«  1  »

 

Landtag, 38. Sitzung vom 27.03.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 64

 

brieft wurde und das als solches heute noch im Verfassungsrang steht. Dieses Petitionsrecht hat im Jahr 2010 auch Wien erreicht.

 

Es hat aber weitere zwei Jahre gedauert, bis ein entsprechendes Gesetz, nämlich ein Petitionsgesetz. erlassen wurde. Das Gesetz wurde von Rot und Grün ohne jede Vorbereitung, ohne jede Abstimmung mit den Oppositionsparteien und ohne jede Abstimmung mit Bürgerinitiativen und interessierten Wienerinnen und Wienern vorgelegt. Und in Wirklichkeit sieht das Ergebnis genauso aus, wenn man eben derartige Gesetzesvorhaben ohne Einbindung der Wienerinnen und Wiener – wie man zu sagen versucht ist – durchgepeitscht hat.

 

Jetzt haben wir ein Gesetz, das Petitionsgesetz heißt, aber es gibt in Wirklichkeit kein Petitionsrecht in Wien, sondern es gibt einen bloßen rot-grünen Etikettenschwindel. Das Petitionsrecht als solches verkommt in der Praxis und im Verständnis von SPÖ und Grünen zu einer untertänigen Bitte von Bürgern an die grün-roten Machthaber oder Herrscher, wie immer man sie nennen will.

 

Wir Freiheitliche fordern seit Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Reparatur des Gesetzes in Richtung eines wirkungsvollen Instruments der Bürgerbeteiligung, nämlich des Rechts der Wienerinnen und Wiener, ihre Anliegen an die Politik mit dem Anspruch heranzutragen, dass ihr Anliegen in die Entscheidungsfindung einfließt. Und dieses Einfließen in die Entscheidungsfindung bedeutet, dass das Anliegen der Bürger entweder umgesetzt wird, umgesetzt werden kann oder mit nachvollziehbarer Begründung anders entschieden wird. Ich betone: Es muss aber im letzten Fall eine nachvollziehbare Begründung geben. – So weit, so einfach.

 

Wie läuft das Ganze in der Praxis ab? – Der gegenständliche Bericht ist ja ein beredetes Zeichen und Beweis für die unerfreuliche Situation.

 

Petitionen, wie läuft das Ganze ab? Die Wienerinnen und Wiener, ein Petitionseinbringer formuliert sein Anliegen, sammelt mindestens 500 Unterschriften. Und glauben Sie mir, meine Damen und Herren, es ist nicht einfach. Es gehört viel Herzblut und Einsatz dazu, um diese Unterschriften zu finden, um Menschen zu überzeugen, das Petitionsanliegen zu teilen. Dann kommt dieses von mindestens 500 Unterstützern unterzeichnete Petitionsbegehren in den Ausschuss und wird dort in geheimer Sitzung abgehandelt.

 

Der Petitionswerber ist aber nicht dabei. Er hat keine Möglichkeit, Anträge, Beweisanträge oder Ähnliches zu stellen, wie man sich ganz einfach ein Verfahren vorstellt. Es ist in Wirklichkeit ein Geheimverfahren hinter verschlossenen Türen. Das Ergebnis dieser Bearbeitung im Ausschuss ist in der Mehrzahl der Fälle die Beendigung der Bearbeitung der Petition gegen die Stimmen der FPÖ, und das passiert in viel mehr als der Hälfte der Fälle. Ohne Empfehlung, in geheimer Sitzung wird das Bürgeranliegen kalt abgewürgt – und jetzt kommt es, und das ist eigentlich das Gravierendste, dieser fehlende Respekt den Wienerinnen und Wienern gegenüber –, nämlich ohne Einladung des Petitionswerbers.

 

Man kann das nicht oft genug betonen. Seit das Gesetz in Kraft ist, wird von uns gefordert, dass den Petitionswerbern das Grundrecht gewährt wird, ihr Anliegen im Ausschuss zu präsentieren, und damit auch Respekt erwiesen wird. Wir lesen hier im Bericht, dass das nur in 5 von 35 Fällen so geschehen ist, dass die Petitionswerber eingeladen wurden, weil es im Gesetz eine Kann-Bestimmung ist. Der Ausschuss kann einladen, muss aber nicht. In allen Fällen, in denen der Petitionswerber nicht eingeladen wurde, also in 5 von 35, hat es Anträge der FPÖ gegeben, den Petitionswerber einzuladen, und alle diese Anträge wurden von der SPÖ und den Grünen, interessanterweise auch sehr häufig mit Unterstützung der ÖVP, abgelehnt.

 

Dann noch kurz zu diesem Bericht. Es wird gesprochen von Transparenz und Effizienz, die eine Gesetzesnovelle im Jahr 2014 gebracht hätte. Also Erstens: Von einer Novelle zu sprechen, ist ein gewagtes Stück, es war bestenfalls ein Novellchen. Und wenn die Effizienz angesprochen wird, dann sage ich, mag sein, dass die Verfahren, so wie sie von der rot-grünen Mehrheit in der Praxis durchgeführt werden, effizient sind, denn sie werden sehr rasch und ohne viel Aufwand abgewürgt, das ist effizient. Aber Transparenz, meine Damen und Herren, schaut anders aus. Wenn den Petitionswerbern keine Möglichkeit gegeben wird, sich mit den Mitgliedern des Ausschusses, die ihre Petition zu behandeln haben, auszutauschen, dann ist es alles andere als transparent.

 

Ich komme noch einmal zurück zu der Zahl, die ich genannt habe, 5 von 35 Petitionswerbern wurden eingeladen. Wir haben heute bei der aktuellen Stunde der Grünen gehört, jede Stimme ist gleich viel wert. Dann sagen wir Freiheitliche: Jede Petition ist gleich viel wert, und es ist nicht einzusehen und es ist undemokratisch, wenn 5 Petitionswerbern das Recht zu präsentieren gewährt wird und 30 Petitionswerbern dieses Recht genommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dann werfen wir nur einen kurzen Blick auf die Petitionen, die im Ausschuss präsentiert werden durften. Da haben wir das „Recht auf Marmelade“. Es wurde schon am Mittwoch hier im Gemeinderat ausführlich erörtert. Es ist, und das kann man nicht wegreden, ein Kunststück im Rahmen der grünen „Wienwoche“ und es ist unglaublich, eine Verhöhnung eines Grundrechtes, mit diesem Kunststück, das noch dazu aus Steuergeldern finanziert wird, eine Petition zu zelebrieren, die alle Weihen des Petitionsgesetzes erhält, nämlich die Einladung des Petitionswerbers und am Ende sogar eine Empfehlung.

 

Andererseits gibt es Petitionen wie zum Beispiel jene zur Rettung des Otto-Wagner-Areals – strebt die Erklärung dieses Areals zu einem UNESCO-Weltkulturerbe an –, Petitionen zur Verhinderung einer grün-roten Gefälligkeits- und Anlasswidmung in Kaisermühlen, als Danube Flats bekannt; all diese Petitionen haben diese Weihen, die die Petition „Recht auf Marmelade“ erhalten hat, nicht bekommen.

 

Meine Damen und Herren von SPÖ und Grünen! Beenden sie diese Praxis einer herrschaftlichen Willkür! Wir laden Sie ein: Folgen Sie den Freiheitlichen Forderungen, folgen Sie den Bitten der Vertreter der Bürgerini

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular