Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 85
anderen Teil sind aber immer noch nicht einmal eingeleitet, geschweige denn abschlossen. Die Familie muss sich, nachdem sie schon viele Rechtsanwaltskosten hatte, immer noch wahrscheinlich auf viele Monate des Wartens einstellen. Nicht einmal auf ein Provisorium betreffend einen Zufahrtsbereich für diese Familien hat man sich eingelassen.
Zum Abschluss etwas Hervorhebenswertes, damit ich auch positiv und mit einem Dank an alle Bediensteten des Magistrats Wien schließen darf, und zwar nicht nur, weil Weihnachten vor der Tür steht: Unsere Kritik bezog sich auf eine Förderung betreffend den Einbau von Treppenliften, die auch den Wohnkomfort künftig für viel mehr Menschen, als wir hier glauben, steigern werden. Der Einbau von Treppenliften wurde in der Durchführung, abweichend vom Gesetz, an Bedingungen geknüpft, die nicht aus dem Gesetz ableitbar waren, und es wären dann schon zugesagte Förderungen von jeweils etwa 9.000 EUR zurückverlangt worden.
Wir haben uns eingeschaltet, und jetzt ist auch die Magistratsdienststelle unserer Rechtsauffassung gefolgt, und hat den betroffenen Witwen, deren Männer frühzeitig verstorben sind, die Treppenliftförderungen ausbezahlt und in einer Verordnung auch noch klargestellt, dass künftig Präzisierungen sowohl für die durchführende Bürokratie und Administration als auch für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.
In diesem Sinn freue ich mich, dass Sie unseren langen Atem und unser professionelles, unabhängiges, objektives Handeln und Prüfen gemeinsam für ein besseres Wien wertschätzen und auch künftig hoffentlich wertschätzen werden! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ich bedanke mich. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Volksanwalt Dr. Günther Kräuter.
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Erlauben Sie mir, noch einige abschließende und ergänzende Anmerkungen aus Sicht der Volksanwaltschaft zu machen.
Es ist dies auch eine gute Gelegenheit, Dank dafür zu sagen, dass Kritikpunkte der Volksanwaltschaft immer wieder aufgenommen werden. – Ich möchte Ihnen das an zwei prominenten Beispielen kurz verdeutlichen.
Zum Thema Netzbetten: Wir haben im Vorjahr darüber diskutiert, und ich bedanke mich, dass das jetzt sehr konsequent umgesetzt wurde. Es gibt Arbeitsgruppen, die sich um dieses Thema im medizinischen Bereich bemühen. Die Botschaft ist angekommen, dass die Menschenrechtssituation in solchen Ausnahmesituationen ganz besonders zu beachten ist. Wenn es etwa um Fixierungen in der Psychiatrie geht, wenn Menschen sich selbst gefährden oder andere gefährden, ist allergrößte Sorgfalt notwendig. Das kostet natürlich Geld und braucht qualifiziertes Personal. Aber das wird wirklich konsequent umgesetzt.
Außerdem gibt es jetzt ein breit gefächertes Forschungsprojekt im Zusammenhang mit den jahrzehntelangen Vorfällen im Pavillon 15 im Otto-Wagner-Spital, bei welchen es um Misshandlungen von Kindern in der Kinderpsychiatrie ging. Dieses Forschungsprojekt ist nach unserer Einschätzung gut aufgestellt, und wir dürfen bis Juni 2016 Ergebnisse erwarten. Dann kann dieses dunkle Kapitel der Wiener Geschichte endgültig geschlossen werden.
Wie schaut es generell aus mit dem Menschenrechtsschutz in Einrichtungen? Gelingt es mit diesem Mandat der Volksanwaltschaft, die gewünschte Präventivwirkung zu entfalten? – Wie Sie wissen, haben die Besuche unserer Expertinnen und Experten in den Kommissionen einen speziellen Fokus. Es geht um Menschenwürde und um Menschenrechtsschutz. Die diesbezüglichen Zahlen steigen. Im Jahr 2014 haben wir in Wien insgesamt 63 Besuche absolviert, und rund 100 werden es letztlich im heurigen Jahr gewesen sein. Aber nicht nur die Zahlen steigen, sondern es nimmt auch die Akzeptanz und Kooperationsbereitschaft der Beschäftigten zu, und es ist auch eine Art von Wertschätzung für diese Art von präventiver Kontrolle immer stärker zu spüren. Und ich glaube, es ist gut und wichtig, wenn Wien den Anspruch hat, Menschenrechtsstadt zu sein, dass sich das auch in der täglichen Praxis abbildet.
Zum Thema Mindestsicherung möchte ich heute nichts über den Bericht hinaus feststellen. Der Zeitpunkt ist jetzt wirklich ungünstig, denn es ist derzeit eine intensive politische Diskussion im Gang. Es wird Entscheidungen auf Bundesebene geben, und es ist nicht die Rolle der Volksanwaltschaft als Kontrollinstanz, dass wir hier den Taktstock gewissermaßen in die Hand nehmen. Ich kann aber prognostizieren, dass wir uns im nächsten Jahr natürlich mit den Auswirkungen von allfälligen Reformen beschäftigen und anhand von Beschwerden und eigenen Erhebungen auch feststellen werden, wie sich welche Art von Reform auswirken wird.
Zuletzt noch kurz zu den Fluchtbewegungen im Zusammenhang mit dem Thema Asyl: Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass man in Wien sehr entschlossen und auch unbürokratisch gesagt hat, dass wir unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter 14 Jahren nach Wien nehmen, weil wir nicht mitansehen können, dass diese Kinder in anderen Bundesländern unbeaufsichtigt sich selbst überlassen werden. Massenlager sind natürlich denkbar ungeeignet für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge! Ich hoffe, dass es nicht – so wie in anderen Bundesländern, konkret wie beispielsweise in Leoben – dazu kommt, dass unbegleitete junge Flüchtlinge in einer großen Halle mit einer Anzahl von rund 300 Personen untergebracht sind. Es müssen ja gar keine Jugendlichen aus Afghanistan oder Syrien sein, auch wenn sie aus Wien, Tirol oder der Steiermark kommen, kann das, wenn sie ohne Tagesstruktur und ohne Beschäftigung sich selbst überlassen sind, zu unmöglichen und gefährlichen Situationen führen.
Wir als Volksanwaltschaft haben jetzt diesbezüglich sehr intensiv interveniert, damit man diese Zustände beendet, aber das ist ja glücklicherweise kein Wiener Thema! Ich wollte Ihnen nur schildern, dass uns diese Problematik jedenfalls in nächster Zeit bundesweit intensiv beschäftigen wird, und appellieren, dass man alles,
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