalten, sondern solche, die durch schlechte bauliche Ausstattung und unsachgemäße Renovierung erzeugt wurden. Schimmelbildung ist schon angesprochen worden. Das ist immer wieder ein Thema, das nicht nur die Wohnqualität im Hinblick auf Ästhetik und Wohlbefinden betrifft, sondern auch in massive gesundheitliche Dimensionen reicht.
Weitere Beschwerden betreffend Abrechnungen von Betriebskosten, die Berechnung von Abwohnfaktoren, die aus der Sicht der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer falsch und nachteilig für die Menschen berechnet wurden.
Ein wesentlicher Punkt ist in Anknüpfung an das, was der Vorredner, Volksanwalt Dr. Fichtenbauer angesprochen hat, die Barrierefreiheit. Barrierefreiheit wird in den letzten Tagen gerne inseriert, wobei das Datum 1. Jänner 2016 angesprochen wird. Es ist dies ein sehr engagiertes Ziel, das sich Bund und Land und alle Einrichtungen gesteckt haben! Aber ich sage Ihnen jetzt schon: Das wird sich bis 1. Jänner 2016 nicht im vollen Umfang ausgehen!
Es gibt also auch diesbezüglich ein Nachhinken im Bereich Wiens, weil die sogenannten barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen, wie wir an einer Vielzahl von Beschwerden sehen, meist nicht barrierefrei und behindertengerecht sind. Auf den ersten Blick mag das wohl so erscheinen, und die Eingangstüre ist in der Tat über eine Rampe erreichbar, aber die Müllraumtüre, die Lifttür und das Bad sind zu klein. Es gibt keinen Wendekreis für den Rollstuhl, der Ausgang auf die Loggia ist nur über eine hohe Stufe überwindbar. All das führt dann zur Notwendigkeit einer nachträglichen Adaptierung unter Verlust und letztlich zu Wohnverlust.
Daher lauten mein dringendes Ersuchen und meine Bitte, bei allen neuen Wohnungen und bei allen Adaptierungen tatsächlich auf diese Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit zu achten, weil es ja nicht nur – wie ein sehr nachdrücklicher und illustrativer Artikel letztens im „Spektrum“ der „Presse“ gezeigt hat – darum geht, dass einige wenige Behinderte, von denen wir wollen, dass sie durch alle Hilfsmittel entsprechenden Zugang, selbstverständlich inklusive Zugang zu allen Einrichtungen, haben, sondern auch darum, dass Familien, Väter und Mütter mit Kinderwagen oder älter werdende Personen, die gerne zu Hause leben, einen angemessenen Wohnkomfort haben, der aber letztlich unbezahlbar ist und durch nachträglichen Einbau noch unbezahlbarer wird.
Die Volksanwaltschaft hat die Vergaberichtlinien kritisiert, und das ist ein Beispiel dafür, dass man sich zwar nicht fürchten muss, dass wir aber konsequent und hartnäckig mit langem Warten dran bleiben. Wir sind diesbezüglich noch nicht am Ende, wir erwarten noch Stellungnahmen von der zuständigen Magistratsdienststelle, weil wir in bestimmten Bereichen Gleichheitswidrigkeit vermuten.
Wenn Sie heute durch Wohnsitzpriorisierung Bevorrangungen vornehmen und Leute vor Personen vorreihen, die sich durch langen, ununterbrochenen Aufenthalt in Wien auszeichnen, was etwa alle jungen Leute aus Wien betrifft, die sich zu einem Studienaufenthalt im Ausland aufhalten und ihren Hauptwohnsitz unterbrechen und dann sofort zurückgereiht werden, dann schaffen Sie eigentlich, auch wenn Sie etwas Gutes tun wollen, Unzufriedenheit, Ungerechtigkeit und Diskriminierung.
Wir sind noch nicht am Ende dieses Verfahrens, und ich hoffe, dass unser langer Atem zu gerechten und eindeutigen Antworten führt, denn die Zahl der Beschwerde darüber nimmt weiter zu. Bevorzugen bedeutet nämlich immer, wie Sie logischerweise nachvollziehen können, dass andere benachteiligt werden.
Ich möchte kurz noch etwas zu langem Atem anmerken: Wir geben nicht nach, wir werden nachdrücklich mit den Magistratsdienststellen weiter um eine hoffentlich absehbare Lösung ringen beziehungsweise Sie dazu auffordern: Seit mehr als zehn Jahren ringen junge Familie in Dornbach um die Möglichkeit, einen Bauplatz auch wirklich als Bauplatz nutzen zu können, was nicht möglich ist, weil die Zufahrt noch immer nicht ordentlich ausgebaut ist. Jetzt gibt es nach so vielen Jahren den Beschluss des Bezirks betreffend den Ausbau der Fläche, bestimmte Grundabtretungsverhandlungen für einen
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