Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 85
Außerdem ist es auch ein Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass bei der Auszählung, wenn es die Parteienvertreter schaffen, einen Parteienvertreter hinzuschicken, zumindest die Möglichkeit besteht, dass der Parteienvertreter halbwegs überschauen kann, wie die Auszählung geschieht. Bei mir im 15. Bezirk, wo wir inzwischen ein paar Wahlsprengel zusammengelegt haben, was gescheit ist, entfallen ungefähr 1.000 Wähler auf einen Wahlsprengel. Alle kommen nie, denn es werden, wie wir wissen, wegen der Wahlkarten jetzt immer weniger. Das heißt, es ist überschaubar. Jeder von uns kennt das wahrscheinlich, jeder von uns war einmal im Sprengel und hat sich das als Parteienvertreter angeschaut: Da kann man schon halbwegs seriöserweise sehen, was geschieht, man kann, wenn man will, auch alles noch einmal durchzählen, wenn man sich damit auch nicht beliebt macht, das geht aber. Das ist realistisch. Es ist gewährleistet, dass ein politischer Vertreter anwesend ist. Es können ja von allen wahlwerbenden Gruppen Leute hingehen, diese sind dann halt nicht Vertrauenspersonen oder Beisitzer, sondern Wahlzeugen, aber auch diese können dabeisitzen und aufpassen wie ein Haftelmacher. Das geht.
Bei der Briefwahl, so wie ich das jetzt aus meiner Sicht erlebt habe, geht das hingegen nicht wirklich. Darauf wurde aber in der Gesetzesänderung nicht wirklich Bezug genommen. Das werfe ich der Koalition vor!
Welche Probleme gibt es? Auch das ist nichts Neues! Es beginnt schon mit der Beantragung der Wahlkarte. Das ist in § 40 geregelt. Diesbezüglich gibt es jetzt eine Änderung, ich muss nachschauen, was diese Änderung betrifft, ich habe mir das extra aufgeschrieben, denn ich möchte ja auch das Positive herausstreichen, das es gibt, was aber ohnedies eher endend wollend ist.
Man konnte bis jetzt und kann auch in Zukunft die Beantragung über das Internet vornehmen. Das muss man nicht selbst tun, das kann irgendjemand tun, der Sachwalter, der Freund, und es kann auch jemand tun, von dem man gar nicht weiß, dass er es tut. Was braucht derjenige? – Er braucht nur die jeweilige Ausweisnummer, und diese bekommt man schnell, glauben Sie mir das, in meinem Beruf sowieso, aber keine Angst, ich habe diesbezüglich nichts vor! Ich halte das aber für ein echtes Problem, und zwar, wie gesagt, beginnend mit der Beantragung.
Und es geht weiter mit der Zustellung. Diesbezüglich gibt es Änderungen im § 41. Man muss akzeptieren, dass das jetzt ein bisschen verbessert wird, es gibt nur mehr persönliche Zustellung, und so weiter, und so fort. Es ist noch immer nicht ganz gewährleistet, dass das Dokument wirklich dort ankommt, wo es soll, aber dieser eine Punkt ist jetzt besser geregelt.
Kommen wir nun zum Ausfüllen, dem eigentlichen Wahlakt. Wir wissen noch immer nicht, was da geschieht! Man kann Optimist sein wie Kollege Ellensohn, der gesagt hat, dass er Optimist ist. Man kann aber auch, womöglich nicht ganz unberechtigt, Pessimist sein und sich überlegen: Was geschieht da? – Es geht ja nicht nur darum, ob jemand wirklich selber und unbeeinflusst seine Stimme abgibt, sondern es ist auch Tatsache beziehungsweise ein Problem – und ich werde Ihnen das nachher mit einer Zahl belegen –, dass offensichtlich viele Leute, die mit Wahlkarte wählen wollen, es nicht schaffen, rechtskonform zu wählen.
Schauen Sie sich einmal in den Ergebnissen der Bezirkswahlbehörden an, wie viele Nichtigkeiten gemäß § 58a Gemeindewahlordnung herauskommen! Und dabei handelt es sich da nicht um lauter Leute, die nichtig wählen wollten, sondern sie hätten gern gültig gewählt, haben es aber nicht geschafft, und das einmal so salopp zu sagen. Das ist ein Problem, meine Damen und Herren! Und nichts in diesem Zusammenhang findet sich in der jetzigen Gesetzesvorlage.
Auch das Einlangen ist ein Problem. Diesbezüglich wurde zwar etwas getan: Die Frist wurde verlängert, was wohl gescheit ist. Trotzdem hat es sehr viele Fälle gegeben, in denen das nicht funktioniert hat.
Und auch die Auszählung ist ein Problem. Dazu komme ich dann noch.
Ganz wenige Beispiele daraus: Ich hätte zwar noch ein paar Akten mit, aber ich werde das relativ kurz zusammenfassen und nur wenige Punkte herausgreifen.
Das Ganze beginnt schon mit der Verschickung der Wahlkarten. Ich bringe ein Beispiel, das sich ereignet hat, wobei ich ausdrücklich betonen möchte, dass ich jetzt nicht irgendjemanden oder die ganze Wahlbehörde vorführen will, ganz im Gegenteil! Gerade im 15. Bezirk haben wir auch von meiner Fraktion ein sehr gutes Verhältnis zur Wahlbehörde. Die Leute sind sehr nett, auch wenn man etwa die Beisitzer später nachmeldet, und so weiter. Sie arbeiten anständig, das möchte ich hier betont haben. Man sieht jedoch an meinem Beispiel, wie sich auch die Behörde im Umgang mit diesem Problem teilweise schwer tut. – Ich lese Ihnen kurz vor.
„Sehr geehrte Wählerin! Sehr geehrter Wähler! Beim Versenden Ihrer Briefwahlkarte für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2015 ist uns ein Irrtum passiert. Wir bitten Sie, das gelbe Kuvert mit dem Aufdruck ‚15‘ unbedingt zu vernichten und beide Stimmzettel, sowohl den weißen für die Gemeinderatswahl als auch den gelben für die Bezirksvertretungswahl, ausschließlich in das weiße Kuvert mit dem Aufdruck ‚15‘ einzulegen und nur das weiße Kuvert in der Wahlkarte zurückzusenden. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen.“
Mir wurde dieses E-Mail von einem Parteifreund weitergeleitet, der mir geschrieben hat – ich zitiere: „Was ist das für ein Blödsinn?“ – Er konnte nicht nachvollziehen, was das soll! Das ist eine peinliche Sache, die halt passiert ist. Ich möchte, wie gesagt, denen wirklich nichts vorwerfen. Das kann passieren, das darf aber nicht passieren!
Was ist geschehen? – Es wurde österreichischen Staatsbürgern auch das gelbe Kuvert mitgeschickt, das nicht für Österreicher, sondern für EU-Staatsbürger ist, und wenn das jemand falsch einkuvertiert, ist das ungültig!
Dieses E-Mail wurde verschickt, seitens der Bezirkswahlbehörde war man zerknirscht und hat alles versucht,
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